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Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !)

Dies ist eine Diskussion zu Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !) innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 22:42
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Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !)

Hallo,

folgender ausgedachter Fall:

AG kündigt dem AN.
Im Arbeitsvertrag stand nichts über die Verschwiegenheit während oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Der AG möchte vom AN eine Verschwiegenheitserklärung haben, der AN will diese nicht unterschreiben.

Kann der AN dann mit Dritten einfach über interne Abläufe usw. reden ?
z.B.
-Wie beim Wareneingang vorgegangen wird ?
-Welche Hersteller eines Produktes angeboten werden ?
-Welche Software genutzt wird ?


Wenn möglich bitte mit § belegen.

ES EILT SEHR !!!

DANKE
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 10:47
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AW: Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !)

NEIN!

Die Frage wurde aber schon von mir an anderer Stelle beantwortet!
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  #3 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 12:08
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AW: Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !)

Wieso darf der AN denn nicht darueber reden ? er hat sich nirgends zur verschwiegenheit verpflichtet....oder sehe ich das falsch ?
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  #4 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 12:35
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AW: Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !)

Es ist eine vertragliche Nebenpflicht, dass Interna eben intern bleiben.

Zitat:
"Der Arbeitnehmer hat damit grundsätzlich alle Tatsachen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb zu verschweigen, die nach dem Willen des Arbeitgebers aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses geheim gehalten werden sollen",



Auch empfehle ich folgendes zu lesen:

Zitat:
§ 17 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

(1) Wer als eine bei einem Unternehmen beschäftigte Person ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das ihr im Rahmen des Dienstverhältnisses anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses unbefugt an jemand zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen, mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen,
1.
sich ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis durch
a)
Anwendung technischer Mittel,
b)
Herstellung einer verkörperten Wiedergabe des Geheimnisses oder
c)
Wegnahme einer Sache, in der das Geheimnis verkörpert ist,
unbefugt verschafft oder sichert oder
2.
ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das er durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Mitteilungen oder durch eine eigene oder fremde Handlung nach Nummer 1 erlangt oder sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert hat, unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
gewerbsmäßig handelt,
2.
bei der Mitteilung weiß, dass das Geheimnis im Ausland verwertet werden soll, oder
3.
eine Verwertung nach Absatz 2 Nummer 2 im Ausland selbst vornimmt.
(5) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(6) § 5 Nummer 7 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.

http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__17.html
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  #5 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 13:06
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AW: Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !)

sind das auch Geschäft oder Betriebsgeheimnisse wenn der AN darüber spricht, wie der AG gebrauchte Teile einbauen lässt oder wenn bei der Anfahrtsberechnung beim Kunden betrogen wird?
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  #6 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 13:21
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AW: Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !)

Frag mal Internet-Suchmaschine nach Verschwiegenheit:
http://www.123recht.net/Die-Verschwi...-__a49346.html
http://www.experto.de/b2b/recht/arbe...heimnisse.html


Zitat:
Zitat von Frangender Beitrag anzeigen
sind das auch Geschäft oder Betriebsgeheimnisse wenn der AN darüber spricht, wie der AG gebrauchte Teile einbauen lässt oder wenn bei der Anfahrtsberechnung beim Kunden betrogen wird?
Je nach den Gegebenheiten könnte er als vorbildlicher Mensch Straftaten und andere Rechtswidrigkeiten anzeigen oder auch Äußerungen tun, die eine Klage wegen geschäftsschädigender Behauptungen und eine Anzeige wegen Verleumdung gegen ihn selbst nach sich ziehen.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #7 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 13:22
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AW: Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !)

Zitat:
Zitat von Frangender Beitrag anzeigen
sind das auch Geschäft oder Betriebsgeheimnisse wenn der AN darüber spricht, wie der AG gebrauchte Teile einbauen lässt oder wenn bei der Anfahrtsberechnung beim Kunden betrogen wird?
Wenn er das nicht beweisen kann ist er jedenfalls sehr, sehr schnell wegen übler Nachrede oder Verleumdung dran
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #8 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 13:35
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Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Es ist eine vertragliche Nebenpflicht, dass Interna eben intern bleiben.






Auch empfehle ich folgendes zu lesen:




http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__17.html
Bei dem Gestzestext geht es ja um die Weitergabe solcher Sachen während man noch Angesteller ist bei dem Betrieb.

Was ist aber nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses....



Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen

So wie ich das nun vetstanden habe, darf der AN nach Beendigung des Arbeitsverhältniss z.B. sagen, wie Sachen gereinigt wurden, welche Hersteller (z.B. von Brillenfassungen) angeboten werden, die VK-Preise (kann ja jeder Kunde ohne große Mühe in Erfahrung bringen), die benutzte Software (sieht ja jeder Kunde) und ähnliche Sachen ohne weiteres anderen nennen.

Verboten hingegen wäre z.B. (nach meiner Auffassung), welche Rabatte der AG bekommt und wie. Auch z.B. Kundendaten.


Verstehe ich das so nun richtig ?


Zitat aus dem 1 Link:
"Die Vertragsklauseln dürfen jedoch nicht zu weitgehend gefasst werden. Wird der Arbeitnehmer zum Beispiel zur Geheimhaltung aller ihm bekannt gewordenen betrieblichen Tatsachen verpflichtet, geht dies über ein anzunehmendes berechtigtes Arbeitgeberinteresse hinaus. Eine solche Klausel wäre unverhältnismäßig und damit nichtig."

Auch wäre eine Verschiegenheitspflicht, die einem praktisch verbietet über irgendetwas zu reden auch direkt nichtig.... ?!
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  #9 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 13:37
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Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Wenn er das nicht beweisen kann ist er jedenfalls sehr, sehr schnell wegen übler Nachrede oder Verleumdung dran

und wenn er es beweisen kann...???
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  #10 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 13:38
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AW: Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !)

Bezüglich der strafrechtlichen Relevanz bin ich gerade überfragt.

In jedem Falle lassen sich aber zivilrechtliche Ansprüche (vor allem Schadenersatzansprüche) ggü. dem ehemaligen AN herleiten, wenn er schutzwürdige Interna verrät.
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