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Urlaubsanspruch bei Eheschließung

Dies ist eine Diskussion zu Urlaubsanspruch bei Eheschließung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 22.12.2009, 14:57
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Urlaubsanspruch bei Eheschließung

Hallo,

Mal angenommen ein Angestellter in der Firma XY Heiratet, nimmt für diese Zeit Urlaub und erfährt ein knappes halbes Jahr später, dass es für die Eheschließung Sonderurlaub gibt. In seinem Arbeitsvertrag steht aber nur das sich die Bestimmungen zum Urlaub nach den gesetzlichen Vorschriften richten.

Hätte er nun noch einen Anspruch auf Sonderurlaub Aufgrund seiner Eheschließung oder nicht?

Was wäre wenn er erfährt, dass seine Kollegin Sonderurlaub bekommen hat Aufgrund eines Todesfalls ersten Grades obwohl bei Ihr auch nichts im Arbeitsvertrag stand?

Vielen Dank im vorraus für Eure Hilfe diesen fiktiven Fall zu lösen.
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Alt 22.12.2009, 15:15
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AW: Urlaubsanspruch bei Eheschließung

Für welche Ereignisse es bezahlten Sonderurlaub gibt ist im Gesetz (BGB § 616) bzw. im Tarif geregelt dazu muss daher nichts mehr im AV stehen.
Allerdings ist diese bezahlte Freistellung zum Zeitpunkt/im Zusammenhang des Ereignisses zu nehmen. Man kann also nicht sagen, meine Mutter ist gestorben, den Tag bezahlte Freistellung möchte ich an meinen Sommerurlaub dran hängen.

Hattest Du an Deiner Hochzeit überhaupt Urlaub?
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  #3 (permalink)  
Alt 22.12.2009, 15:23
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AW: Urlaubsanspruch bei Eheschließung

ja also der Angestellte hatte zu diesem Zeitpunkt Urlaub, also könnte er doch einfach davon ausgehen, dass sein Anspruch auf Sonderurlaub damit genutzt wurde und er sozusagen den eigentlichen Urlaub gespart hat oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 22.12.2009, 16:15
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AW: Urlaubsanspruch bei Eheschließung

Der Antrag auf bezahlte Freistellung (Sonderurlaub) ist im Vorfeld zu beantragen!
Habe dazu jetzt aber nichts gefunden, dass das unwiderruflich belegt.
Daher rate ich eingfach mal mit dem Personaler zu reden wie es aussieht!
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  #5 (permalink)  
Alt 22.12.2009, 16:49
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AW: Urlaubsanspruch bei Eheschließung

Hallo Freaky

Zitat:
Zitat von Freaky
Für welche Ereignisse es bezahlten Sonderurlaub gibt ist im Gesetz (BGB § 616) ... geregelt
Nö, da steht nullkommanix von Sonderurlaub. Nur etwas zum Thema Lohnanspruch trotz Arbeitsverhinderung. Und wer Uraub hat, kann an der Arbeit nicht mehr verhindert werden.

Gruß,
Xtase
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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Alt 22.12.2009, 17:17
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AW: Urlaubsanspruch bei Eheschließung

Zitat:
Zitat von Xtase
Nö, da steht nullkommanix von Sonderurlaub.
Stimmt

Aber darauf bezieht sich die Liste der Freistellungsansprüche wie sie vor Gerichten "erstritten" wurden.

War jetzt wieder ziemlich blöd und zu einfach formuliert

Die Liste gibt es hier: http://www.eurocura.com/Daten/Arbeitsbefreiung.pdf
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  #7 (permalink)  
Alt 22.12.2009, 17:19
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AW: Urlaubsanspruch bei Eheschließung

Zitat:
Zitat von Xtase
Und wer Uraub hat, kann an der Arbeit nicht mehr verhindert werden.
So sehe ich es übrigens auch. Wenn z.B. während dem normalen Urlaub ein Elternteil stirbt kann man nicht im Nachgang sagen von dem 10 tagen Urlaub war dann ein oder zwei Tage Sonderurlaub. Diese sind im Vorfeld (soweit möglich) zu beantragen.
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Alt 22.12.2009, 18:48
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AW: Urlaubsanspruch bei Eheschließung

Zitat:
Zitat von Freaky
Wenn z.B. während dem normalen Urlaub ein Elternteil stirbt kann man nicht im Nachgang sagen von dem 10 tagen Urlaub war dann ein oder zwei Tage Sonderurlaub. Diese sind im Vorfeld (soweit möglich) zu beantragen.
Nicht Dein Ernst, oder?
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"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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  #9 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 08:49
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AW: Urlaubsanspruch bei Eheschließung

Zitat:
Zitat von Van Nille
Nicht Dein Ernst, oder?
Ich sagte ja soweit möglich!!

Ich denke aber schon, dass wenn das Ereignis in den normal geplanten Urlaub fällt, im Nachgang kein Sonderurlaub beantragt werden kann.

Wie soll denn das funktionieren? Hey lieber AG ich war in meinem Urlaub beim Zahnarzt der nur Vormittags Termine vegeben hat. Dafür hätte ich gerne die Stunden gutgeschrieben???
Wenn eine Beerdigung an einem Sonntag stattfindet bekommst Du den Montag dazu ja auch nicht zum Ausgleich frei, oder??
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  #10 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 09:16
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AW: Urlaubsanspruch bei Eheschließung

Zitat:
Zitat von Freaky
Ich sagte ja soweit möglich!!
Einen Todesfall "soweit möglich" im Vorfeld... naja, jeder wie er meint.


Zitat:
Zitat von Freaky
Ich denke aber schon, dass wenn das Ereignis in den normal geplanten Urlaub fällt, im Nachgang kein Sonderurlaub beantragt werden kann.
Der Jurist würde hier wohl sagen: "Es kommt darauf an!"


Zitat:
Zitat von Freaky
Wie soll denn das funktionieren? Hey lieber AG ich war in meinem Urlaub beim Zahnarzt der nur Vormittags Termine vegeben hat. Dafür hätte ich gerne die Stunden gutgeschrieben???
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich!

Versuche einfach mal den Anspruch nach § 616 BGB und den Anspruch auf Sonderurlaub auseinander zu halten, dann wird die Argumentation vielleicht ausreichend.


Zitat:
Zitat von Freaky
Wenn eine Beerdigung an einem Sonntag stattfindet bekommst Du den Montag dazu ja auch nicht zum Ausgleich frei, oder??
Wie gesagt: Trenne sauber zwischen dem Anspruch aus § 616 BGB und dem Anspruch auf Sonderurlaub!
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