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Unwirksame Kündigung

Dies ist eine Diskussion zu Unwirksame Kündigung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 13:51
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Unwirksame Kündigung

Hallo!

Mal angenommen ein AG kündigt dem AN, aber die Kündigung ist mangels Schriftformerfordernis unwirksam.

Arbeitnehmer unternimmt nichts, arbeitet dann auch nicht weiter.

Gibt es noch irgendwelche Ansprüche die aus dem eigentlich noch bestehenden Arbeitsverhältnis hergeleitet werden können?

Die Frist für die Kündigungsschutzklage ist leider verstrichen.
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 14:16
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AW: Unwirksame Kündigung

Zitat:
Die Frist für die Kündigungsschutzklage ist leider verstrichen.
Mangels schriftlicher Kündigung gibt es doch gar keine Frist für die Kündigungsschutzklage. Wenn die mündliche Kündigung bereits Monate oder Jahre her ist, dann könnte es anders aussehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 14:27
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AW: Unwirksame Kündigung

Sagen wir mal die Kündigung erfolgte schriftlich im November 2011, jedoch war die Unterschrift nicht leserlich, sprich einfach ein Geschnörkel.

Es waren keine 3 Buchstaben des Unterzeichnenden erkennbar.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 14:36
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AW: Unwirksame Kündigung

Zitat:
jedoch war die Unterschrift nicht leserlich, sprich einfach ein Geschnörkel.
Das ist dann aber die persönliche Einschätzung des gekündigten. Von einer Unwirksamkeit kann daher m.E. keine Rede sein.

Zitat:
Es waren keine 3 Buchstaben des Unterzeichnenden erkennbar.
Es gibt zwar gelegentlich Fälle, wo eine sogenannte Paraphe dem unterzeichnenden AG auf die Füsse fällt, aber nur weil keine Buchstaben erkennbar sind? Das ist immer grenzwertig. Da hätte man schneller reagieren müssen.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 14:47
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AW: Unwirksame Kündigung

Wenn ich mal behaupte, dass die Kündigung schon mal dadurch wirksam wird, dass der Empfänger sie trotz möglicher Formmängel akzeptiert, liege ich da falsch?
Wenn er dann die gesetzlichen Einspruchsfristen verstreichen lässt, sollte es dabei bleiben.
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #6 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 01:39
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AW: Unwirksame Kündigung

Hmmm, also wie wäre nun in dem fiktiven Falle vorzugehen?


Gibt es überhaupt irgendeine halbwegs sichere Vorgehensweise?
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  #7 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 10:02
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AW: Unwirksame Kündigung

Ich entnehme der Gegenfrage erstmal eine Zustimmung zu meiner Behauptung, von deren Richtigkeit ich übrigens nicht zu 105% überzeugt bin.

Um gegen die Kündigung vorgehen zu können, müsste irgendwie nachweisbar sein, dass der Gekündigte nichts tun konnte. Ob er dazu als Komapatient im Krankenhaus liegen musste oder ob auch einfachere Begründungen reichen, weiß ich nicht.

Ansonsten ist das Kind halt schon in den Brunnen gefallen. Man kann versuchen es lebendig rauszuholen, aber jetzt den Brunnen zuzuschütten, bringt nichts.

Falls es nun irgendwelche Sanktionen beim ALG oder ... gibt, wäre es wohl sinnvoller, bei diesen Stellen gnädige Behandlung zu erbitten. Ob da Verweis auf blauäugige Ahnungslosigkeit besser wirkt als bebende Unterlippe, weiß ich auch schon wieder nicht.
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  #8 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 10:36
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AW: Unwirksame Kündigung

Zitat:
Hmmm, also wie wäre nun in dem fiktiven Falle vorzugehen?
Ich bin der selben Meinung wie motzmecker. Es gibt keine Option mehr gegen die Kündigung vorzugehen und die vermeintliche Unwirksamkeit, wegen der nichtlesbaren Unterschrift geltend zu machen.
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  #9 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 11:11
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AW: Unwirksame Kündigung

Schade, der arme fiktive Kerl spricht kaum deutsch und versteht nichtmal so wirklich was eine Kündigung ist.


Der arme fiktive Kerl hat 3 Sperrzeiten + einen Bescheid über das Erlöschen des Anspruchs. Da geht auf jeden Fall was, gerichtlich.
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  #10 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 11:20
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AW: Unwirksame Kündigung

Zitat:
Der arme fiktive Kerl hat 3 Sperrzeiten + einen Bescheid über das Erlöschen des Anspruchs. Da geht auf jeden Fall was, gerichtlich.
Wieso gibts da drei Sperrzeiten? Das wäre dann eher ein Thema für das Forum Sozialrecht.
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