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Trainergehalt

Dies ist eine Diskussion zu Trainergehalt innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 20:26
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Trainergehalt

Hallo Zusammen,
es geht um folgendes Problem im 2. Absatz einer Vereinbarung zwischen dem Trainer und einem Amateur Fußballverein (Kreisliga Bayern).

1. Absatz:
XY wird ab 1.7.2011 Spielertrainer der 1. und 2. Herrenmannschaft beim Verein WZ.

2. Absatz:
Zu seinen Aufgaben zählt es vor Vorrunden- und Rückrundenbeginn eine der Spielklasse entsprechende Vorbereitung dieser Mannschaft zu leiten und zu absolvieren. Während der Saison leitet er wöchentlich zwei Trainingseinheiten, ist bei den Spielen als Spielertrainer tätig und erfüllt alle für diese Position anfallenden Aufgaben. Für die Tätigkeit als Spielertrainer erhält er in diesem Zeitraum ein monatliches Entgelt in Höhe von 400,00 €.

Streitpunkt ist die Auslegung des Wortes "in diesem Zeitraum". Der Verein geht von einer Zahlung für 10 Monate aus, da dies dort schon immer so war. Begründet dadurch, dass in den Wintermonaten Dezember und Januar nicht gespielt und trainiert wird.
Dies ist im Sommermonat Juni aufgrund der Sommerpause jedoch genauso, sodass nach dieser Logik, 9 Monate Gehalt gezahlt werden müsste.
Der Trainer begründet seine Forderung 12 Monate Gehalt zu bekommen damit, dass seine Wintervorbereitung schon nach dem letzten Spiel der Vorrunde begonnen hat. Zum Beispiel die Erstellung des Vorbereitungsplans, Gespräche mit Neuzugängen und ein Hallenturnier galt es zu regeln. Hat er Anspruch das monatliche Entgelt für 12 Monate zu bekommen?
Wie ist die rechtliche Lage? Wer hat Recht?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen!

Geändert von Summertime86 (11.01.2012 um 20:52 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 23:05
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AW: Trainergehalt

Zitat:
Zitat von Summertime86 Beitrag anzeigen
Während der Saison leitet er wöchentlich zwei Trainingseinheiten, ist bei den Spielen als Spielertrainer tätig und erfüllt alle für diese Position anfallenden Aufgaben.
Ich hab mal markiert, wo ich den Knackpunkt sehe. Wenn es eine mindestens vereinsweit gültige Definition der Saison gibt, die klar besagt, dass im Winter kein Fussbal gespielt wird, ist der Verein im Recht.
Ansonsten muss unser Trainer aber im Januar eben auch notfalls alleine bei jedem Sturm auf dem Platz stehen, wenn er die Zeit bezahlt haben will.

Ja und darüber
Zitat:
Zitat von Summertime86 Beitrag anzeigen
Dies ist im Sommermonat Juni aufgrund der Sommerpause jedoch genauso, sodass nach dieser Logik, 9 Monate Gehalt gezahlt werden müsste.
sollte er nicht so oft all zu laut nachdenken. Vielleicht sucht ja der Kassenwart Einsparpotenziale ...
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 23:16
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AW: Trainergehalt

sehe ich genauso. bezahlt wird während der saison, wie die deffiniert ist, kann ich allerdings nicht beantworten.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 14:47
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AW: Trainergehalt

Wie wäre es für Zusatzleistungen einfach eine weitere Klausel einzuführen.

Findet im Winter ein Hallenturnier und Veranstaltung XY statt, so erhält der Trainer einmalig eine Prämie von 123456 €.
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