Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Verjährung von gehalts/Lohnforderungen

Dies ist eine Diskussion zu Verjährung von gehalts/Lohnforderungen innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.07.2005, 10:14
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2005
Beiträge: 4
Keine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Verjährung von gehalts/Lohnforderungen

Hallo,
bei uns in der Firma gibt es folgendes aktuelles Problem:

Mit der aktuellen Lohnabrechnung wurde uns unser Urlaubsgeld ausgezahlt. Nun hat sich herausgestellt das seit ca. 3 jahren zu wenig ausgezahlt wurde. Da bei uns nirgendwo der Tarif als Aushang ersichtlich ist, konnte niemand so recht prüfen ob die Urlaubsgeldzahlung korrekt ist. Wir bekommen nur 1x Jährlich ausgezahlt und dann auch nur gekürzt, da wir einen sogenannten Sanierungstarif laufen haben. meine Frage nun kann das zu wenig ausgezahlte Uralbsgeld nachgeforedrt werden. Wer weiß wie die Verjährungsfristen in so einem Fall sind. Für wieviele Jahre kann hier eventuell rückwirkend nachgefordert werden.??

Gruß

starfighter1967
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.07.2005, 17:43
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: NRW
Beiträge: 3.362
96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)  
AW: Verjährung von gehalts/Lohnforderungen

Ich würde hier empfehlen einen auf dem Gebiet des Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Denn entscheidend für die Beantwortung dieser Frage ist die dem Urlaubsgeld zugrunde liegende Anspruchsgrundlage. So bestehen schon grundsätzliche Unterschiede darin, ob der Anspruch vertraglich geschuldet war oder, ob aufgrund einer betrieblichen Übung. Im letzteren Fall wäre es sogar denkbar, dass die vorhergehende betriebliche Übung hinsichtlich der Höhe des Urlaubsgeldes nun durch eine dreijähirge neue betriebliche Übung ersetzt wurde. Zudem wäre entscheidend, ob im Vertrag ein Freiwilligkeitsvorbehalt hinsichtlich des Urlaubsgeldes besteht oder nicht.

Wie gesagt: Die Rechtslage ist kompliziert und deshalb kann nur geraten werden, einen Anwalt aufzusuchen! Zumal aufgrund des vorliegenden Sachverhalts sowieso keine verlässliche Auskunft erteilt werden kann.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 13.07.2005, 06:40
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2005
Beiträge: 4
Keine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verjährung von gehalts/Lohnforderungen

Zitat:
Zitat von Atlantis
Ich würde hier empfehlen einen auf dem Gebiet des Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Denn entscheidend für die Beantwortung dieser Frage ist die dem Urlaubsgeld zugrunde liegende Anspruchsgrundlage. So bestehen schon grundsätzliche Unterschiede darin, ob der Anspruch vertraglich geschuldet war oder, ob aufgrund einer betrieblichen Übung. Im letzteren Fall wäre es sogar denkbar, dass die vorhergehende betriebliche Übung hinsichtlich der Höhe des Urlaubsgeldes nun durch eine dreijähirge neue betriebliche Übung ersetzt wurde. Zudem wäre entscheidend, ob im Vertrag ein Freiwilligkeitsvorbehalt hinsichtlich des Urlaubsgeldes besteht oder nicht.

Wie gesagt: Die Rechtslage ist kompliziert und deshalb kann nur geraten werden, einen Anwalt aufzusuchen! Zumal aufgrund des vorliegenden Sachverhalts sowieso keine verlässliche Auskunft erteilt werden kann.

Also das Urlaubsgeld wird gemäß gültigem tarifvertrag, derfür uns nach wie vor gültigkeit hat, gezahlt. Der Sanierungstarif sieht lediglich eine Kürzung in Höhe von 50% des tariflich vereinbarten Urlaubsgeldes vor.

Also ist es nicht strittig ob das Urlaubdgeld bezahlt bzw. in welcher Höhe dieses bezahlt werden muss.
Es ist nur unklar inweit man zu zuwenig ausgezahltes Urlaubsgeld rückwirkend nachfordrn kann, da in der Lohnbuchhaltung immer nur die Tariferhöhungen,die uns aber Vertraglich zustehen, nicht verrechnet wurden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 13.07.2005, 16:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: NRW
Beiträge: 3.362
96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)  
AW: Verjährung von gehalts/Lohnforderungen

Zitat:
Zitat von starfighter1967
Also das Urlaubsgeld wird gemäß gültigem tarifvertrag, derfür uns nach wie vor gültigkeit hat, gezahlt. Der Sanierungstarif sieht lediglich eine Kürzung in Höhe von 50% des tariflich vereinbarten Urlaubsgeldes vor.

Also ist es nicht strittig ob das Urlaubdgeld bezahlt bzw. in welcher Höhe dieses bezahlt werden muss.
Es ist nur unklar inweit man zu zuwenig ausgezahltes Urlaubsgeld rückwirkend nachfordrn kann, da in der Lohnbuchhaltung immer nur die Tariferhöhungen,die uns aber Vertraglich zustehen, nicht verrechnet wurden.

Dann muss man zunächst in den Tarifvertrag schauen, ob dort nicht eventuell sog. Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen oder eine von der gesetzlichen Verjährung abweichende Regelung getroffen wurde.

Ist das nicht der Fall, dann beträgt die Verjährungfrist drei Jahre. Dabei beginnt diese sog. regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Insbesondere wg. des Einwandes der groben Fahrlässigkeit sollte man hier von einer dreijährigen Verjährungsfrist ausgehen, die für das jeweilige Urlaubsgeld mit dem Schluss des Jahres zu Laufen begann, in dem es ausgezahlt wurde.

Deshalb würde ich allein deshalb nocheinmal raten wollen, einen Anwalt zu konsultieren, damit er den Ablauf der Verjährung verhindern kann!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 14.07.2005, 07:13
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2005
Beiträge: 4
Keine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, starfighter1967 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verjährung von gehalts/Lohnforderungen

Hallo Atlantis,

alles klar. Vielen Dank für die Antwort. hat mir sehr geholfen.

Gruß

starfighhter1967
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Geltendmachung rückständiger Lohnforderungen Arbeitsrecht 22.03.2009 21:26
Fragen zur Auszahlung des Gehalts Arbeitsrecht 05.02.2009 20:34
unberechtigte Lohnforderungen Arbeitsrecht 13.01.2009 15:22
Streichung des 13. Gehalts anfechtbar? Arbeitsrecht 24.07.2008 11:19
unberechtigte Lohnforderungen Arbeitsrecht 10.11.2004 10:30





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN