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Überlassung- /Übernahmegesetz

Dies ist eine Diskussion zu Überlassung- /Übernahmegesetz innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 18.11.2009, 10:17
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Überlassung- /Übernahmegesetz

Guten Tag!

Kann mir jemand sagen ob in einem dieser Gesetze festgelegt ist, dass ein externer Arbeitnehmer X nach einer gewissen Zeit vom Auftraggeber Y übernommen werden muss?

Ich habe gehört, das ein Auftraggeber einen externen Arbeitnehmer nach 2 Jahren durchgängiger Beschäftigung in seinem Unternehmen, das Recht hat von diesem Auftraggeber fest übernommen zu werden.

Stimmt das? Muss das Unternehmen (Auftraggeber) diesen Mitarbeiter dann fest einstellen?

Gruß

Geändert von Arbeitnehmer 1 (18.11.2009 um 15:10 Uhr).
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Alt 18.11.2009, 10:26
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AW: Überlassung- /Übernahmegesetz

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