Dies ist eine Diskussion zu Übernahme von Urlaub aus 400€ JOb innerhalb des Forums Arbeitsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Übernahme von Urlaub aus 400€ JOb |
| |||
| AW: Übernahme von Urlaub aus 400€ JOb Ja, muss das Unternehmen. Was ist denn GB? |
| |||
| AW: Übernahme von Urlaub aus 400€ JOb geringfügig beschäftigter ...dachte das sei so die allgemeine abkürzung^^ |
| |||
| AW: Übernahme von Urlaub aus 400€ JOb Nie gehört. ![]() Jedenfalls besteht Urlaubsanspruch, entweder in Freizeit oder wenn dies nicht möglich ist in Form von Bezahlung Auch besteht der Anspruch auf Urlaub noch, wenn der AN in Vollzeit beschäftigt wird. Das Gesetz sieht 24 Tage bezahlten Urlaub im Jahr, bei einer 6-Tage Woche, vor. Ich habe eine Idee wie der Alturlaub im Vollzeitbeschäftigungsverhältnis zu nehmen ist, aber da würd ich lieber die Profis hier im Forum Stellung nehmen lassen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Geschwindigkeitsüberschreitung - Übernahme | Straßenverkehrsrecht | 01.08.2009 13:40 |
| Urlaub - Ausbildung - Übernahme | Arbeitsrecht | 13.07.2007 12:36 |
| Urlaub bei Kuendigung (TV-L) + Erwerbstaetigkeit im Urlaub | Arbeitsrecht | 05.07.2007 23:27 |
| Ausbildung und Übernahme | Arbeitsrecht | 04.06.2006 14:43 |
| Übernahme der SFR | Versicherungsrecht | 16.01.2006 13:47 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios