Dies ist eine Diskussion zu Unwirksame Kündigung innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Unwirksame Kündigung Mal angenommen ein AG kündigt dem AN, aber die Kündigung ist mangels Schriftformerfordernis unwirksam. Arbeitnehmer unternimmt nichts, arbeitet dann auch nicht weiter. Gibt es noch irgendwelche Ansprüche die aus dem eigentlich noch bestehenden Arbeitsverhältnis hergeleitet werden können? Die Frist für die Kündigungsschutzklage ist leider verstrichen.
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| AW: Unwirksame Kündigung Zitat:
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| AW: Unwirksame Kündigung Sagen wir mal die Kündigung erfolgte schriftlich im November 2011, jedoch war die Unterschrift nicht leserlich, sprich einfach ein Geschnörkel. Es waren keine 3 Buchstaben des Unterzeichnenden erkennbar.
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| AW: Unwirksame Kündigung Zitat:
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| AW: Unwirksame Kündigung Wenn ich mal behaupte, dass die Kündigung schon mal dadurch wirksam wird, dass der Empfänger sie trotz möglicher Formmängel akzeptiert, liege ich da falsch? Wenn er dann die gesetzlichen Einspruchsfristen verstreichen lässt, sollte es dabei bleiben.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Unwirksame Kündigung Hmmm, also wie wäre nun in dem fiktiven Falle vorzugehen? Gibt es überhaupt irgendeine halbwegs sichere Vorgehensweise?
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| AW: Unwirksame Kündigung Ich entnehme der Gegenfrage erstmal eine Zustimmung zu meiner Behauptung, von deren Richtigkeit ich übrigens nicht zu 105% überzeugt bin. Um gegen die Kündigung vorgehen zu können, müsste irgendwie nachweisbar sein, dass der Gekündigte nichts tun konnte. Ob er dazu als Komapatient im Krankenhaus liegen musste oder ob auch einfachere Begründungen reichen, weiß ich nicht. Ansonsten ist das Kind halt schon in den Brunnen gefallen. Man kann versuchen es lebendig rauszuholen, aber jetzt den Brunnen zuzuschütten, bringt nichts. Falls es nun irgendwelche Sanktionen beim ALG oder ... gibt, wäre es wohl sinnvoller, bei diesen Stellen gnädige Behandlung zu erbitten. Ob da Verweis auf blauäugige Ahnungslosigkeit besser wirkt als bebende Unterlippe, weiß ich auch schon wieder nicht.
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| AW: Unwirksame Kündigung Zitat:
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| AW: Unwirksame Kündigung Schade, der arme fiktive Kerl spricht kaum deutsch und versteht nichtmal so wirklich was eine Kündigung ist. Der arme fiktive Kerl hat 3 Sperrzeiten + einen Bescheid über das Erlöschen des Anspruchs. Da geht auf jeden Fall was, gerichtlich.
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| AW: Unwirksame Kündigung Zitat:
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