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(Un-)Gleichbehandlung beim Weihnachtsgeld?

Dies ist eine Diskussion zu (Un-)Gleichbehandlung beim Weihnachtsgeld? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 22.01.2012, 00:23
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(Un-)Gleichbehandlung beim Weihnachtsgeld?

Hallo,

Person A tritt in der zweiten Jahreshälfte in ein neues Unternehmen (weniger als 10 Angestellte, kein Betriebsrat) ein und erhält einen befristeten Arbeitsvertrag, in dem festgehalten ist, dass Person A keinen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld hat. Werde trotzdem eine freiwillige Gratifikation gezahlt, entstehe daraus für die Zukunft kein Rechtsanspruch.

Der Vertrag enthält keinerlei Angaben zur Höhe einer möglichen freiwilligen Gratifikation und es geht daraus auch nicht hervor, dass die Gewährung an bestimmte Voraussetzungen wie etwa die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder die Art des Beschäftigungsverhältnisses gebunden wäre.

Zufällig erfährt Person A im informellen Gespräch mit Person B und Person C, die im selben Betrieb arbeiten, dass letztere Weihnachtsgeld erhalten haben. In welcher Höhe, möchten Person B und C nicht verraten - doch angeblich sei in deren Verträgen ebenfalls kein Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld verankert.

Daraus ergeben sich jede Menge Fragen:

1. Wie sollte sich Person A in diesem Fall gegenüber dem Arbeitgeber verhalten?

2. Hat Person A nun ebenfalls einen Anspruch auf die (anteilige) Zahlung von Weihnachtsgeld - oder genügt die genannte Klausel im Arbeitsvertrag, um Person A von der Weihnachtsgeldzahlung auszuschließen, obwohl Kollege B und C Weihachtsgeld erhalten haben? Widerspricht das nicht dem Gleichbehandlungsgrundatz?

3. Wie sollte sich Person A verhalten, falls der Arbeitgeber bestreitet, Person B und C Weihnachtsgeld gezahlt zu haben und Person B und C sich auf einmal nicht mehr an diese Zahlungen erinnern wollen?

4. Falls Person A einen Anspruch auf die Gewährung einer Gratifikation hat - in welcher Höhe?

5. Falls Person A einen Anspruch auf die Gewährung einer Gratifikation hat - wie kann Person A sicher sein, gegenüber Person B und C nicht erneut schlechter gestellt zu werden?

6. Darf der Arbeitgeber einzelnen Arbeitnehmern kommentarlos das Weihnachtsgeld verweigern, obwohl andere eine Zahlung erhalten? Oder kommt es hier auf die individuellen Regelungen im Arbeitsvertrag an (es gibt weder Tarifvertrag noch Betriebsvereinbarung)

7. Darf der Arbeitgeber einzelnen Arbeitnehmern ein unterschiedlich hohes Weihnachtsgeld zahlen oder evtl. sogar dem einen eine finanzielle Gratifikation und dem anderen lediglich eine (weitaus weniger wertvolle) Sachleistung zukommen lassen, ohne dies zu begründen?

8. Welche Begründungen wären in solchen Fällen überhaupt zulässig?

Ich freue mich über fachkundige Ratschläge.
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Alt 22.01.2012, 13:54
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AW: (Un-)Gleichbehandlung beim Weihnachtsgeld?

1. Gegenfrage: Was will er erreichen?
2. Nein, nicht mal die Klausel ist nötig.
3. Die gezahlten Beträge sollten über Lohnabrechnung und Steuerbelege nachweisbar sein.
4. Nein.
5. Entfällt.
6. Er verweigert niemanden etwas. Er gibt freiwillig bestimmten Personen nach eigener Entscheidung etwas.
7. Egal, wie es genannt wird - ja.
8. Keine Begründung notwendig.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 14:09
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AW: (Un-)Gleichbehandlung beim Weihnachtsgeld?

Danke sehr - allerdings ist immer wieder von Urteilen zu lesen, nach denen Arbeitnehmer bei Jahressonderzahlungen nicht grundlos schlechter gestellt werden dürfen, als deren Kollegen - auch dann nicht, wenn die Zahlung unter Freiwilligkeitsvorbehalt getätigt wird.

Wenn also Weihnachtsgeld an alle gezahlt wird, wird derjenige, der ohne Nennung von Gründen nichts bekommt, schlechter gestellt. Warum greift der Gleichbehandlungsgrundsatz an dieser Stelle nicht? Abgesehen davon ist so was natürlich Gift fürs allgemeine Betriebsklima...
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  #4 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 16:40
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AW: (Un-)Gleichbehandlung beim Weihnachtsgeld?

Selbst wenn der Anspruch in einem AV oder TV ausdrücklich vereinbart ist, sind davon nicht selten AN ausgenommen, die zu einem bestimmten Stichtag noch nicht in der Firma beschäftigt waren. Daher sollte sich m.E. ein AN, der erst in der 2. Jahreshälfte eingestellt wurde, nicht gerade diskriminiert fühlen.

Als unzulässiger Diskriminierungsgrund wäre wohl die befristete Beschäftigung denkbar. http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html
Meiner Meinung nach aber erst, wenn der AN Ende des nächsten Jahres wieder als einziger kein Weihnachtsgeld bekommt.

Arbeiten in dem Betrieb nur 3 AN?
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