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Übernahme von Urlaub aus 400€ JOb

Dies ist eine Diskussion zu Übernahme von Urlaub aus 400€ JOb innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 09.12.2011, 20:37
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Übernahme von Urlaub aus 400€ JOb

Angenommen A arbeitet seit 1 1/4 jahr bei B auf 400€. A versucht vergeblich in dieser Zeit Urlaub zu bekommen was immer wieder abgelehnt wird. Nun wird A in eine Vollzeitbeschäftigung übernommen und möchte wissen was mit seinem, ihm ja durch den Gesetzgeber zugesicherten Urlaub passiert, bzw wann er ihn den nun nehmen kann. B antwortet darauf was für ein Urlaub? In diesem Unternehmen bekommen GB´s erst nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit Urlaubsanspruch und dann auch nur 18 Tage die voll auf eine 6 Tage Woche(Vollzeitbeschäftigte haben eine 6Tage Woche) angerechnet werden(was dann 3 Wochen "unbezahlter" Urlaub wären) obwohl GB´s nur 2-3 in seltenen Fällen 4 tage in der Woche arbeiten. Das Unternehmen B ist seit 3 Jahren nicht mehr Tarifgebunden...aber sie müssen sich doch an geltende Gesetze halten oder etwa net??
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Alt 10.12.2011, 02:12
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AW: Übernahme von Urlaub aus 400€ JOb

Ja, muss das Unternehmen.


Was ist denn GB?
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Alt 10.12.2011, 05:52
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AW: Übernahme von Urlaub aus 400€ JOb

geringfügig beschäftigter ...dachte das sei so die allgemeine abkürzung^^
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  #4 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 16:52
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AW: Übernahme von Urlaub aus 400€ JOb

Nie gehört.


Jedenfalls besteht Urlaubsanspruch, entweder in Freizeit oder wenn dies nicht möglich ist in Form von Bezahlung

Auch besteht der Anspruch auf Urlaub noch, wenn der AN in Vollzeit beschäftigt wird.

Das Gesetz sieht 24 Tage bezahlten Urlaub im Jahr, bei einer 6-Tage Woche, vor.

Ich habe eine Idee wie der Alturlaub im Vollzeitbeschäftigungsverhältnis zu nehmen ist, aber da würd ich lieber die Profis hier im Forum Stellung nehmen lassen.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 15:21
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AW: Übernahme von Urlaub aus 400€ JOb

...*auf die profis wartet*^^
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