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Urlaubsanspruch und Überstunden nach Kündigung

Dies ist eine Diskussion zu Urlaubsanspruch und Überstunden nach Kündigung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.12.2011, 22:19
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Urlaubsanspruch und Überstunden nach Kündigung

Guten Abend,

folgender AUSGEDACHTER Fall:

Jemand ist frisch aus seiner Lehrzeit und geht in ein Arbeitsverhältniss als Geselle über.

Arbeitsbeginn ist der 01.08 des Jahres - Arbeitsende (aufgrund einer Kündigung des Arbeitgebers) der 29.11 des gleichen Jahres. (Vorher habe ich meine Ausbildung beendet also er war das ganze Jahr beschäftigt, nur bei einer anderen Firma vorher)

Der Urlaubsanspruch für diese Zeit beträgt 12 Tage, wovon 4 genommen sind, somit 8 Tage Resturlaub.
Dazu kommen ca. 60 Überstunden (Wochenendarbeit, Zusatzstunden wo der Chef früher gegangen ist, Zusatzstunden wo sonst nur Azubis im Laden waren).

Im Arbeitsvertrag würde sagen wir mal stehen.....
-mit der vergütung sind evtl. anfallende überstunden abgegolten
-die regelmäßige arbeitszeit beträgt in der regel 40 stunden wöchentlich


Die Fragen:
-Auf wie viele Urlaubstage hätte man bis dahin wirklich anspruch gehabt ? (Hat man erst nach 6 Monaten in EINER Firma Anspruch auf die vollen 100% ?)
-Kriegt man Überstunden zu 100% ausbezahlt oder verfallen da gewisse Überstunden, oder evtl. sogar alle ?
-Hat man, wenn man extra für die neue Stelle, von zuhause (Elternhaus), ausgezogen ist, 1 Tag Extraurlaub ?


Ich bedanke mich schonmal sehr für die Antworten.

Geändert von Orangensaft (01.12.2011 um 23:26 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 01.12.2011, 23:15
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AW: Urlaubsanspruch und Überstunden nach Kündigung


Wenigstens ein bissschen!
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 23:26
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AW: Urlaubsanspruch und Überstunden nach Kündigung

Zitat:
Zitat von Orangensaft Beitrag anzeigen
Im Arbeitsvertrag würde sagen wir mal stehen.....
-mit der vergütung sind evtl. anfallende überstunden abgegolten
Das ist nach aktueller Rechtssprechung und hier im Forum vorherrschender Meinung ungültig!

Zitat:
Zitat von Orangensaft Beitrag anzeigen
Auf wie viele Urlaubstage hätte man bis dahin wirklich anspruch gehabt ? (Hat man erst nach 6 Monaten in EINER Firma Anspruch auf die vollen 100% ?)
Siehe Urlaubsgesetz, §4 und §5

Zitat:
Zitat von Orangensaft Beitrag anzeigen
Kriegt man Überstunden zu 100% ausbezahlt oder verfallen da gewisse Überstunden, oder evtl. sogar alle ?
sowohl als auch ... alles möglich!

Zitat:
Zitat von Orangensaft Beitrag anzeigen
Hat man, wenn man extra für die neue Stelle, von zuhause (Elternhaus), ausgezogen ist, 1 Tag Extraurlaub ?
nicht gesetzlich.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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