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Unbezahlte Mehrarbeit ohne definierte Stundenzahl

Dies ist eine Diskussion zu Unbezahlte Mehrarbeit ohne definierte Stundenzahl innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.12.2008, 20:33
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Unbezahlte Mehrarbeit ohne definierte Stundenzahl

Angenommen ein fiktiver Universitätsabsolvent A hat sich für eine Arbeitsstelle als Ingenieur bei einer deutschen GmbH beworben. Nach dem erfolgreichen Bewerbungsgespräch bekommt er von der Firma einen Arbeitsvertrag zugesendet, mit der Bitte diesen Unterschrieben zurückzuschicken.

Es handele sich dabei nicht um einen Tarifvertrag. Im Allgemeinen ist A mit dem Vertrag zufrieden, nur eine Passage mit folgendem, fiktivem Wortlaut macht ihn stutzig:

"Der Angestellt erklärt sich bereit, bei betrieblichem Bedarf Überstunden/Mehrarbeit, die mit dem Gehalt abgegolten sind, zu leisten"

Irgendwie hegt A den Verdacht, das durch diese etwas unklare Formulierung angedeutet sein könnte, das er im Falle das der Vertrag zu stande kommt einwilligt, eine nicht definierte Anzahl von Mehrarbeitsstunden unter nicht genauer definierten Umständen ohne Bezahlung auszuführen. Im Klartext also, das zu den vertraglich vereinbarten wöchentlichen 40 Arbeitsstunden auch noch beliebig viele Arbeitsstunden dazukommen, die er kostenlos ableisten muss.

Könnte A mit dieser Annahme richtig liegen?

Gruß,

Dr Gonzo
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Alt 18.12.2008, 09:31
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AW: Unbezahlte Mehrarbeit ohne definierte Stundenzahl

Zitat:
Zitat von Dr_Gonzo
Irgendwie hegt A den Verdacht, das durch diese etwas unklare Formulierung angedeutet sein könnte, das er im Falle das der Vertrag zu stande kommt einwilligt, eine nicht definierte Anzahl von Mehrarbeitsstunden unter nicht genauer definierten Umständen ohne Bezahlung auszuführen. Im Klartext also, das zu den vertraglich vereinbarten wöchentlichen 40 Arbeitsstunden auch noch beliebig viele Arbeitsstunden dazukommen, die er kostenlos ableisten muss.

Könnte A mit dieser Annahme richtig liegen?
Nicht ganz.

Die Grenze bildet in jedem Falle das Arbeitszeitgesetz welches die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stundne begrenzt.

Des weiteren fallen solche Regelungen regelmäßig der allgemeinen Inhaltskontrolle zum Opfer wenn sie denn vor Gericht landen.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.12.2008, 09:58
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AW: Unbezahlte Mehrarbeit ohne definierte Stundenzahl

Zitat:
Zitat von Dr_Gonzo
Es handele sich dabei nicht um einen Tarifvertrag. Im Allgemeinen ist A mit dem Vertrag zufrieden, nur eine Passage mit folgendem, fiktivem Wortlaut macht ihn stutzig:

"Der Angestellt erklärt sich bereit, bei betrieblichem Bedarf Überstunden/Mehrarbeit, die mit dem Gehalt abgegolten sind, zu leisten"

Dr Gonzo
Hallo,
bleibt die Frage mit welchem zusätzlichem Betrag (Brutto) die Mehrarbeit abgegolten sein soll?
Das sollte schon angegeben werden, meiner Meinung nach.
Also was wäre das Brutto Gehalt ohne diese Klausel, hier denke ich findet auch das Nachweisgestz Anwendung, §2 Abs. 6 und 7 Nachweisgesetz.
Anmerkung: Aus Straßburg soll eine neue Arbeitszeitrichtlinie bezüglich der zulässigen Wochenarbeitszeit kommen, die wollen die auf 65 Wochenarbeitsstunden hochschrauben, das dauert zwar noch, aber dann müsst die Bundesregierung, dieses per Gesetz umsetzen.
Quelle "Der Tagesspiegel" vom 17.12.2008 http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/;art271,2686521
Ist aber für diesen Fiktiven Fall nicht Relevant, nur zur Information gedacht!
Gruß Namafjall
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Namafjall
Da ich ein Neuling bin, bitte ich um Nachsicht, wenn nicht alles Richtig ist, aber ich bin bemüht zu lernen, danke für euer Verständniss, Konstruktive Kritik ist erwünscht, alles andere naja.
Ich antworte nicht auf PN, in denen um Rechtsdienstleistungen iSd § 2 RDG gebeten wird.


"Wenn die anderen glauben, man ist am Ende, dann muss man erst richtig anfangen!"
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  #4 (permalink)  
Alt 18.12.2008, 10:04
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AW: Unbezahlte Mehrarbeit ohne definierte Stundenzahl

Zitat:
Zitat von namafjall
bleibt die Frage mit welchem zusätzlichem Betrag (Brutto) die Mehrarbeit abgegolten sein soll? Das sollte schon angegeben werden.
Zitat:
Zitat von Dr_Gonzo
"Der Angestellt erklärt sich bereit, bei betrieblichem Bedarf Überstunden/Mehrarbeit, die mit dem Gehalt abgegolten sind, zu leisten"
Nix "zusätzlicher Betrag"!



Zitat:
Zitat von namafjall
Anmerkung: Aus Straßburg soll eine neue Arbeitszeitrichtlinie bezüglich der zulässigen Wochenarbeitszeit kommen, die wollen die auf 65 Wochenarbeitsstunden hochschrauben.
Das ist aber eine üble Fehlinterpretation!
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Alt 18.12.2008, 13:43
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AW: Unbezahlte Mehrarbeit ohne definierte Stundenzahl

Zitat:
Zitat von Van Nille
Nix "zusätzlicher Betrag"!
Genau so wäre das wohl gemeint.

Wäre eine solche Klausel rechtswiedrig, bei der sich der AN bereiterklärt, immer bei Bedarf (nicht genauer definiert) unbezahlte Überstunden/Mehrarbeit zu leisten?
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  #6 (permalink)  
Alt 18.12.2008, 13:51
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Alt 18.12.2008, 20:50
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AW: Unbezahlte Mehrarbeit ohne definierte Stundenzahl

Ja na klar, dann arbeitet der AN die Mehrarbeit wohl umsonst oder was?
Wenn er den Vertrag Unterschreibt ist er selbst schuld.
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Gruß
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  #8 (permalink)  
Alt 18.12.2008, 20:52
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AW: Unbezahlte Mehrarbeit ohne definierte Stundenzahl

Zitat:
Zitat von Van Nille
Rechtswidrig nicht, aber im allgemeinen zu unbestimmt.
Ah ja, wenn ich das jetzt richtig verstehe, sind Deiner Meinung nach unbezahlte Mehrarbeitsstunden nicht Rechtswidrig? Hallo wo steht das bitte?
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  #9 (permalink)  
Alt 18.12.2008, 20:58
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AW: Unbezahlte Mehrarbeit ohne definierte Stundenzahl

Zitat:
Zitat von Van Nille
Nix "zusätzlicher Betrag"!





Das ist aber eine üble Fehlinterpretation!
Hmm....das glaube ich aber nicht, dass das eine üble Fehlinterpretation ist, das ist Fakt, das die zulässige Wochenarbeitszeit auf 65 Stunden angehoben werden soll, und ja der Gesetzgeber hat diese Richlinie dann Umzusetzen in Deutsches Recht!
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  #10 (permalink)  
Alt 18.12.2008, 22:09
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AW: Unbezahlte Mehrarbeit ohne definierte Stundenzahl

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