
10.12.2005, 11:41
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| Versetzung durch Änderungskündigung... In einem großen Unternehmen läuft nicht alles so wie die Herren von oben sich das so Vorstellten. Punkto, um im Bereich A einige Mitarbeiter los zu werden, gibt es für besagte Mitarbeiter eine Änderungskündigung. Diese hat durch eine vom Gesetzesgeber erbrachten Sozialauswahl zu erfolgen, ganz wie bei einer Betriebsbedingten Kündigung. Bereich B würde diese Mitarbeiter im selben Unternehmen "nur in einer anderen Stadt" weiter beschäftigen. Die Kriterien für eine feste Versetzung (Änderungskündigung) sind in der Regel - Das Alter der Mitarbeiter - Die Betriebliche Zugehörigkeit - und die Unterhaltspflichten werden dabei berücksichtigt.. Zu Objekt 1 (43Jahre - 23 Jahre im Betrieb - Ledig - ohne Kinder) wurde aber gesagt das eine Änderungskündigung "immer" angenommen werden muss, ansonsten wäre der kommende erste der letzte Tag. Was aber ist mit den privaten Belastungen die Objekt 1 vielleicht besitzt? Zum Beispiel eine pflegebedürftige Person (ein Schwerstbehinderter Bruder der aber nicht im Haushalt mitlebt) - oder eine psychische Erkrankung (hat Objekt 1 selber seit über sechs Jahren mit ambulanter und Stationärer Behandlung) etc? Diese wurden in der Sozialauswahl ja leider nicht mit berücksichtigt! Was wenn Objekt 1 die Änderungskündigung aber "nur unter Vorbehalt" akzeptiert. Kann Objekt 1 eine Änderungsschutzklage bestreben und seine Belastungen dort anbringen, vielleicht sogar mit Erfolg???
Danke das ich dies hier anbringen durfte... |