Dies ist eine Diskussion zu unglaublicher Leiharbeiter innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| unglaublicher Leiharbeiter Diese Leiharbeiter kommen aus Osteuropa. Der Leiharbeiter U hat am ersten Tag 16 stunden ohne Pause durchgearbeitet und ist dann im Produktionsbereich umgekippt. Während der Zeit hat der Leiharbeiter U kein einzieges mal den Produktionsbereich verlassen. Also hat er in der Zeit nichts getrunken, gegessen und war auch nicht auf der Toilette. Als Leiharbeiter U wieder zu sich kam erzählte er, dass er vergessen hat Pause zu machen. Wer könnte jetzt deswegen ein Problem bekommen? |
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| AW: unglaublicher Leiharbeiter Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: unglaublicher Leiharbeiter Was kann den der Arbeitgeber dafür, dass der Leiharbeiter die Pausenzeiten nicht einhält? Die Pausen werden im wechsel durchgeführt so dass in der Pause nicht die Produktion stehen bleibt. |
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| AW: unglaublicher Leiharbeiter Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: unglaublicher Leiharbeiter Die absolute Unwissenheit von Menschen osteuropäischer Herkunft im Bezug auf Arbeitnehmerrechte ist mir nicht vorstellbar. Wenn ich mal voraussetze, dass U von einer deutschen Verleihfirma formal korrekt angestellt und ebenso formal korrekt an eine deutschen Entleihfirma ausgeliehen wurde, können sich jetzt die Verantwortlichen der Verleihfirma und alle weisungs- und kontrollberechtigten Mitarbeiter und Leiter der Entleihfirma (ab Vorarbeiter aufwärts, der Pförtner aber nicht) auf ein Bündel unangenehmer Fragen und Untersuchungen einrichten. Die jeweils unteren Enden der Kette sollten sich schleunigst bemühen, hier nicht das Bauernopfer darzustellen.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: unglaublicher Leiharbeiter Gerade weil es der erste Tag des AN war, war er entsprechend einzuweisen. Das ist nicht passiert. Wäre das nach 6 Monaten oder später passiert, könnte der AN eine (Teil)schuld haben. Einzige Ausnahme wäre, dass der AN nachweisbar belehrt wurde, dass er zu Uhrzeit X Pause hat. Aber in Anbetracht der Tatsache, dass es der erste Arbeitstag war, muss der AG den AN trotzdem entsprechend anleiten und einweisen.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: unglaublicher Leiharbeiter Zitat:
Beim ArbZG handelt es sich um eine Rechtsvorschrift, die ausschließlich das Verhalten des Arbeitgebers regelt. Arbeitnehmer sind von ihm nur passiv betroffen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: unglaublicher Leiharbeiter Ehrm. Seh ich ein wenig anders, wenn es um Schäden geht, die der AN verursacht oder wenn er verunfallt.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: unglaublicher Leiharbeiter Zitat:
Für Schäden, die der Arbeitnehmer bei der Arbeit verursacht, haftet er sowieso nur, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Wenn der Schaden dadurch entsteht, daß der Arbeitnehmer zu lange gearbeitet hat, dann haftet der Arbeitgeber voll, weil er den Arbeitnehmer zu lange arbeiten ließ. Dasselbe gilt für Arbeitsunfälle. Es liegt ALLEIN in der Verantwortung des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, daß der Arbeitnehmer sich an die erlaubten Arbeitszeiten hält. Das gehört a) zu seiner Fürsorgepflicht und b) zu seinem unternehmerischen Risiko. Wenn der Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall hat, dessen Ursache z.B. auf Übermüdung durch unzulässig lange Arbeitszeit zurückzuführen ist, dann holt sich die Berufsgenossenschaft die Kosten vom Arbeitgeber zurück. Weil der gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes verstoßen hat und dadurch den Unfall herbeigeführt hat. Einzige Ausnahme in diesem Zusammenhang: wenn LKW-Fahrer die zulässige Lenkzeit überschreiten, bekommen beide ein Bußgeld. Der Fahrer (ein geringeres) und der Arbeitgeber (ein höheres). Das hat aber nichts mit Arbeitszeit-Vorschriften zu tun, sondern mit Vorschriften zur Verkehrssicherheit.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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