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Vergütung nach Anwesenheitsliste oder nach Vertrag?

Dies ist eine Diskussion zu Vergütung nach Anwesenheitsliste oder nach Vertrag? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 30.11.2011, 17:56
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Vergütung nach Anwesenheitsliste oder nach Vertrag?

Hallo Leute,

mal angenommen im Arbeitsvertrag steht, dass 15 Stunden pro Woche gearbeitet wird bei einem Stundenlohn von X €. Nun führt der Arbeitgeber aber Anwesenheitslisten auf denen er notiert, von wann bis wann jemand anwesend war. Die Arbeitnehmer werden an einigen Tagen früher nach Hause geschickt und es wird die genaue Stundenzahl in die Anwesenheitsliste eingetragen.

In welcher Höhe hat der AN einen Anspruch auf Vergütung? Vertrag (15 Stunden pro Woche) oder die angegebenen Stunden in der Anwesenheitsliste? Die Anwesenheitsliste ist - wenn überhaupt - nur mündlich Vertragsbestandteilg geworden.

Abwandlung: Angenommen man kann nur einen Tag in der Woche wegen eines Krankheitsfalles arbeiten. Sagen wir mal, 5 Stunden wurden gearbeitet. Wie hoch ist die Vergütung für diese Woche? 5 * X € oder 15 * X €?

Vielen Dank.
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arbeitsrecht anwesenheitsliste vergütung

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