Dies ist eine Diskussion zu Unbezahlte Mehrarbeit ohne definierte Stundenzahl innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Unbezahlte Mehrarbeit ohne definierte Stundenzahl Es handele sich dabei nicht um einen Tarifvertrag. Im Allgemeinen ist A mit dem Vertrag zufrieden, nur eine Passage mit folgendem, fiktivem Wortlaut macht ihn stutzig: "Der Angestellt erklärt sich bereit, bei betrieblichem Bedarf Überstunden/Mehrarbeit, die mit dem Gehalt abgegolten sind, zu leisten" Irgendwie hegt A den Verdacht, das durch diese etwas unklare Formulierung angedeutet sein könnte, das er im Falle das der Vertrag zu stande kommt einwilligt, eine nicht definierte Anzahl von Mehrarbeitsstunden unter nicht genauer definierten Umständen ohne Bezahlung auszuführen. Im Klartext also, das zu den vertraglich vereinbarten wöchentlichen 40 Arbeitsstunden auch noch beliebig viele Arbeitsstunden dazukommen, die er kostenlos ableisten muss. Könnte A mit dieser Annahme richtig liegen? Gruß, Dr Gonzo |
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| AW: Unbezahlte Mehrarbeit ohne definierte Stundenzahl Zitat:
Die Grenze bildet in jedem Falle das Arbeitszeitgesetz welches die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stundne begrenzt. Des weiteren fallen solche Regelungen regelmäßig der allgemeinen Inhaltskontrolle zum Opfer wenn sie denn vor Gericht landen.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Unbezahlte Mehrarbeit ohne definierte Stundenzahl Zitat:
bleibt die Frage mit welchem zusätzlichem Betrag (Brutto) die Mehrarbeit abgegolten sein soll? Das sollte schon angegeben werden, meiner Meinung nach. Also was wäre das Brutto Gehalt ohne diese Klausel, hier denke ich findet auch das Nachweisgestz Anwendung, §2 Abs. 6 und 7 Nachweisgesetz. Anmerkung: Aus Straßburg soll eine neue Arbeitszeitrichtlinie bezüglich der zulässigen Wochenarbeitszeit kommen, die wollen die auf 65 Wochenarbeitsstunden hochschrauben, das dauert zwar noch, aber dann müsst die Bundesregierung, dieses per Gesetz umsetzen. Quelle "Der Tagesspiegel" vom 17.12.2008 http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/;art271,2686521 Ist aber für diesen Fiktiven Fall nicht Relevant, nur zur Information gedacht! Gruß Namafjall
__________________ Gruß Da ich ein Neuling bin, bitte ich um Nachsicht, wenn nicht alles Richtig ist, aber ich bin bemüht zu lernen, danke für euer Verständniss, Konstruktive Kritik ist erwünscht, alles andere naja. Namafjall Ich antworte nicht auf PN, in denen um Rechtsdienstleistungen iSd § 2 RDG gebeten wird. "Wenn die anderen glauben, man ist am Ende, dann muss man erst richtig anfangen!" Konrad Adenauer 1876-1967 Erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland |
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| AW: Unbezahlte Mehrarbeit ohne definierte Stundenzahl Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Unbezahlte Mehrarbeit ohne definierte Stundenzahl Zitat:
Wäre eine solche Klausel rechtswiedrig, bei der sich der AN bereiterklärt, immer bei Bedarf (nicht genauer definiert) unbezahlte Überstunden/Mehrarbeit zu leisten? |
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| AW: Unbezahlte Mehrarbeit ohne definierte Stundenzahl Rechtswidrig nicht, aber im allgemeinen zu unbestimmt.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Unbezahlte Mehrarbeit ohne definierte Stundenzahl Ja na klar, dann arbeitet der AN die Mehrarbeit wohl umsonst oder was? Wenn er den Vertrag Unterschreibt ist er selbst schuld.
__________________ Gruß Da ich ein Neuling bin, bitte ich um Nachsicht, wenn nicht alles Richtig ist, aber ich bin bemüht zu lernen, danke für euer Verständniss, Konstruktive Kritik ist erwünscht, alles andere naja. Namafjall Ich antworte nicht auf PN, in denen um Rechtsdienstleistungen iSd § 2 RDG gebeten wird. "Wenn die anderen glauben, man ist am Ende, dann muss man erst richtig anfangen!" Konrad Adenauer 1876-1967 Erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland |
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| AW: Unbezahlte Mehrarbeit ohne definierte Stundenzahl Zitat:
__________________ Gruß Da ich ein Neuling bin, bitte ich um Nachsicht, wenn nicht alles Richtig ist, aber ich bin bemüht zu lernen, danke für euer Verständniss, Konstruktive Kritik ist erwünscht, alles andere naja. Namafjall Ich antworte nicht auf PN, in denen um Rechtsdienstleistungen iSd § 2 RDG gebeten wird. "Wenn die anderen glauben, man ist am Ende, dann muss man erst richtig anfangen!" Konrad Adenauer 1876-1967 Erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland |
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| AW: Unbezahlte Mehrarbeit ohne definierte Stundenzahl Zitat:
__________________ Gruß Da ich ein Neuling bin, bitte ich um Nachsicht, wenn nicht alles Richtig ist, aber ich bin bemüht zu lernen, danke für euer Verständniss, Konstruktive Kritik ist erwünscht, alles andere naja. Namafjall Ich antworte nicht auf PN, in denen um Rechtsdienstleistungen iSd § 2 RDG gebeten wird. "Wenn die anderen glauben, man ist am Ende, dann muss man erst richtig anfangen!" Konrad Adenauer 1876-1967 Erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland |
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