Dies ist eine Diskussion zu Urlaub bei angestelltem Taxifahrer mit Grundlohn + Umsatzbeteiligung innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Urlaub bei angestelltem Taxifahrer mit Grundlohn + Umsatzbeteiligung Nehmen wir mal an ein Taxifahrer erhält einen Grundlohn und eine Umsatzbeteiligung. Nun hat der Taxifahrer gekündigt und wurde beurlaubt bis Ende der Kündigungsfrist. Wie berechnet sich das Gehalt bei Urlaub? Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Urlaub? Edit: Der Grundlohn wäre, wenn nur dieser gezahlt werden würde, in jedem Falle sittenwidrig zu niedrig. Geändert von Casa (23.01.2012 um 11:43 Uhr). |
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| AW: Urlaub bei angestelltem Taxifahrer mit Grundlohn + Umsatzbeteiligung |
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| AW: Urlaub bei angestelltem Taxifahrer mit Grundlohn + Umsatzbeteiligung Ich seh grad, ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt. Der AN wurde bis Ende der Kündigungsfrist freigestellt. Macht das einen Unterschied? Eine Freistellung ohne Arbeitsentgelt käme in diesem Falle nicht in Frage. |
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| AW: Urlaub bei angestelltem Taxifahrer mit Grundlohn + Umsatzbeteiligung Die Frage ist, ob eine Umsatzbeteiligung als Gehaltskomponente hier zulässig ist. Dementsprechend fällt auch die Berechnung anders aus. |
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| AW: Urlaub bei angestelltem Taxifahrer mit Grundlohn + Umsatzbeteiligung Zitat:
Ich gehe spontan davon aus, dass der AG trotzdem in selber Höhe wie beim BUrlG das Gehalt fortzahlen muss. Rechtsgrundlage habe ich leider kein parat. Der AG wird doch sicherlich nur das Grundgehalt zahlen?! |
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| AW: Urlaub bei angestelltem Taxifahrer mit Grundlohn + Umsatzbeteiligung Zitat:
Zumal der AN auch die Arbeitskraft anbietet, der AG vermutlich aber nicht in der Lage ist den AN im Zeitraum bis Ende der Kündigungsfrist zu beschäftigen. Ferner entsteht ja ein Schaden beim AN, weil er ja theoretisch arbeiten könnte, der AG dies jedoch abgelehnt hat. |
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| AW: Urlaub bei angestelltem Taxifahrer mit Grundlohn + Umsatzbeteiligung Zitat:
Eine Umsatzbeteiligung kann m.E. nur dann als Gehaltsbestandteil vereinbart werden, wenn der Mitarbeiter auch nennenswerten Einfluss auf den Umsatz hat. Ansonsten geht das nur "on top" als zusätzliche freiwillige Leistung, wie es einige Unternehmen als Motivation und / oder Dank für besonders gute Arbeit machen. Daher wird der Unternehmer hier mindestens den üblichen Lohn schulden und nicht nur das (mutmaßlich) geringere Fixum. Die Umsatzbeteiligung müsste sich m.E. auch an objektiven Kriterien orientieren, also pro Region oder Fahrzeug. Demnach müsste der Taxifahrer auch die Beteiligung während seiner Freistellung erhalten, auch wenn der Umsatz durch andere Personen realisiert wird. Das wohl nicht geschehen wird und ich nach wie vor eine solche Klausel für unwirksam erachte, greift m.E. der branchenübliche Lohn. Eine andere Möglichkeit wäre sicherlich die Variante von filter. Der AG befindet sich in Annahmeverzug, der AN kann keine Umsätze erwirtschaften, daher ist die Durchschnittsmethode die einzige halbwegs zuverlässige Methode, zu ermitteln, was passiert wäre, wenn der MA gearbeitet hätte. |
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| AW: Urlaub bei angestelltem Taxifahrer mit Grundlohn + Umsatzbeteiligung 176 Stunden monatlich. Grundgehalt 600 €. Umsatzbeteiligung gestaffelt ab ca. 2000 € mit 33 % bis 40 %. |
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| AW: Urlaub bei angestelltem Taxifahrer mit Grundlohn + Umsatzbeteiligung Das geht gar nicht. Mehr muss man dazu nicht sagen. Das wäre im echten Leben ein Fall für den Anwalt, und zwar nicht nur für die Freistellungsphase, sondern auch für die vergangene aktive Zeit. Es dürfte alles bis zur Verjährung rückwirkend einklagbar sein. |
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