Dies ist eine Diskussion zu Teilzeitvertrag trotz Vollzeit - und das seit Jahren innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Teilzeitvertrag trotz Vollzeit - und das seit Jahren Was ist zu tun, wenn eine Mitarbeiterin, die einen Teilzeitvertrag hat, seit Jahren in Vollzeit arbeitet?? Das war mal vor Jahren mündlich so abgemacht worden, dass sie die Stunden erhöht, aber nie vertraglich festgelegt worden. (Die Mitarbeiterin MÖCHTE auch Vollzeit arbeiten). Nun ist die Sache aufgefallen und soll rechtlich "in trockene Tücher" gebracht werden. Die Frage ist, ob da eine rechtlich saubere Lösung überhaupt möglich ist und wenn ja, wie. Ich bin nicht sicher, aber ich denke, dass sie vollzeit arbeitet, dürfte eh schon "betriebliche Übung" sein. Nur wie wird ein korrekter Arbeitsvertrag erstellt? Rückwirkend zu dem Zeitpunkt, ab wo sie in Vollzeit gearbeitet hat?? Und würde man dann einen neuen Vertrag machen oder nur schreiben "Das Arbeitsverhältnis wird zum ____ in ein Vollzeitarbeitsverhältnis umgewandelt. Alle weiteren Vertragsbestandteile bleiben bestehen" (oder so)?? Danke schön für Antworten im Voraus! Carmen |
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| AW: Teilzeitvertrag trotz Vollzeit - und das seit Jahren Man kann davon ausgehen dass der Arbeitsvertrag tatsächlich bereits stillschweigend angepasst wurde. Dennoch ist es sinnvoll diese Vertragsänderung auch schriftlich fest zu halten. Einen komplett neuen Vertrag braucht man dafür nicht.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Teilzeitvertrag trotz Vollzeit - und das seit Jahren Danke schön! Also Deiner Ansicht nach reicht ein "Vertragsnachtrag". Aber rückwirkend ab dem Zeitpunkt als die Umstellung auf Vollzeit erfolgte? |
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| AW: Teilzeitvertrag trotz Vollzeit - und das seit Jahren Wozu "rückwirkend"? Was wäre der Vorteil?
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Teilzeitvertrag trotz Vollzeit - und das seit Jahren Hm, keine Ahnung, offen gesagt.... Darum frag ich ja. ;-) Ich dachte, damit das rechtlich auch so "sauber" wie möglich ist. Die Mitarbeiterin arbeitet ja faktisch nicht erst ab jetzt vollzeit, sondern schon seit 2005 (?). Meint Ihr das reicht, wenn man schreibt: "...Der Vertrag wird hiermit in einen VZ-Vertrag geändert (...)" OHNE Zeitpunkt, ab wann das war? Ich bin da echt unsicher.... Danke und Gruss kröti |
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| AW: Teilzeitvertrag trotz Vollzeit - und das seit Jahren Die Mehrarbeit in der Vergangenheit ist ja wohl durch entsprechend höheres Entgelt bezahlt worden und damit "erledigt". Diese schriftliche Fixierung dient ja nur der Rechtssicherheit für die Zukunft. Insofern ist es egal mit welchem Datum das vereinbart wird.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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