Dies ist eine Diskussion zu Urlaubsanspruch bei Umschulung innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Urlaubsanspruch bei Umschulung Mr. x macht seit neuestem eine Umschulung in Frankfurt. Wieviele Urlaubstage stehen ihm zu? Mr. x. hat einen Sohn, den er die hälftigen Schulferein betreuen muss, da die Mutter arbeitet. Gibt es da Sonderregelungen? |
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| AW: Urlaubsanspruch bei Umschulung Hallo Eine Umschulung gefördert vom Leistungsträger (Arbeitsamt / ARGE)? Gruß, Xtase
__________________ Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen. |
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| AW: Urlaubsanspruch bei Umschulung Hallo, die Umschulung wird vom Arbeitsamt gefördert. |
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| AW: Urlaubsanspruch bei Umschulung Und geht wie lange? Ist es eine Rehamaßnahme? Lassen Sie sich doch bitte nicht alles aus der Nase ziehen. Gruß Pro |
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| AW: Urlaubsanspruch bei Umschulung Na ja, da es bei Mr. x um meinen Ex handelt habe ich kaum Infos. Mr. x versucht dadurch um die Zahlung von Unterhalt und Urlaubstage zu kommen. Mr. x ist seit mehr als 2 Jahren Arbeitslos aber mehr weiss ich leider nicht. Fragelich ist, ob es sein kann, dass die Mutter des Kindes dann die Ferienzeiten der Kinder alleine Abdecken muss, wenn Mr. Behauptet, dass er 18 Tage Urlaub im Jahr hat und keinerlei Brückentage..... |
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| AW: Urlaubsanspruch bei Umschulung Hallo Offensichtlich ist der Fall nicht fiktiv. Zudem scheinen familienrechtliche Aspekte zu überwiegen. Demnach wäre imho selbst ein ähnlich oder gleich gelagerter Fall im anderen Brett besser aufgehoben. Gruß, Xtase
__________________ Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen. |
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