Dies ist eine Diskussion zu Urlaub gegeben ohne Urlaubstage zu haben - Abzug vom nächsten Jahr innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Urlaub gegeben ohne Urlaubstage zu haben - Abzug vom nächsten Jahr Angenommen der AG hat den AN Ende November betriebsbedingt zum 31.12. gekündigt. Anschließend hat sich der AN bis zum 25.11. Krankgemeldet und sich guten gewissens die restliche Zeit Urlaub genommen. Der AN ging davon aus noch genügend Urlaub zu haben, da dem AN bis zum heutigen Tage keine Gehaltsabrechnungen für 1 Jahr vorliegen und der AN selbst auch keine Notizen gemacht und somit den Überblick verloren hat. Am 22.12. erhielt der AN dann ohne vorherige Abmahnung oder Hinweis die fristlose Kündigung mit dem Grund: Pflichten als Arbeitnehmer nicht nachgekommen. Der Urlaub des AN hat nur bis zum 12.12. gereicht. Anbei liegt eine Aufstellung mit Urlaub inkl aus dem Jahr 2010. Nämlich vom 27.12.-30.12.2010, den der AN eigentlich hätte gar nicht nehmen dürfen, denn im Jahre 2010 hatte der AN durch eine vorhergegangene betriebsbedingte Kündigung im selben Unternehmen alle Urlaubstage verbraucht. In der fristlosen Kündigung steht weiter: "Der Jahresurlaub aus dem Jahre 2010 wird im Jahr 2011 eingerechnet, da der AN den Jahresurlaub mit dem Verweis auf die Kündigung zum 31.07.2010 vollständig geltend gemacht hat" Frage: Ist es rechtlich i.o, dass der AG den Urlaub aus dem Jahre 2010 nun mit in 2011 einrechnet? Oder ist es sein Pesch wenn er Urlaub gibt der dem AN gar nicht zur Verfügung steht Weiterhin wurde dem AG telefonisch 1 Tag abwesenheit ohne den Hinweis auf Urlaub gestattet und zwar aus persönlichen Gründen die nicht im Arbeitsvertrag geregelt waren. Dieser Tag wird nun außerdem aufgeführt. Frage: Kann eine telefonische Vereinbarung ohne den Hinweis auf Urlaub plötzlich Urlaub bedeuten? Des weiteren wurdem vom AN ca 30 Überstunden geleistet, teilweise die Nacht durch welche nicht abgefeiert wurden noch berücksichtigt. Leider liegt dem AN hierrüber nichts schriftlich vor. Frage: Ist es möglich die Überstunden einzufordern? Frage: Ist es richtig das der AG den AN am 22.12. fristlos ohne Vorwarnung kündigt obwohl dieser schon am 12.12. laut der Aussage des AG hätte arbeiten gehen müssen? Vielen Dank für eure Hilfe... Geändert von Perma (23.12.2011 um 10:02 Uhr). Grund: verschrieben |
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| AW: Urlaub gegeben ohne Urlaubstage zu haben - Abzug vom nächsten Jahr Hi, hmm ...hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub denn beantragt... oder ist er einfach daheim geblieben? Also dann liebe Grüße Siobhan |
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| AW: Urlaub gegeben ohne Urlaubstage zu haben - Abzug vom nächsten Jahr Edit: Falls sie den Urlaub nach der Kündigung meinen: Leider nicht. In einer kurzem E-Mail ohne Anrede oder Grußformel wurde dem AG mitgeteilt, dass der AN nach der Krankheit zuhause bleibt. Im Anhang war die Krankmeldung eingescannt bis zum 25.11. und ein Hinweis, dass die Krankmeldung per Post zugeht. Die Firma ist sehr klein, fast schon familär deswegen so unförmlich und wegen vielen anderen Dingen die vorgefallen sind. Der Urlaub im Jahr 2010....weiß der AN nicht mehr...ist alles nicht sehr strukturiert abgelaufen. |
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| AW: Urlaub gegeben ohne Urlaubstage zu haben - Abzug vom nächsten Jahr Alles ein bisschen seltsam... Der Arbeitgeber hat sich in Bezug auf den Urlaub von 2010 nicht darauf berufen, dass dieser verfallen sein könnte... oder wurde dieser in dem Jahr 2010 aus betrieblichen Gründen nicht gewährt? hmm... war aus der Lohnabrechnug der Resturlaub nicht ersichtlich? Und hat der Arbeitgeber auf die Nachricht des Arbeitnehmers nicht reagiert als dieser mitgeteilt hat, dass er nicht mehr käme, da er nach der Krankheit den Resturlaub abfeiern würde? Hätte es Gründe betriebliche Gründe gegeben, weshalb der Resturlaub u.U. nicht gewährt worden wäre bzw nicht hätte gewährt werden können (z.B. hohes Arbeitsaufkommen ect.) ? Also dann liebe Grüße Siobhan |
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| AW: Urlaub gegeben ohne Urlaubstage zu haben - Abzug vom nächsten Jahr Zitat:
3 Monate später im November wurde der AN wieder eingestellt und im Dezember der Urlaub gegeben. Aber alle 25 Urlaubstage im Jahr 2010 wurden ja schon nach der Kündigung genommen. Deßhalb hätte es im Dezember 2010 garkeinen Urlaub mehr geben dürfen! Dieser wurde aber erteilt und jetzt von 2011 abgezogen. Lohnabrechnungen hat der AN fürs Jahr 2011 noch keine! |
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| AW: Urlaub gegeben ohne Urlaubstage zu haben - Abzug vom nächsten Jahr Zitat:
Oder wurde der AN mit der betriebsbedingten Kündigung unter Anrechnung des Urlaubs vom AG nachweislich frei gestellt? Ich würde dringend anraten, wenn irgendwie möglich sich mit dem AG zu einigen. Unbezahlt Urlaub bis Ende Dezember nehmen oder die restlichen Tage noch nacharbeiten, wie auch immer. Wenn es ganz dumm läuft, dann kann es durch die fristlose Kündigung noch zu einer Sperre beim ALG1 kommen. |
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| AW: Urlaub gegeben ohne Urlaubstage zu haben - Abzug vom nächsten Jahr Zitat:
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| AW: Urlaub gegeben ohne Urlaubstage zu haben - Abzug vom nächsten Jahr Hat sich erledigt. Ist alles soweit gut gegangen. AN und AG haben sich geeinigt. Fristlose Kündigung ist Hinfällig. Danke an alle für eure Mithilfe. |
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