Dies ist eine Diskussion zu Unbefristete Übernahme nach Ausbildungsverhältnis innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Unbefristete Übernahme nach Ausbildungsverhältnis Das Ausbildungsverhältnis geht vertraglich bis zum 31.01.2009. Max Mustermann hat heute um 10 Uhr seine Prüfungsergebnise bekommen und bestanden. Er fährt nun in seinen Lehrbetrieb und legt die Ergebnisse dem Chef vor. Der nimmt die bestandene Prüfung zur Kenntnis. Anschließend sagt Max "ich zieh mich dann mal um und gehe weiterarbeiten". Der Chef nickt, Max zieht sich um, und arbeitet von 12 bis um 5. Ist Max nun unbefristet beschäftigt? |
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| AW: Unbefristete Übernahme nach Ausbildungsverhältnis 1. Ist es nicht erlaubt am Prüfungstag arbeiten zu gehen oder gehen zu müssen. 2. Endet der Ausbildungsvertrag mit dem bestehen der Prüfung. 3. Hat man keinen schriftlichen Arbeitsvertrag greift mit der ersten Lohnabrechnung der normale Tarifvertrag von der Sachlage (wobei ich mich da jetzt nicht 100%ig festlegen mag) Wäre ich der Max Mustermann würde ich nicht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag spekulieren. Immerhin möchte man doch gerne zur Arbeit gehen und wenn der Max M. so einen Arbeitsvertrag unbefristet erzwingen will, könnte man sich evt. vorstellen das man dann nicht mehr den besten Stand beim Chef hat. Solche Sachen klärt man doch am besten Vorher!? |
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| AW: Unbefristete Übernahme nach Ausbildungsverhältnis Zitat:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__21.html in Verbindung mit http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__24.html |
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| AW: Unbefristete Übernahme nach Ausbildungsverhältnis Zitat:
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| AW: Unbefristete Übernahme nach Ausbildungsverhältnis Nehmen wir an, Max machte eine Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker. Heute war kein Prüfungstag, sondern um 10:00 Uhr gab es lediglich die Ergebnisse. Also es erfolgte meines Erachtens gemäß §21 BBIG (Ende der Ausbildungszeit) die Bekanntgabe durch den Prüfungsausschuss. Der Azubi hat dem Chef die Ergebnisse vorgelegt, kopiert, etc. und dann gearbeitet. Ein Tarifvertrag besteht. Ich würde die Erfüllung von §21 und §24 bejahen. |
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| AW: Unbefristete Übernahme nach Ausbildungsverhältnis Zitat:
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| AW: Unbefristete Übernahme nach Ausbildungsverhältnis Was ist, wenn Max Mustermann vor Monaten schriftlich mitgeteilt wurde, dass er nicht übernommen wird und sich arbeitslos melden soll? Und was sollte Max Mustermann nun tun, außer, natürlich auch morgen wieder zur Arbeit zu erscheinen? Findet jemand Urteile dazu? Ich nicht. |
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| AW: Unbefristete Übernahme nach Ausbildungsverhältnis Zitat:
Somit hat er anspruch auf die Facharbeitervergütung aber eben erst ab einen Tag nach der Prüfung! Das der Ausbildungsvertrag mit der bestandenen Prüfung endet ist einfach so!!! Mit Punkt 1 hab ich mich evt. mit dem Jugendschutz verhaspelt. Also nochmal beschäftigt der Chef MAX MUSTERMANN mit dem wissen das der seine Prüfung bestanden hat weiter, kommt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande. Es sei den der Chef hat den Auszubildenden vorher schriftlich informiert das es keine Übernahme gibt. Wann diese Info erfolgt ist unrelevant hauptsache vor Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses. Und dann muss sich somit 3 Monate vor ablauf des Ausb.-Verhältnisses beim A-Amt gemeldet werden. In wie fern man damit aber das Arbeitklima zerstört bleibt dann jedem selbst überlassen. |
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| AW: Unbefristete Übernahme nach Ausbildungsverhältnis Zitat:
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