Dies ist eine Diskussion zu Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !) innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !) folgender ausgedachter Fall: AG kündigt dem AN. Im Arbeitsvertrag stand nichts über die Verschwiegenheit während oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der AG möchte vom AN eine Verschwiegenheitserklärung haben, der AN will diese nicht unterschreiben. Kann der AN dann mit Dritten einfach über interne Abläufe usw. reden ? z.B. -Wie beim Wareneingang vorgegangen wird ? -Welche Hersteller eines Produktes angeboten werden ? -Welche Software genutzt wird ? Wenn möglich bitte mit § belegen. ES EILT SEHR !!! DANKE |
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| AW: Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !) NEIN! Die Frage wurde aber schon von mir an anderer Stelle beantwortet! |
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| AW: Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !) Wieso darf der AN denn nicht darueber reden ? er hat sich nirgends zur verschwiegenheit verpflichtet....oder sehe ich das falsch ? |
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| AW: Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !) Es ist eine vertragliche Nebenpflicht, dass Interna eben intern bleiben. Zitat:
Auch empfehle ich folgendes zu lesen: Zitat:
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__17.html |
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| AW: Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !) sind das auch Geschäft oder Betriebsgeheimnisse wenn der AN darüber spricht, wie der AG gebrauchte Teile einbauen lässt oder wenn bei der Anfahrtsberechnung beim Kunden betrogen wird? |
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| AW: Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !) Frag mal Internet-Suchmaschine nach Verschwiegenheit: http://www.123recht.net/Die-Verschwi...-__a49346.html http://www.experto.de/b2b/recht/arbe...heimnisse.html ![]() Zitat:
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !) Zitat:
__________________ Zitat:
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| AW: Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !) Zitat:
Was ist aber nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.... Zitat:
So wie ich das nun vetstanden habe, darf der AN nach Beendigung des Arbeitsverhältniss z.B. sagen, wie Sachen gereinigt wurden, welche Hersteller (z.B. von Brillenfassungen) angeboten werden, die VK-Preise (kann ja jeder Kunde ohne große Mühe in Erfahrung bringen), die benutzte Software (sieht ja jeder Kunde) und ähnliche Sachen ohne weiteres anderen nennen. Verboten hingegen wäre z.B. (nach meiner Auffassung), welche Rabatte der AG bekommt und wie. Auch z.B. Kundendaten. Verstehe ich das so nun richtig ? Zitat aus dem 1 Link: "Die Vertragsklauseln dürfen jedoch nicht zu weitgehend gefasst werden. Wird der Arbeitnehmer zum Beispiel zur Geheimhaltung aller ihm bekannt gewordenen betrieblichen Tatsachen verpflichtet, geht dies über ein anzunehmendes berechtigtes Arbeitgeberinteresse hinaus. Eine solche Klausel wäre unverhältnismäßig und damit nichtig." Auch wäre eine Verschiegenheitspflicht, die einem praktisch verbietet über irgendetwas zu reden auch direkt nichtig.... ?! |
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| AW: Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !) Zitat:
und wenn er es beweisen kann...??? |
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| AW: Verschwiegenheit nach Beendigung der Arbeit ?! SEHR SEHR DRINGEND (EILT !) Bezüglich der strafrechtlichen Relevanz bin ich gerade überfragt. In jedem Falle lassen sich aber zivilrechtliche Ansprüche (vor allem Schadenersatzansprüche) ggü. dem ehemaligen AN herleiten, wenn er schutzwürdige Interna verrät. |
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