Dies ist eine Diskussion zu Urlaubsanspruch nach Kündigung bei längerer Krankheit innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Vll. könnt Ihr mir bei folgendem fikiven Sachverhalt helfen??? AN schließt mit AG im Januar 2008 einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nach einigen Monaten wird A im Juli 2008 unvorhergesehen für einen längeren zusammenhängenden Zeitraum schwer krank. Mitte Dezember beschließt AG dem AN unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist ordentlich zu kündigen. Während seiner Tätigkeit hat AN insgesamt 1,5 Tage Urlaub von seinem lt. Arbeitsvertrag zustehenden 32 Urlaubstagen genommen. Die Krankschreibung wird vorraussichtlich über den Kündigungstermin (31.01.09) andauern, sodass er die Urlaubstage nicht mehr nehmen kann. Hier nun meine Frage: Hat AN einen Anspruch auf seinen Urlaub und kann er für diesen eine Ausgleichzahlung erhalten, oder verfällt dieser bei einer längeren zusammenhängenden Krankheit ganz bzw. teilweise? Ich freue mich auf eure Beiträge. Beste Grüße Netlex |
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| AW: Urlaubsanspruch nach Kündigung bei längerer Krankheit Vielen Dank potatoefritz! Nunmehr stellt sich mir noch die Frage zu welchem Zeitpunkt der AG die Abgeltung leisten muss? Ist es richtig, dass er diese mit der letzten Abrechnung vorzunehmen hat, oder muss der AN erst wieder gesund sein, damit er seine Leistungen erhalten kann? Ähnliches habe ich in einem anderen Zusammenhang mal gelesen. Gruß Netlex |
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| AW: Urlaubsanspruch nach Kündigung bei längerer Krankheit Zitat:
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| AW: Urlaubsanspruch nach Kündigung bei längerer Krankheit Es bleibt allerdings abzuwarten, ob der Stichtag 31.3. (Folgejahr) auch weiterhin Bestand haben wird. Dazu steht noch immer eine EuGH Entscheidung aus, nach welcher Urlaubsansprüche, die im lfd. Kalenderjahr auf Grund von Krankheit nicht gewährt werden konnten, wohl nicht mehr verfallen können. Aber derzeit trifft die bereits gegebene Antwort zu.
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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