Dies ist eine Diskussion zu Urlaubsklausel im Arbeitsvertrag (Minijob) innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Urlaubsklausel im Arbeitsvertrag (Minijob) Wie ist Eure Meinung zu dieser folgenden Urlaubsregelung im Arbeitsvertrag? Es handelt sich um eine Tätigkeit als Regalauffüller in einer Supermarkt-Kette. § Urlaub Ein anteiliger Anspruch auf Jahresurlaub von 24 Werktagen entsteht erstmalig nach mindestens sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit. Auf das dem Arbeitnehmer während des Urlaubs zustehende Entgelt wird eine Abschlagszahlung von € 0,40 pro Arbeitsstunde geleistet. Diese Abschlagszahlung ist bereits bei der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urlaubsentgelt wird jährlich abgerechnet und mit den ausgezahlten Abschlagszahlungen an den Arbeitnehmer verrechnet. Der Stundenlohn beträgt 6,50 Euro und ab 00:00 Uhr gibt es einen Nachtzuschlag von 15 %. In Wirklichkeit hat auch noch nie ein Mitarbeiter Urlaub beantragt bzw. das offizielle Prozedere ist keinem bekannt. Es wird auch nicht "jährlich abgerechnet und verrechnet", wie in der obigen Klausel beschrieben. Viele fragen sich was dieser letzte Satz überhaupt zu bedeuten hat. Hat diese Regelung Hand und Fuß? Wie ist die Rechtslage? |
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| AW: Urlaubsklausel im Arbeitsvertrag (Minijob) Das Urlaubsgesetz besagt in bezug auf den minimalen Urlaubsanspruch jedes Anrbeitnehmers in Deutschland und dessen Entstehen etwas anderes aus. Es zwingt aber keinen Arbeitnehmer, von diesem Rechtsanspruch auch Gebrauch zu machen, in sofern sind noch einige Freiheiten gewährleistet. Und wenn "Viele" alle Beschäftigte dieses Supermarktes sind, sollten sie sich die Frage nach dem Inhalt des Satzes mal von einem kompetenten Angehörigen der Geschäftsleitung erklären lassen. Ansonsten sind aber (Arbeits-)Verträge zwei- oder mehrseitige Willenserklärungen. Die sollte man schon zu verstehen versuchen, bevor man sie abgibt bzw. unterschreibt.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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