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!!! Vertragsbruch !!!

Dies ist eine Diskussion zu !!! Vertragsbruch !!! innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 02.01.2008, 18:55
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Angry !!! Vertragsbruch !!!

mal angenommen ein ausländer arbeitet bei einer firma und im arbeitsvertrag ist festgehalten. dass der job eine 40h woche (also 5 tage die woche a 8h) umfasst. überstunden seien nach vertrag entweder auszuzahlen oder durch freie tage zu ersetzen.
jetzt mal angenommen, der arbeitnehmer arbeitet jeden tag 10h und das oft 6-7 tage ohne pause und er bekommt dafür lediglich den grundlohn (der sehr gring ist) und von den 100en von überstunden, die sich im laufe der zeit angehäuft haben, ist keine rede. was kann der arbeitnehmer machen? das ist doch vertragsbruch oder? kann er dem arbeitgeber schreiben, dass er bitte die überstunen verrechnet haben möchte oder wird er dann gekündigt? gibt es irgendeine möglichkeit rechtlichen beistand zu bekommen ohne für einen teuren anwalt zu zahlen? und wie gut sind die chancen, dass er seine überstunden bezahlt bekommt? kann man auch noch etwas tun, wenn das arbeitsverhältnis schon aufgelöst ist oder nur wenn der arbeitnehmer noch in dem unternehmen arbeitet?
danke im voraus für hilfe.
soulsound
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Alt 02.01.2008, 19:23
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AW: !!! Vertragsbruch !!!

Rechtlichen Beistand kann man bei den Gewerkschaften bekommen, im Saarland auch bei der Arbeitskammer.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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Alt 02.01.2008, 20:59
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AW: !!! Vertragsbruch !!!

ist das gratis???
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Alt 02.01.2008, 21:14
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AW: !!! Vertragsbruch !!!

Gewerkschaft erfordert Mitgliedschaft als Voraussetzung;

besagte Arbeitskammer kenne ich nicht, aber dürfte die Rechtspflegestelle eines Arbeitsgerichtes sein???

....je nach Einkommen, würde man aber Prozeßkostenhilfe beantragen können, zumindest einen Beratungsschein.

Wichtig ist hierzu aber unbedingt die kalendarische Aufzeichnung, wie wann wie lange gearbeitet wurde, da man in der Beweispflicht zum Nachweis steht!

Wie hoch ist der Grundlohn (brutto/Std.) und wie viele Überstunden sind aufgelaufen; wann war daraus die erste noch unbezahlte Überstunde??

Gibt es einen Betriebsrat?
Gibt es einen Tarifvertrag?
Branche??


Besteht das Arbeitsverhältnis noch??


Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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Alt 02.01.2008, 21:51
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AW: !!! Vertragsbruch !!!

der bruttolohn beträgt 1100 Euro. Branche: Gastronomie
pro arbeitstag fallen 2 überstunden an. in jeder woche also mind. 10 überstunden, aber in vielen wochen wird 6 tage gearbeitet, also noch mehr überstunden.
das arbeitsverhältnis besteht noch. (vertrag seit dezember 2006)
da kommen so einige überstunden zusammen. einmalig wurde ein betrag von 350 euro für überstunden gezahlt, ansonsten keine einzige überstudne bezahlt.
im vertrag steht, es wurde ein arbeitszeitkonto eingerichtet für den mitarbeiter, aber werden dort wirklich alle stunden eingetragen? wer ist dafür zuständig? kann man das einsehen?
der AN sucht jetzt sowieso neue arbeit und es wäre gut, wenn man den AG nach beendigung des arbeitsverhältnisses drankriegen könnte, doch der AN hat keine liste geführt über die überstunden. kann man dann gar nix machen? werden die Arbeitspläne nicht irgendwie einbehalten, sodass man dann ausrechnen kann, wieviele überstunden es sind? es sind ja an jedem arbeitstag 2stück seit arbeitsbeginn.

achso, und so etwas wie nachtschicht- und feiertagszuschlag gibt es auch nicht. es wird immer der gleiche lohn gezahlt.
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