Dies ist eine Diskussion zu Übernahme nach der Ausbildung ohne Arbeitsvertrag innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Übernahme nach der Ausbildung ohne Arbeitsvertrag nehmen wir an, dass PersonA die Ausbildung abgeschlossen hat und übernommen wurde. Ein Arbeitsvertrag liegt nicht vor. PersonA wurde immer wieder vertröstet und irgendwann ein Mustervertrag vorgelegt. Vom AG nicht unterschrieben! In dem Vertrag steht: Probezeit 6 Monate. Der Vertrag liegt PersonA seit 6 Wochen vor. AG fragt auch gar nicht danach. Unterschrieben hat er PersonA auch nicht. Wenn PersonA es nicht unterschreibt, wie sieht die gesetzliche Probezeit aus? Wie lange dauert die Probezeit nach dem Gesetz? Vielleicht wäre es besser, den Vertrag gar nicht zu unterschreiben. Lg Levana |
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| AW: Übernahme nach der Ausbildung ohne Arbeitsvertrag Für eine Dauer von bis zu sechs Monaten kann eine Probezeit vereinbart werden. Siehe auch § 622 Abs. 3 BGB. Der Arbeitsvertrag muss dafür auch nicht mehr unterschrieben werden. Es ist ein Arbeitsverhältnis mit einer sechsmonatigen Probezeit entstanden, welches bisher nur mündlich geschlossen wurde. Reicht aber vollkommen aus.
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Übernahme nach der Ausbildung ohne Arbeitsvertrag Eine erneute Probezeit ist zulässig und ist auch etwas ganz normales. Ich überlege gerade, ob das Kündigungsschutzgesetz greift, wenn der AN bereits zur Ausbildung im Unternehmen beschäftigt war. Und wie lang die Kündigungsfrist ist, wenn § 622 Abs. 2 Nr. 1 sagt: Zitat:
Und § 622 Abs. 3 sagt: Zitat:
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Übernahme nach der Ausbildung ohne Arbeitsvertrag Mündlich wurde gar nichts vereinbart. Außer der Bruttoarbeitslohn und die Arbeitszeit. Trotzdem die 6 Monate Probezeit? Okay, dann braucht auch nichts unterschrieben werden. Danke |
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| AW: Übernahme nach der Ausbildung ohne Arbeitsvertrag Man sollte hier allerdings anmerken, dass es in aller Regel für die AN nicht von Nachteil ist einen schriftlichen, unterschriebenen Arbeitsvertrag zu haben. Warum will sie den denn nicht unterschreiben?
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Übernahme nach der Ausbildung ohne Arbeitsvertrag Weil da komische Sachen drinstehen. Fristlose Kündigungen in der Probezeit und so.. Kündigungsschutzgesetz greift eh nicht, ist ein Kleinbetrieb. |
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| AW: Übernahme nach der Ausbildung ohne Arbeitsvertrag Wie klein? Kündigungsfristen sind auch in Kleinbetrieben einzuhalten. Und "komische Sachen" ist so vielsagend wie nichts. Das kann man nicht beurteilen, wenn der Wortlaut nicht bekannt ist.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Übernahme nach der Ausbildung ohne Arbeitsvertrag Ich darf meinen beiden Vorschreibern ausnahmsweise mal widersprechen. Eine erneute Probzeit ist bei übernommenen Azubis nicht zulässig. Auch die 6-monatige Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes beginnt nicht erneut zu laufen. Sollte es möglicherweise kein Kleinbetrieb sein (mehr als 10 AN in Vollzeit), dann steht der AN seit dem Tag der Übernahme unter dem Schutz des Kündigungsschutzgesetzes. Da mittlerweile die Ausbildungszeit auch bei allen AN unter 25 Jahren voll angerechnet wird, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für den AG nach § 622 Abs. 2 BGB 1 Monat zum Monatsende. Geändert von filter (06.05.2012 um 12:27 Uhr). |
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| AW: Übernahme nach der Ausbildung ohne Arbeitsvertrag Zitat:
Zitat:
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| AW: Übernahme nach der Ausbildung ohne Arbeitsvertrag Zitat:
Im Übrigen wird die Vereinbarung einer Probezeit oftmals über- oder unterschätzt, weil regelmässig mit der Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes verknüpft. |
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