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Telearbeit Auslagen

Dies ist eine Diskussion zu Telearbeit Auslagen innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 10.03.2009, 23:28
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Telearbeit Auslagen

Guten Abend,

ich würde folgendes gerne wissen: Angenommen jemand arbeitet als Minnijobber für eine Firma. Diese Arbeit führt sie zu 95% von zuhause als Telearbeit aus. Welchen Anspruch hat sie auf Auslagen, wie zum Beispiel Strom-, Heiz- und Telekommunikationskosten (Internet + Telefon). Inwieweit greift hier das BGB §670? In welchem Umfang dürfte die Arbeitnehmerin Forderungen stellen an ihren Arbeitgeber? Der Arbeitsvertrag enthält hierzu keine Angaben.

Danke für die Meinungen!

Geändert von hush (10.03.2009 um 23:52 Uhr).
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Alt 12.03.2009, 14:08
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AW: Telearbeit Auslagen

Der § 670 BGB ist schon der richtige Ansatz.

Mehr dazu hier: http://www.aus-innovativ.de/themen/6844_6870.htm
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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