Dies ist eine Diskussion zu Umfang und Verfall von Urlaub bei ger.Besch. innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Umfang und Verfall von Urlaub bei ger.Besch. kann mir bitte jemand folgenden fiktiven Fall beurteilen: A ist bei B für den Winterdienst beschäftigt (geringf. Besch.), und zwar von 01.11. eines Jahres bis 30.04. des Folgejahres. Nach dem Ende der Beschäftigung liest A irgendwann davon, dass er als geringfügig Beschäftigter auch Urlaubsanspruch hat, so wie jeder andere Arbeitnehmer. Er liest weiter, dass er bei einer 6 Tagewoche einen Anspruch von 24 Tagen hätte. Nachdem er 7 Tage die Woche gearbeitet hatte, sei es tatsächlich oder sei es indem er Bereitschaft hatte, geht er davon aus, dass er einen Anspruch von 28 Tagen hätte. Hätte A da recht und wie und wie lange kann er seinen Urlaubsanspruch geltend machen? Danke. Gruß Carola |
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| AW: Umfang und Verfall von Urlaub bei ger.Besch. Nachsatz: A ginge natürlich davon aus, dass er einen Anspruch von 14 Tagen hätte (Beschäftigungsdauer wäre ja 1/2 Jahr). |
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| AW: Umfang und Verfall von Urlaub bei ger.Besch. Ich lasse mal die Bereitschaft außen vor, die ist wahrscheinlich nicht unbedingt als Arbeit zu betrachten. Wenn A aber auch Sonn- und Feiertags gearbeitet hat, hat er Anspruch auf andere freihe Tage, die in bestimmten Zeiträumen zu gewähren sind. Das steht in §11 Arbeitszeitgesetz und ist kein Urlaub. Außerdem hat A bei einer Beschäftigungsdauer von einem halben Jahr Anspruch auf anteilig mindestens 12 Werktage Urlaub. Weil Urlaub kalenderjahresweise zu gewähren ist, hat er genauer einen Anspruch auf 4 Tage für November und Dezember und 8 Tage für Januar bis April, wobei die ersten 4 Tage am Jahresende verfallen könnten, wenn A nichts zur Rettung seines Anspruchs unternimmt.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Umfang und Verfall von Urlaub bei ger.Besch. Zitat:
Wurde ein Tarifvertrag angewendet? Sind im Arbeitsvertrag Ausschlussfristen vereinbart? |
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