Dies ist eine Diskussion zu Urlaubsanspruch? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Urlaubsanspruch? Arbeitnehmer N hat einen befristeten Arbeitsvertrag vom 02.01.2012 - 10.02.2012 unterzeichnet. Im Arbeitsvertrag wird kein Urlaubsanspruch erwähnt. Wie sieht es demnach aus? Lt. dem Bundesurlaubsgesetz steht N erst nach einem vollen Monat Urlaubsanspruch zu. Zählt denn der 02.01. - 02.02. zu einem vollen Monat oder hat N tatsächlich keinen Anspruch? Danke |
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| AW: Urlaubsanspruch? Da es ein voller Monat ist, steht dem A Urlaub zu. Im gesamten Beschäftigungszeitraum sind es 3 Tage. Die ca. 0,6 Tage Urlaubsanspruch aus Februar werden zu einem Tag aufgerundet.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Urlaubsanspruch? @Casa Ist hier nicht die 6-Monate-Regelung aus dem Bundesurlaubsgesetz zu beachten? |
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| AW: Urlaubsanspruch? Was besagt diese Regelung? |
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| AW: Urlaubsanspruch? Zitat:
Es wird auf Beschäftigungsmonate, nicht Kalendermonate abgestellt. Casa hat also fast recht. Für den angebrochenen 2. Monat gibt es allerdings keine weiteren Urlaubstage. Daher komme ich nur auf 2 Tage. |
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| AW: Urlaubsanspruch? Zitat:
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| AW: Urlaubsanspruch? @Filter § 4 und 5 1.b) BUrlG Gilt hier § 5 1.b) auch für (auf 6 Wochen) befristete Arbeitsverhältnisse? Frage ist also eigentlich: Wenn das Arbeitsverhältnis von vornherein auf weniger als 6 Monate befristet ist, entsteht dann nach 5 1.b) ein Urlaubsanspruch? |
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| AW: Urlaubsanspruch? Beim § 4 BUrlG ist das entscheidende Wort "volle". Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Und der § 5 Abs. 1 b sagt doch eindeutig: (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer ... b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; Zitat:
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| AW: Urlaubsanspruch? Danke! Mir ging es hier um das Wort "ausscheidet" im Zusammenhang mit der Befristung für z.B., wie hier, 6 Wochen. |
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| AW: Urlaubsanspruch? Nach nochmaliger Recherche sind es tatsächlich nur 2 Tage.
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