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Unterschrieben für den chef aber kein i.A. oder i.V dazu, haftet man selber?

Dies ist eine Diskussion zu Unterschrieben für den chef aber kein i.A. oder i.V dazu, haftet man selber? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 07.10.2007, 16:13
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AW: Unterschrieben für den chef aber kein i.A. oder i.V dazu, haftet man selber?

ja sie hat werbung fürs restaurante geordert wo jetzt in broschüren(der umgebung) der name und anschrift des restaurants steht(wert 400€)
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  #12 (permalink)  
Alt 07.10.2007, 16:31
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AW: Unterschrieben für den chef aber kein i.A. oder i.V dazu, haftet man selber?

Damit liegt auch auf der Hand, daß sie in Stellvertretung gehandelt hat - sie selbst führt ja nicht das besagte Restaurant.

Soweit die Mitarbeiterin also Vertretungsmacht hatte, wurde der Chef dadurch verpflichtet. Er muß bezahlen.
War es üblich, daß die Mitarbeiterin auch derartige Geschäfte vornahm?

Hat sich die Mitarbeierin nicht über innerbetriebliche Weisungen hinweggesetzt, besteht auch keine Möglichkeit, die Mitarbeiterin auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
__________________

Gruß
Augustus
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  #13 (permalink)  
Alt 07.10.2007, 16:38
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AW: Unterschrieben für den chef aber kein i.A. oder i.V dazu, haftet man selber?

Wenn der Chef es jetzt nicht zahlen will, was er müßte (s. Augustus), muß er ja irgendwelche Anweisungen gegeben haben. Deren Wortlaut zu kennen, wäre wichtig.
__________________
Gruß
Daniel

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE!
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  #14 (permalink)  
Alt 07.10.2007, 17:14
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AW: Unterschrieben für den chef aber kein i.A. oder i.V dazu, haftet man selber?

danke das hilft mir erstmal weiter , so kann ich ihr nun den stand erstmal mitteilen und wolllte nur nicht gleich zum anwalt rennen , wenn es auch ohne geht aber ihr habt erstmal gut geantwortet , wenn dann so alles stimmt wie ihr es gesagt habt.

mit mathe studium kommt man doch nicht überall weiter
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  #15 (permalink)  
Alt 07.10.2007, 17:34
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AW: Unterschrieben für den chef aber kein i.A. oder i.V dazu, haftet man selber?

Zitat:
Zitat von Baldur

mit mathe studium kommt man doch nicht überall weiter
Vielleicht kannst mir bei Gelegenheit ja aber mal erklären, wie es in der höheren Mathematik sein kann, daß tatsächlich zB gelten kann: 1 + 1 = -3
__________________

Gruß
Augustus
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  #16 (permalink)  
Alt 08.10.2007, 00:47
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AW: Unterschrieben für den chef aber kein i.A. oder i.V dazu, haftet man selber?

Hallo,

hier sehe ich doch noch ein Problem:

Zitat:
Zitat von Augustus81
Bei der Frage, wie der Vertreter unterschreibt gibt es dann zwei Möglichkeiten: Er macht die Vertretung durch den Zusatz "i.V." deutlich. Ferner ist anerkannt daß der Vertreter mit dem Namen des Vertretenen unterschreiben darf.

Um im Bsp von XyX zu bleiben:

Ja, Frau Rund darf dann mit "Kurz" unterschreiben.
M. E. darf zwar der "maschinell" geschriebene Name im obigen Beispiel "Kurz" heißen, aber handschriftlich darf Frau Rund nicht mit "Kurz", sondern nur mit "i. V. Rund" oder "i. A. Rund" unterschreiben.

Oder gibt es irgendwo einen Paragraphen, der eine Unterschrift mit einem anderen als dem eigenen Namen gestattet? Bisher war ich der Meinung, dies wäre als Unterschriftsfälschung strafbar. Oder habe ich hier nur etwas missverstanden?

Gruß
__________________
Soualmi
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