Dies ist eine Diskussion zu Urlaub und Überstunden-Abbau bei Kündigung? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Urlaub und Überstunden-Abbau bei Kündigung? Nehmen wir mal an A arbeitet bei Firma B (Tarifvertrag BZA). A hat fristgemäß zu Ende Februar gekündigt. Es bestehen noch 9 Tage Urlaub aus 2011 plus die Urlaubstage von 2012. Weiterhin sind noch ca 75 Überstunden vorhanden. Wie ist da die rechtliche Lage? Hat A einen Anspruch darauf das bis zum Ende vom Arbeitsverhältnis zu nehmen? Oder kann B einfach A bis zum Ende durcharbeiten lassen und es wird dann finanziell abgegolten? Gruß Berliner |
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| AW: Urlaub und Überstunden-Abbau bei Kündigung? Wenn wichtige betriebliche Erfordernisse der Urlaubsgewährung entgegenstehen, dann kann der Urlaub verwehrt werden. Urlaub sowie Überstunden werden dann mit Ende des Beschäftigungsverhältnisses abgegolten. Und nicht zu vergessen, der AN erwirbt im Januar und Februar auch nochmal Urlaubsanspruch. |
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| AW: Urlaub und Überstunden-Abbau bei Kündigung? Zitat:
@Casa Alturlaub (wenn er denn nicht bereits verfallen ist) kann der AG im Übertragungszeitraum bis 31.3. nicht mehr aus betrieblichen Gründen ablehnen. Bei Leihfirmen dürfte es m.E. darüber hinaus generell keine dringenden betrieblichen Gründe geben, die einer Urlaubsverwehrung widersprechen. |
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| AW: Urlaub und Überstunden-Abbau bei Kündigung? @ filter Die dringenden betrieblichen Gründe könnten in der Einsatzfirma liegen, wenn kein (qualifizierter) Ersatz vorhanden ist. Bezüglich des Urlaubs über das Jahr hinaus pflichte ich dir bei. |
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| AW: Urlaub und Überstunden-Abbau bei Kündigung? Zitat:
Sehr, sehr viele LAN werden trotz Facharbeiterabschluss nur als Helfer verliehen. Und wenn man es zur Eingruppierung in die Facharbeitertätigkeiten kommt, dann wird i.d.r. nur in die allerniedrigste Stufe eingruppiert, als hätte man gerade ausgelernt. Das alles spricht m.M.n. nicht dafür, einem Leiharbeiter den Urlaub zu verwehren. Rechtlich gesehen müsste der LAN aber immer die Hilfe des Arbeitsgerichtes suchen, der AG kann einfach ohne Risiko verweigern. Unbefriedigend, das Ganze. Geändert von filter (28.01.2012 um 15:09 Uhr). |
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| AW: Urlaub und Überstunden-Abbau bei Kündigung? Zitat:
Nun haben wir einen LAN, der Auftragsspitzen abarbeitet. Die Bücher sind voll. Manchmal zuviel Arbeit für einen, aber regelmäßig zu wenig für 2. Ich sehe hier den wichtigen Grund. Nach deiner Theorie, dass LAN nur für Auftragsspitzen da sind, würde ja Tür und Tor dafür öffnen, dass ein LAN niemals dann Urlaub erhält, wenn er es möchte, sondern lediglich wenn der Betrieb den Urlaub gewähren muss. Ggf. zum Jahresende oder bis 31.03. Das kann es ja auch nicht sein. Zitat:
Und woran liegts? ALG2 mit 30 %iger Sanktion oder arbeiten für 6,68 die Stunde. Wobei ich die kleinen und mittelständischen Unternehmen für noch viel schlimmer halte und in der Gesamtheit haben diese mehr Angestellte auf unterstem Lohnniveau. |
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| AW: Urlaub und Überstunden-Abbau bei Kündigung? Ist eigentlich "Off-Topic": Das ist der Grund... weshalb A kündigt und den AG (in eine Festanstellung) wechsel! Mehr Geld und weniger Stress in Sachen Urlaub. :-) Die nächsten 4 Wochen werden für A wohl noch ein kleiner Spießrutenlauf. :-) Geändert von Berliner-1961 (28.01.2012 um 16:41 Uhr). |
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| AW: Urlaub und Überstunden-Abbau bei Kündigung? Einfach mal schriftlich den Urlaub beantragen. Das könnte Person A machen. Und dann abwarten was der AG sagt und mit welcher Begründung er ablehnt. PS: Was du machst, darf hier nicht Thema sein |
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