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Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags

Dies ist eine Diskussion zu Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 10:03
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Question Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags

Hallo,

musste etwas korrigieren, deshalb hier die korrigierte Version ...SORRY!!!
Mal angenommen Person A hat eine Umschulung in einer Bildungsstätte B absolviert. Diese beinhaltete: einmal ein 6 Monatiges und dann ein 3 Monatiges Praktikum in einem Unternehmen C. Nach Beendigung seiner Umschulung (weiß jetzt nicht ob das von Bedeutung ist...aber nehmen wir mal an: mit Erfolg) und einer 1-2 Monatigen Arbeitssuche wird Person A vom Unternehmen C als Aushile angefordert...mit einem befristetem Arbeitsvertrag. Kurz vor Ablauf wird dieser Verlängert.
Ist diese Verlängerung gültig, oder kann Person A auf ein unbefristetes Abreitsverhältnis klagen?

Danke!!
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  #2 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 10:43
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AW: Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags

Meiner Meinung nach zählt das vorherige Praktikum nicht als Beschäftigung im Sinne des TzBfG mit. Von daher sehe ich keine Chance bei einer Entfristungsklage. Wie lang dauerte die erste Befristung?
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  #3 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 13:38
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AW: Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags

Nehmen wir mal an, die Erste dauerte 2 oder 3 Monate, dann die Verlängerung auf 5-6 Monate, evtl. noch einmal eine Verlängerung (2-3 Monate)...(Kettenvertrag?!?)
Warum würde das Praktikum nicht mitzählen?!? Es ist bestandteil einer Umschulung...und der Gesetzestext lautet doch: Ein Zeitvertrag unter Berufung auf § 14 Abs.1 S.2 Nr.2 TzBfG (Befristung im Anschluss an eine Ausbildung zur Erleichterung des Übergangs in eine Anschlussbeschäftigung) kann nur einmal vereinbart werden

Danke für eure Meinungen!!

Geändert von pizdo23 (15.12.2011 um 14:18 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 14:19
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AW: Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags

Ich bin von einer Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 TzBfG ausgegangen.

Zitat:
...und der Gesetzestext lautet doch:
Also der mir vorliegende Gesetzestext lautet nicht so. Der Satz stammt möglicherweise aus einem BAG-Urteil oder dem Kommentar eines Anwalts.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 17:12
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AW: Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags

Ich kenne das so: Hat ein Arbeitgeber nach Abschluss der Ausbildung mit dem ehemaligen Auszubildenden zur Erleichterung des Übergangs in eine Anschlussbeschäftigung ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen, ist danach eine weitere Befristung aus dem gleichen Sachgrund nicht mehr zulässig.
Bitte korrigieren wenn ich falsch liege...Danke!!
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arbeitsvertrag, befristet, befristeter, verlängert, verlängerung

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