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Urlaub und Überstunden-Abbau bei Kündigung?

Dies ist eine Diskussion zu Urlaub und Überstunden-Abbau bei Kündigung? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 01:35
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Urlaub und Überstunden-Abbau bei Kündigung?

Hallo
Nehmen wir mal an A arbeitet bei Firma B (Tarifvertrag BZA).
A hat fristgemäß zu Ende Februar gekündigt. Es bestehen noch 9 Tage Urlaub aus 2011 plus die Urlaubstage von 2012. Weiterhin sind noch ca 75 Überstunden vorhanden.

Wie ist da die rechtliche Lage?
Hat A einen Anspruch darauf das bis zum Ende vom Arbeitsverhältnis zu nehmen? Oder kann B einfach A bis zum Ende durcharbeiten lassen und es wird dann finanziell abgegolten?

Gruß
Berliner
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  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 07:19
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AW: Urlaub und Überstunden-Abbau bei Kündigung?

Wenn wichtige betriebliche Erfordernisse der Urlaubsgewährung entgegenstehen, dann kann der Urlaub verwehrt werden.

Urlaub sowie Überstunden werden dann mit Ende des Beschäftigungsverhältnisses abgegolten.



Und nicht zu vergessen, der AN erwirbt im Januar und Februar auch nochmal Urlaubsanspruch.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 12:10
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AW: Urlaub und Überstunden-Abbau bei Kündigung?

Zitat:
Es bestehen noch 9 Tage Urlaub aus 2011
Warum konnte der AN den Urlaub nicht 2011 nehmen? Wurde der Anspruch nachweislich auf 2012 übertragen?


@Casa

Alturlaub (wenn er denn nicht bereits verfallen ist) kann der AG im Übertragungszeitraum bis 31.3. nicht mehr aus betrieblichen Gründen ablehnen. Bei Leihfirmen dürfte es m.E. darüber hinaus generell keine dringenden betrieblichen Gründe geben, die einer Urlaubsverwehrung widersprechen.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 12:27
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AW: Urlaub und Überstunden-Abbau bei Kündigung?

@ filter

Die dringenden betrieblichen Gründe könnten in der Einsatzfirma liegen, wenn kein (qualifizierter) Ersatz vorhanden ist.

Bezüglich des Urlaubs über das Jahr hinaus pflichte ich dir bei.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 12:56
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AW: Urlaub und Überstunden-Abbau bei Kündigung?

Zitat:
Die dringenden betrieblichen Gründe könnten in der Einsatzfirma liegen, wenn kein (qualifizierter) Ersatz vorhanden ist.
Das kann doch nicht das Problem des Leiharbeiters sein. Leiharbeit dient angeblich nur zur Bewältigung von Auftragsspitzen, das können demnach gar keine wichtigen Schlüsselpositionen sein.
Sehr, sehr viele LAN werden trotz Facharbeiterabschluss nur als Helfer verliehen. Und wenn man es zur Eingruppierung in die Facharbeitertätigkeiten kommt, dann wird i.d.r. nur in die allerniedrigste Stufe eingruppiert, als hätte man gerade ausgelernt.

Das alles spricht m.M.n. nicht dafür, einem Leiharbeiter den Urlaub zu verwehren. Rechtlich gesehen müsste der LAN aber immer die Hilfe des Arbeitsgerichtes suchen, der AG kann einfach ohne Risiko verweigern. Unbefriedigend, das Ganze.

Geändert von filter (28.01.2012 um 15:09 Uhr).
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  #6 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 13:11
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AW: Urlaub und Überstunden-Abbau bei Kündigung?

Zitat:
Das kann doch nicht das Problem des Leiharbeiters sein. Leiharbeit dient angeblich nur zur Bewältigung von Auftragsspitzen, das können demnach gar keine wichtigen Schlüsselpositionen sein.
Und was passiert wenn ein Festangestellter Urlaub nehmen möchte und die Auftragsbücher sind brechend voll? Er kriegt ihn vermutlich nicht.

Nun haben wir einen LAN, der Auftragsspitzen abarbeitet. Die Bücher sind voll. Manchmal zuviel Arbeit für einen, aber regelmäßig zu wenig für 2.

Ich sehe hier den wichtigen Grund.

Nach deiner Theorie, dass LAN nur für Auftragsspitzen da sind, würde ja Tür und Tor dafür öffnen, dass ein LAN niemals dann Urlaub erhält, wenn er es möchte, sondern lediglich wenn der Betrieb den Urlaub gewähren muss. Ggf. zum Jahresende oder bis 31.03.
Das kann es ja auch nicht sein.



Zitat:
Sehr, sehr viele LAN werden trotz Facharbeiterabshluss nur als Helfer verliehen. Und wenn man es zur Eingruppierung in die Facharbeitertätigkeiten kommt, dann wird i.d.r. nur in die allerniedrigste Stufe eingruppiert, als hätte man gerade ausgelernt.

Das alles spricht m.M.n. nicht dafür, einem Leiharbeiter den Urlaub zu verwehren. Rechtlich gesehen müsste der LAN aber immer die Hilfe des Arbeitsgerichtes suchen, der AG kann einfach ohne Risiko verweigern. Unbefriedigend, das Ganze.

Und woran liegts?

ALG2 mit 30 %iger Sanktion oder arbeiten für 6,68 die Stunde.


Wobei ich die kleinen und mittelständischen Unternehmen für noch viel schlimmer halte und in der Gesamtheit haben diese mehr Angestellte auf unterstem Lohnniveau.
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  #7 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 15:30
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AW: Urlaub und Überstunden-Abbau bei Kündigung?

Ist eigentlich "Off-Topic":
Das ist der Grund... weshalb A kündigt und den AG (in eine Festanstellung) wechsel!
Mehr Geld und weniger Stress in Sachen Urlaub. :-)

Die nächsten 4 Wochen werden für A wohl noch ein kleiner Spießrutenlauf. :-)

Geändert von Berliner-1961 (28.01.2012 um 16:41 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 15:47
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AW: Urlaub und Überstunden-Abbau bei Kündigung?

Einfach mal schriftlich den Urlaub beantragen. Das könnte Person A machen. Und dann abwarten was der AG sagt und mit welcher Begründung er ablehnt.





PS: Was du machst, darf hier nicht Thema sein
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  #9 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 16:42
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AW: Urlaub und Überstunden-Abbau bei Kündigung?

Ich??? Wieso denn Ich? Das macht doch alles A! :-)
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