
23.01.2012, 17:30
|
| Neues Mitglied | | Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 1
| |
| Theaterrecht NV Bühne Angenommen Unternehmen A vereinbart mit Person B im Rahmen eines Gastvertrages eine zeitlich begrenzte, sozialversicherungs- und steuerpflichtige Tätigkeit. Der Vertrag benennt sowohl Zeitraum, als auch die Benennung des konkreten Projektes, aber auch, dass der Vertrag nicht den Bestimmungen des NV Bühne ( Tarifverträge im Bereich Theater) unterliegt, ausgenommen einzelner Paragrafen.
Nun erfährt B kurzfristig (1 Tag vor Arbeitsbeginn), dass die Produktion auf unbestimmte Zeit verschoben wird und man sich meldet, wie und ob das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten ist. Auf mehrmalige Nachfrage von B, erklärt A mündlich, dass durch Produktionsverschiebung (Grund Krankheit eines Mitarbeiters) der Vertrag zwischen A und B ungültig ist. Grund sei das im Vertrag niedergeschriebene Datum und eine Nennung der konkreten Produktion. B widerspricht diesem Standpunkt, denn schließlich liegt hier einwandfrei ein Anstellungsverhältnis vor. Welche Gründe muss A aufführen, um den Vertrag nachträglich und aufgrund der Projektverschiebung aufzuheben? In wie weit kann hier durch die Tarifregelung NV-Bühne vom Arbeitsrecht abgewichen werden? Danke für´s Auf-die-Sprünge-helfen... |