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Verschwiegenheitspflicht gebrochen!!

Dies ist eine Diskussion zu Verschwiegenheitspflicht gebrochen!! innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.03.2009, 19:17
Boardneuling
 
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Verschwiegenheitspflicht gebrochen!!

Hallo,

anfang Februar wurde der AN spontan angerufen von einer Firma das sie ihn einstellen wollen und es schon übermorgen auf Montage für mehrere Wochen nach N........n geht.
Lohn wird von 8.50/std ausgemacht und 15 Euro Auslöse telefonisch.
Vertrag bekommt AN dann, wurde ihm zugesichert.
In N..........n angekommen erfährt der AN durch gespräche das es einen Mindestlohn dort gibt.
Wurde dann nach telefonaten mit dem AG nach Hause geschickt. Dort wurde ihm gesagt warum angeblich er das nicht zahlen kann. Und das es ja dann nur ein Fehler war darüber zu reden, das man unerfahren damit war, das man über Löhne nicht reden darf und co hat der AG dem AN verziehen und fragte ob er wieder auf die Baustelle will.

AN bejate dies aber nur mit einem Vertrag weil er diesen bisher nicht bekommen hat.
3 Tage später kam ein gebuchtes Flugticket aber ohne Vertrag. AN rief an bei AG um dies zu erfragen, dieser drohte mit Arbeitsverweigerung.
Abends dann bekam er noch einen Vertrag per Mail zugesandt aber ohne Unterschrift vom chef und einer neuen Klausel drinne das sich wohl der Mindestlohn aus dem norm. Stundenlohn und der Auslöse zusammenwürfelt.
Aus technischen Gründen konnte der AN den aber nichtmehr rechtzeitig drucken,unterschreiben,zurücksenden etc. ALSO.. kein Vertrag unterschrieben!!!
AN ist dann aber doch noch zur Baustelle geflogen, hat auch mal erklärt beim AG warum er den Vertrag nicht machen konnte und das es hier nicht funktioniert.

AN hat auch seine Arbeit dort erledigt und niewieder direkt sich über dem Lohn unterhalten.
3 Wochen später wurde dem Auftraggeber von dem AG die Baustelle entzogen weil das mit dem mindestlohn wohl rausgekommen sei. Also mussten alle die Subunternehmer von dem Auftraggeber die Baustelle räumen.
AN bekam 3 tage später die frsitlose Kündigung mit der Begründung die Verschwiegenheitspflicht gebrochen zu haben und daher hat unserer Auftraggeber die Baustelle verloren.
Der Lohn vom AN wurde bisher komplett einbehalten unter der begründung es wurde zum arbeitsanwalt geschickt wobei es nun um eine schadensersatzklage geht weil der AN ja den Mindestlohn angefochten habe und deshalb den die Baustelle entzogen worden sei.
Steht der AN nun voll in der "*******" oder ist dies garnicht rechtens das der Arbeitgeber alles auf den AN schieben will, weil er kein Mindestlohn zahlt.



Gruß
Herr F

Geändert von Herr F (31.03.2009 um 20:35 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 31.03.2009, 20:16
V.I.P.
 
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AW: Verschwiegenheitspflicht gebrochen!!

Die Fragestellung entspricht nicht den Forenregeln und darf so nicht beantwortet werden. Bitte in einen fiktiven Sachverhalt ändern (z.B. den letzten Satz löschen).

Siehe Punkte 2+3 Forenregeln
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #3 (permalink)  
Alt 31.03.2009, 20:37
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2009
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AW: Verschwiegenheitspflicht gebrochen!!

hallo,

so in ordnung "ed van schleck"??


gruß
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