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Umfang und Verfall von Urlaub bei ger.Besch.

Dies ist eine Diskussion zu Umfang und Verfall von Urlaub bei ger.Besch. innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 08:52
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Umfang und Verfall von Urlaub bei ger.Besch.

Hallo allerseits,
kann mir bitte jemand folgenden fiktiven Fall beurteilen:
A ist bei B für den Winterdienst beschäftigt (geringf. Besch.), und zwar von 01.11. eines Jahres bis 30.04. des Folgejahres.
Nach dem Ende der Beschäftigung liest A irgendwann davon, dass er als geringfügig Beschäftigter auch Urlaubsanspruch hat, so wie jeder andere Arbeitnehmer.
Er liest weiter, dass er bei einer 6 Tagewoche einen Anspruch von 24 Tagen hätte. Nachdem er 7 Tage die Woche gearbeitet hatte, sei es tatsächlich oder sei es indem er Bereitschaft hatte, geht er davon aus, dass er einen Anspruch von 28 Tagen hätte.
Hätte A da recht und wie und wie lange kann er seinen Urlaubsanspruch geltend machen?
Danke.
Gruß
Carola
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  #2 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 08:53
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AW: Umfang und Verfall von Urlaub bei ger.Besch.

Nachsatz:
A ginge natürlich davon aus, dass er einen Anspruch von 14 Tagen hätte (Beschäftigungsdauer wäre ja 1/2 Jahr).
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  #3 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 10:47
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AW: Umfang und Verfall von Urlaub bei ger.Besch.

Ich lasse mal die Bereitschaft außen vor, die ist wahrscheinlich nicht unbedingt als Arbeit zu betrachten.
Wenn A aber auch Sonn- und Feiertags gearbeitet hat, hat er Anspruch auf andere freihe Tage, die in bestimmten Zeiträumen zu gewähren sind. Das steht in §11 Arbeitszeitgesetz und ist kein Urlaub.
Außerdem hat A bei einer Beschäftigungsdauer von einem halben Jahr Anspruch auf anteilig mindestens 12 Werktage Urlaub. Weil Urlaub kalenderjahresweise zu gewähren ist, hat er genauer einen Anspruch auf 4 Tage für November und Dezember und 8 Tage für Januar bis April, wobei die ersten 4 Tage am Jahresende verfallen könnten, wenn A nichts zur Rettung seines Anspruchs unternimmt.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #4 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 18:37
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AW: Umfang und Verfall von Urlaub bei ger.Besch.

Zitat:
wie lange kann er seinen Urlaubsanspruch geltend machen?
Der AN könnte Urlaubsabgeltung geltend machen, der Urlaubsanspruch kann ja nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in natura genommen werden.
Wurde ein Tarifvertrag angewendet? Sind im Arbeitsvertrag Ausschlussfristen vereinbart?
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