Dies ist eine Diskussion zu trotz Urteil keine Reaktion des AG innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| trotz Urteil keine Reaktion des AG Angenommen die Arzthelferin (AN) hat sich mit Ihrem Arbeitgeber (AG) nach der zweiten Schwangerschaft auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem Arbeitsgericht verglichen. Abfindung x und ein Zeugnis mindestens befriedigend waren die Vergleichsvoraussetzungen. Nun erfüllt der AG diesen Vergleich nicht. Die Abfindung wurde, nach dem Erhalt eines vollstreckbaren Urteils, zwangsvollstreckt. Darauf erfolgte die sofortige Erstellung eines Arebitszeugnisses mit der Note ungenügend. Der Name des AN war z.B. falsch geschrieben, der Ehrlichkeitsvermerk fehlte, der für eine Arzthelferin "verbindliche Umgang mit Patienten" fehlte, der Austrittsgrund fehlte, usw. usw.! Fazit: der AN schickte den Zeugnisentwurf an den AG zurück, mit der Bitte um Änderung. Diese Änderung erfolgt nicht! Wie könnte der AN nun vorgehen, er kann ja schlecht ein Zeugnis per Gerichtsvolzieher einziehen lassen. DANKE !!! |
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| AW: trotz Urteil keine Reaktion des AG Zitat:
Macht der AG das nicht, wird ein Zwangsgeld fällig. Macht er es dann immer noch nicht, wird noch ein Zwangsgeld fällig, ein höheres. Usw. usf. Außerdem werden sich irgendwann auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche begründen lassen (auch wenn das formal schwer ist, zweifellos). Die kann man dann auch eintreiben.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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