Dies ist eine Diskussion zu Überbetriebliche Ausbildung ein muss? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Mal angenommen Mr X nimmt an einer Umschulung teil und steigt ins 2. Lehrjahr eines Berufes ein... Er gibt alle Informationen weiter, schickt den Ausbildungsvertrag gleich ab und ruft dann nach kurzer Zeit bei der Innung und Handwerkskammer an um zu erfragen, ob auch alles seinen richtigen Weg geht. Hier bejat man noch alles. Dann ruft man wegen eines Berichtsheftes an, welches man noch nicht bekam. Nun sind die Unterlagen von Herrn X aber abhanden gekommen und man wisse nichts von einem Herrn X, man solle aber nochmals den Vertrag zukommen lassen. Gesagt getan - Fehler können mal passieren. Nun verging ein Jahr und die Kollegen von Herrn X wurden zur ÜBA (überbetriebliche Ausbildung) eingeladen. Mr X aber nicht. Er ruft erneut an und hört dann, dass es einen Fehler gab und Mr. X fälschlicherweise ins 1. Lehrjahr anstatt ins 2. eingetragen wurde. Man versucherte ihm aber, dass er noch angeschrieben werden würde - was nicht geschah. Mr. X ruft über 10 mal an und fragt nach, jedesmal wird er verbunden und weitergeleitet und jedesmal bekommt er zu hören "wir kümmern uns drum, sie bekommen post." mündlich wurde ihm zugesagt, dass im Februar er dran wäre, um den 1. ÜBA-Teil nachzuholen. Doch nichts geschieht, abermals keine Einladung. Nun, kurz vor Abschlussprüfung bekommt Mr X einen Brief, der besagt, dass er eingeladen ist 2 Wochen lang die ÜBA zu besuchen und somit diese Zeit, die verloren gegangen ist, nachzuholen. Das bedeutet nun, das nach der schriftlichen Prüfung Mr X gleich 2 Wochen zur ÜBA soll, anschließend nochmals 2 Wochen hin muss, da die Kollegen zu jener Zeit auch nochmal gerufen werden, ehe er dann sofort in die praktische Abschlussprüfung muss. Im Brief steht drinnen, dass dies der letzte ausweichtermin vor der Gesellenprüfung ist und es keinen weiteren Termin mehr gibt. Nun meine Frage. Gibt es eine Sonderregelung, die besagt, dass Herr X als Umschüler nur eine/keine ÜBA mitmachen muss, um zur Gesellenprüfung zugelassen zu werden? Es handelt sich um einen Einfamilienbetrieb und Herr X ist für so lange Zeit einfach nicht abkömmlich (2 mal 2 Wochen + 1 Woche Schule dazwischen) Zumal es die Schuld anderer ist und Herr X sich mehrmals bemerktbar machte.. ![]() Danke schonmal, Liebe Grüße Myv |
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| AW: Überbetriebliche Ausbildung ein muss? kein rechtlicher, aber praktischer Rat: der Azubi sollte sich hier nicht zwischen die Stühle setzen. Wenn der Chef unbedingt eine Befreiung von seiner Verpflichtung zur Freistellung zur ÜbA möchte dann soll er dies doch bitte selber bei der IHK durchfechten. |
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| gesellenprüfung, üba |
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