Dies ist eine Diskussion zu Überstunden und Urlaub bei Kündigung innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Überstunden und Urlaub bei Kündigung was wäre wenn ein Arbeitnehmer kündigen wollte. Muss das Unternehmen ihm den Urlaub geben und die Überstunden ausbezahlen u.a wenn auch dieses im Arbeitsvertrag vorkommen sollte: Die darüber hinaus geleisteten Arbeiten werden auf einen Zeitarbeitskonto gesammelt. Die darf angesammelten Stunden können ab 100 Stunden nach Bedarf abgefeiert oder ausbezahlt werden. |
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| AW: Überstunden und Urlaub bei Kündigung Hallo Ob Urlaub in Natura gewährt wird und/oder die Überstunden abgegolten/abgefeiert werden, wird insbesondere davon abhängen, ob betriebliche Belange einer Urlaubsgewährung oder einem Freizeitausgleich entgegenstehen. Gruß, Xtase
__________________ Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen. |
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| AW: Überstunden und Urlaub bei Kündigung Was heißt denn abgegolten. Es steht von Interesse des AN doch, dass die Überstunden ausbezahlt werden ... |
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| AW: Überstunden und Urlaub bei Kündigung Hallo Was heißt denn abgegolten. Bezahlt. (also nicht in Freizeit abgefeiert) Es steht von Interesse des AN doch, dass die Überstunden ausbezahlt werden ... Das Interesse des AN und das Interesse des AG sind nicht immer deckungsgleich... Entscheidend sind dann die vertraglichen Vereinbarungen hierzu und/oder die betrieblichen Belange. Gruß, Xtase
__________________ Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen. |
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| AW: Überstunden und Urlaub bei Kündigung Dem AN ist aufgefallen als er sich längere Zeit mit dem Vertrag beschäftigt hat, dass sich im Vertrag eine Verfallsfrist befindet. Angenommen diese Frist ist 3 Monate. Werden dann alle Urlaubs und Überstundenansrpüche die älter sind nicht mehr angerechnet? |
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| AW: Überstunden und Urlaub bei Kündigung Hallo Bei den Überstunden würde ich "ja" sagen. Beim Urlaub zumindest im Hinblick auf den gesetzlichen Mindesturlaub (4 Wochen p.a.) "Nein". Gruß, Xtase
__________________ Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen. |
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| AW: Überstunden und Urlaub bei Kündigung Wobei zu hinterfragen wäre, wann diese Verfallsfrsit für jede einzelne Überstunde jeweils beginnt.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Überstunden und Urlaub bei Kündigung Also gehen wir mal davon aus es würde so dastehen: Zitat:
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| AW: Überstunden und Urlaub bei Kündigung Man müsste eher wissen was zu den Überstunden vereinbart ist.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Überstunden und Urlaub bei Kündigung Okay. Das steht dann hier: Zitat:
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