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Urlaubsanspruch bei Umschulung

Dies ist eine Diskussion zu Urlaubsanspruch bei Umschulung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 04.11.2010, 13:07
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Urlaubsanspruch bei Umschulung

Folgender Fall:

Mr. x macht seit neuestem eine Umschulung in Frankfurt. Wieviele Urlaubstage stehen ihm zu?
Mr. x. hat einen Sohn, den er die hälftigen Schulferein betreuen muss, da die Mutter arbeitet. Gibt es da Sonderregelungen?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.11.2010, 21:27
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AW: Urlaubsanspruch bei Umschulung

Hallo

Eine Umschulung gefördert vom Leistungsträger (Arbeitsamt / ARGE)?

Gruß,
Xtase
__________________
Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.11.2010, 07:55
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AW: Urlaubsanspruch bei Umschulung

Hallo,
die Umschulung wird vom Arbeitsamt gefördert.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.11.2010, 10:29
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AW: Urlaubsanspruch bei Umschulung

Zitat:
Zitat von Badezimmer Beitrag anzeigen
die Umschulung wird vom Arbeitsamt gefördert.
Und geht wie lange? Ist es eine Rehamaßnahme?

Lassen Sie sich doch bitte nicht alles aus der Nase ziehen.

Gruß

Pro
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  #5 (permalink)  
Alt 05.11.2010, 12:31
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AW: Urlaubsanspruch bei Umschulung

Na ja, da es bei Mr. x um meinen Ex handelt habe ich kaum Infos. Mr. x versucht dadurch um die Zahlung von Unterhalt und Urlaubstage zu kommen.
Mr. x ist seit mehr als 2 Jahren Arbeitslos aber mehr weiss ich leider nicht.
Fragelich ist, ob es sein kann, dass die Mutter des Kindes dann die Ferienzeiten der Kinder alleine Abdecken muss, wenn Mr. Behauptet, dass er 18 Tage Urlaub im Jahr hat und keinerlei Brückentage.....
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  #6 (permalink)  
Alt 05.11.2010, 20:49
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AW: Urlaubsanspruch bei Umschulung

Hallo

Offensichtlich ist der Fall nicht fiktiv. Zudem scheinen familienrechtliche Aspekte zu überwiegen. Demnach wäre imho selbst ein ähnlich oder gleich gelagerter Fall im anderen Brett besser aufgehoben.

Gruß,
Xtase
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