Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Theaterrecht NV Bühne

Dies ist eine Diskussion zu Theaterrecht NV Bühne innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 17:30
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 1
Keine Wertung, Cachito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cachito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cachito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cachito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cachito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cachito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cachito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cachito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cachito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Cachito hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Theaterrecht NV Bühne

Angenommen Unternehmen A vereinbart mit Person B im Rahmen eines Gastvertrages eine zeitlich begrenzte, sozialversicherungs- und steuerpflichtige Tätigkeit. Der Vertrag benennt sowohl Zeitraum, als auch die Benennung des konkreten Projektes, aber auch, dass der Vertrag nicht den Bestimmungen des NV Bühne ( Tarifverträge im Bereich Theater) unterliegt, ausgenommen einzelner Paragrafen.
Nun erfährt B kurzfristig (1 Tag vor Arbeitsbeginn), dass die Produktion auf unbestimmte Zeit verschoben wird und man sich meldet, wie und ob das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten ist. Auf mehrmalige Nachfrage von B, erklärt A mündlich, dass durch Produktionsverschiebung (Grund Krankheit eines Mitarbeiters) der Vertrag zwischen A und B ungültig ist. Grund sei das im Vertrag niedergeschriebene Datum und eine Nennung der konkreten Produktion. B widerspricht diesem Standpunkt, denn schließlich liegt hier einwandfrei ein Anstellungsverhältnis vor. Welche Gründe muss A aufführen, um den Vertrag nachträglich und aufgrund der Projektverschiebung aufzuheben? In wie weit kann hier durch die Tarifregelung NV-Bühne vom Arbeitsrecht abgewichen werden? Danke für´s Auf-die-Sprünge-helfen...
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Stichworte
arbeitsrecht, nv bühne, projektverschiebung, vertragsaufhebung, vertragsauflösung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Von Luft und Liebe – CO2 auf der Bühne Nachrichten: Wissenschaft 30.05.2011 11:10
Bühne NV Solo - Anwesenheitspflicht? Arbeitsrecht 12.03.2009 16:00
Aus dem sozialen Brennpunkt auf die Bühne Nachrichten: Wissenschaft 25.09.2008 11:00
Zeitgeschichte auf der öffentlichen Bühne Nachrichten: Wissenschaft 04.09.2006 12:00
Bühne frei Nachrichten: Wissenschaft 01.03.2006 14:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN