Dies ist eine Diskussion zu Urlaubsanspuch bei sofortigem Beschäftigungsverbot innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Urlaubsanspuch bei sofortigem Beschäftigungsverbot ![]() folgender Sachverhalt: Eine Arbeitehmerin (AN) ist unbefristet in einem Krankenhaus angestellt Urlaubsanspruch 26 Tage. Am 11.10.11 wird ihr die Schwangerschaft bestätigt. Entbindungstermin ist der 13.6.2012 Am 20.10.2011 wird ihr das sofortige Beschäftigungsverbot nach § 4 des MuschG ausgesprochen, nach Auswertung einer individuellen Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durch Pflegedienstleitung und Betriebsarzt. Die AN hatte für 2011 noch 9 Urlaubstage + durch Tvöd noch 2 oder 3 rausgearbeitete Urlaubstage. Die 9 wurden genehmigt (wurden Mitte November 2011 beantragt). Da war die AN aber schon im BV. Was steht ihr an Urlaub von 2011 und 2012 nun wirklich noch zu? Kann sie den Urlaub nehmen, wenn sie aus der 1 jährigen Elternzeit wieder die Beschäftigung aufnimmt? |
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| beschäftigungsverbot, krankenhaus, schwangerschaft, urlaubsanspruch |
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