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Urlaubsgenehmigung zurückgezogen

Dies ist eine Diskussion zu Urlaubsgenehmigung zurückgezogen innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 28.11.2011, 16:05
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Urlaubsgenehmigung zurückgezogen

Ein Vorgesetzter hat einen Urlaubsantrag der vorher schriftlich genehmigt wurde mit der Begründung "unzureichendem Urlaubsanspruch" schriftlich widerrufen.

Die Urlaubsfreigabe erfolgte über ein computerunterstütztes System (Programm). Das System hat bei der Beantragung keinen Hinweis zu dem unzureichenden Urlaubsanspruch angezeigt.

Der betroffene Arbeitnehmer hat nach der Urlaubsfreigabe aber vor der Widerrufung einen teuren Flug gebucht.

Dem Arbeitnehmer stand eine Gehaltskostenabrechnung zur Verfügung wo der Urlaubsanspruch aufgeführt wurde. Allerdings wurde in der letzten Gehaltsabrechnung vor dem Urlaubsantrag ein genommener Urlaub noch nicht eingerechnet. Der in der Gehaltsabrechnung angezeigte Urlaubsanspruch hätte für den Urlaubsantrag gereicht.

Dazu folgende Fragen:
1. Ist die Widerrufung der Urlaubsfreigabe wie beschrieben rechtskräftig?
2. Kann der Arbeitnehmer die Erstattung des Flugtickets bzw. der Stornierungsgebühr vom Arbeitgeber fordern?
3. Kann der Arbeitnehmer darauf bestehen für die nicht gedeckten Urlaubstage "unbezahlten Urlaub" zu nehmen?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 20:59
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AW: Urlaubsgenehmigung zurückgezogen

Gegenfrage:

Was hätte der Arbeitnehmer gemacht, wenn der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen den Urlaub verwehrt hätte?
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  #3 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 23:21
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AW: Urlaubsgenehmigung zurückgezogen

Ich denke der Arbeitnehmer hätte eine Erstattung des Flugtickets vom Arbeitgeber gefordert.
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