Dies ist eine Diskussion zu Untergräbt Tarifvertrag gesetzliche Mindestkündigungsfristen? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Untergräbt Tarifvertrag gesetzliche Mindestkündigungsfristen? Bisher ging ich davon aus, dass Tarifverträg zum Schutze der Arbeitnehmerschaft abgeschlossen werden. Nun habe ich ein Bespiel gefunden, bei dem dies offenbar nicht so ist: Der Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung beinhaltet eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen (nach der Probezeit). Ein Fallbeispiel: Die Arbeitnehmerin ist in einem Reinigungsunternehmen (GmbH) als Sachbearbeiterin im Büro beschäftigt, befristetes Arbeitsverhältnis, Probezeit ist schon vorüber. Das Unternehmen beschäftigt weniger als fünf Mitarbeiter. Der Arbeitsvertrag wird nun mit der Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt. Im Arbeitsvertrag steht dazu "Während der Befristung ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages für beide Seiten unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende möglich." Die aus § 622 BGB resultierende Grundkündigungsfrist beträgt jedoch vier Wochen. Auszug § 622 BGB: (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. [...] Nun meint der Arbeitgeber, dass der Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung greift, der beinhaltet: "Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden." Im Arbeitsvertrag wurde jedoch nicht vereinbart, dass ein Tarifvertrag Anwendung findet. Die Firma ist weder Mitglied eines Arbeitgeberverbandes noch selbst Tarifvertragspartei. Meine Frage: Gilt der Rahmentarifvertrag dennoch automatisch? Nach meinem Empfinden ist hier die schützenswerte Partei der Arbeitnehmer, für den die Gültigkeit des § 622 BGB von Vorteil wäre. Freundliche Grüße lexiscon |
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| AW: Untergräbt Tarifvertrag gesetzliche Mindestkündigungsfristen? Zitat:
Zitat:
Ja, da er für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Allerdings guilt der TV nur für "Arbeiter" (gewerbliche Arbeitnehmer) und nicht für Angestellte. Die Sachbearbeiterin dürfte aber Angestellte sein, so dass sie nicht dem Tarifvertrag unterläge. Guckst Du hier: http://www.gebaeudereiniger.de/286.html
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Untergräbt Tarifvertrag gesetzliche Mindestkündigungsfristen? Zitat:
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| AW: Untergräbt Tarifvertrag gesetzliche Mindestkündigungsfristen? Schaust Du in den Rahmentarifvertrag unter persönlicher Geltungsbereich wirst Du sehen dass nur Arbeiter erfasst sind. Das einzige Problem dabei: Eigentlich gibt es die Unterscheidung Arbeiter /Angestellte in der Rentenversicherung nicht mehr.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Untergräbt Tarifvertrag gesetzliche Mindestkündigungsfristen? Zitat:
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| AW: Untergräbt Tarifvertrag gesetzliche Mindestkündigungsfristen? Würde ich so sehen.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Untergräbt Tarifvertrag gesetzliche Mindestkündigungsfristen? Habe gerade mal beim Bundesinnungsverband nachgefragt. Der Rahmentarifvertrag gilt nicht für Angestellte, und im tarifrechtlichen Sinne wird auch noch zwischen Arbeiter und Angstelltem unterschieden. |
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| AW: Untergräbt Tarifvertrag gesetzliche Mindestkündigungsfristen? Meine Rede.
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