Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Urlaubskürzung

Dies ist eine Diskussion zu Urlaubskürzung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Like Tree2Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 25.04.2012, 15:44
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 3
Keine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Urlaubskürzung

Wie verhält es sich mit dem Jahresanspruch (z.Bsp. 25 Tage) wenn die wöchentliche Arbeitstage von 5 Tage auf 4 Tage reduziert werden, bei gleichbleibender Arbeitszeit (z. Bsp. 30 Std/Woche)
Muss hier der Urlaub auch entsprechend gekürzt werden oder bleibt dieser gleich
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.04.2012, 19:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 1.797
92% positive Bewertungen (1797 Beiträge, 115 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1797 Beiträge, 115 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1797 Beiträge, 115 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1797 Beiträge, 115 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1797 Beiträge, 115 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1797 Beiträge, 115 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1797 Beiträge, 115 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1797 Beiträge, 115 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1797 Beiträge, 115 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1797 Beiträge, 115 Bewertungen)  
AW: Urlaubskürzung

Zitat:
Muss hier der Urlaub auch entsprechend gekürzt werden oder bleibt dieser gleich
Was heisst muss, es wäre eigentlich logisch, dass der Urlaubsanspruch dementsprechend auf 20 Arbeitstage gekürzt wird. Am Umfang des Jahresurlaubsanspruch von 5 Wochen ändert sich ja nichts.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 25.04.2012, 19:41
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 3
Keine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Urlaubskürzung

Kleines Verständigungsproblem habe ich hier noch. Die Arbeitszeit von 30 Std wird nicht auf verkürzt sondern bleibt gleich wie bei 5 Tg. Es ist mir schon logisch, dass bei einer Verkürzung der Arbeitstage von 5 und 4 eigenlich auch eine Arbeitzeitverkürzung mit Verbunden ist und somit der Urlaub entsprechend umgerechnet werden muss. Nur habe ich ein Problem damit, wenn die Arbeitszeit auf 4 Tage umgelegt wird. Also zum Bsp. erst 5 Tage a 6 Std dann 4 Tage a 7,5 Std. Hat dies wirklich die gleiche Auswirkung
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 25.04.2012, 19:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 1.636
97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)  
AW: Urlaubskürzung

Ja.

Wenn man sich das ganze etwas einfacher - Urlaubswochenweise - vorstellt wird es vielleicht verständlich:

Da man vorher 5 Tage Urlaub nehmen musste um eine Woche frei zu haben und nun nur noch 4 Tage dafür nötig sind, ist die Angabe von filter richtig.

Der AN hat in beiden Fällen, also sowohl bei einer 4-Tage-Woche, als auch bei einer 5-Tage-Woche insgesamt 5 Wochen Urlaub im Jahr.
fernetpunker likes this.
__________________
"Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten."

Johann Wolfgang von Goethe
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 25.04.2012, 20:06
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 3
Keine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, VanKalk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Urlaubskürzung

kurzer Blick von der anderen Seite, Arbeitszeit von 30 Std Urlaubsanspruch 25 Tg. lt. Vertrag, Arbeitszeit Mo-Fr á 6 Std.
Änderung aus welchem Grund auch immer
Arbeitzeit 30 Std, Arbeitszeit Mo-Do á 7,5 Std
Was ich eigentlich nicht verstehe, wieso soll in solch einem Moment die Arbeitszeit egal sein. Die Arbeitszeit bleibt doch gleich. Es kann doch eigentlich nicht richtig sein, wenn jemand zu 75 % beschäftigt ist und er, sagen wir aus privaten Gründen, die Arbeitstage auf 4 Tg pro Woche ändert, bleibt er doch weiterhin zu 75 % beschäftigt und hat weiterhin Anspruch auf die 75 % des Gesamturlaubs. Wird hier der Urlaub auf 20 Tg gekürzt, hat doch der AN einen "Kürzung von 20 %" oder sehe ich das komplett falsch.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 25.04.2012, 20:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 1.636
97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)  
AW: Urlaubskürzung

Zitat:
Zitat von VanKalk Beitrag anzeigen
Wird hier der Urlaub auf 20 Tg gekürzt, hat doch der AN einen "Kürzung von 20 %" oder sehe ich das komplett falsch.
Ja. Ich verweise noch einmal auf die Beiträge oben.

Weiterhin sollte die AN auch bedenken, dass sie nun an einem Tag nicht mehr 6 Stunden Urlaub hat, sondern 7,5 Stunden. Leuchtet es dann besser ein?

Viel mehr lässt sich dazu jetzt auch nicht mehr erklären.
__________________
"Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten."

Johann Wolfgang von Goethe
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 25.04.2012, 21:22
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 49
Beiträge: 3.473
96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)  
AW: Urlaubskürzung

Kerzenlicht (und filter eigentlich auch) hat Recht, der Urlaubsanspruch bleibt zumindest mit der Brille des Gesetzgebers gesehen, der gleiche. Vorher gab bei 25 Tagen es 5 Wochen Urlaub, jetzt bei 20 Tagen auch noch. Das Gesetz schreibt auch nur einen Mindestanpruch von 4 Wochen vor und würde dabei aber auch noch eine 6-Tage-Woche zulassen.

Aber wenn man eine Vereinbarung zwischen zwei Seiten (AG und AN) schließt, um bisher gültige Vereinbarungen abzuändern, einigen sich ja beide Seiten auf irgendwas. Der AN könnte hier auch versuchen, 45 Tage Urlaub durchzusetzen, wie er das schaffen könnte, habe ich aber keinen Plan.
Der AG könnte auch verlangen wollen, den Urlaubsanspruch auf 4 Wochen = 16 Tage zu kürzen, dem muss aber der AN nicht zustimmen.

Wieviele Stunden je Tag der AN arbeitet (oder als Urlaub bezahlt bekommt), ist für den Urlaubsanspruch völlig unwesentlich.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 25.04.2012, 21:28
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 1.636
97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)  
AW: Urlaubskürzung

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Aber wenn man eine Vereinbarung zwischen zwei Seiten (AG und AN) schließt, um bisher gültige Vereinbarungen abzuändern, einigen sich ja beide Seiten auf irgendwas. Der AN könnte hier auch versuchen, 45 Tage Urlaub durchzusetzen, wie er das schaffen könnte, habe ich aber keinen Plan.
Dieser verwegene Plan könnte allerdings auch noch an einer bestehenden BV oder einem gültigen TV scheitern.
__________________
"Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten."

Johann Wolfgang von Goethe
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 25.04.2012, 23:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 1.797
92% positive Bewertungen (1797 Beiträge, 115 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1797 Beiträge, 115 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1797 Beiträge, 115 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1797 Beiträge, 115 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1797 Beiträge, 115 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1797 Beiträge, 115 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1797 Beiträge, 115 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1797 Beiträge, 115 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1797 Beiträge, 115 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1797 Beiträge, 115 Bewertungen)  
AW: Urlaubskürzung

Zitat:
Dieser verwegene Plan könnte allerdings auch noch an einer bestehenden BV oder einem gültigen TV scheitern.
Wieso das? Es bleibt beiden Parteien doch unbenommen, für den AN günstigere als die Vereinbarungen aus BV oder TV zu vereinbaren.
motzmecker likes this.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 26.04.2012, 19:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 1.636
97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1636 Beiträge, 175 Bewertungen)  
AW: Urlaubskürzung

Nichts so wirklich, weil der Betriebsrat schon auf Gleichbehandlung achten würde und ich war einfach keck davon ausgegangen, dass der AG nun nicht allen MA 45 Tage Urlaub gewähren wollen würde.

Kann aber natürlich total falsch sein.
__________________
"Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten."

Johann Wolfgang von Goethe
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Urlaubskürzung rechtens? Arbeitsrecht 23.04.2010 11:19
Überleitungsvertrag, Urlaubskürzung usw. rechtens? Arbeitsrecht 30.03.2010 08:06
Urlaubskürzung durch Minusstunden Arbeitsrecht 25.03.2010 10:44





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios