Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Teilzeitvertrag trotz Vollzeit - und das seit Jahren

Dies ist eine Diskussion zu Teilzeitvertrag trotz Vollzeit - und das seit Jahren innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.10.2009, 09:05
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 103
Keine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Teilzeitvertrag trotz Vollzeit - und das seit Jahren

Hallo!

Was ist zu tun, wenn eine Mitarbeiterin, die einen Teilzeitvertrag hat, seit Jahren in Vollzeit arbeitet??

Das war mal vor Jahren mündlich so abgemacht worden, dass sie die Stunden erhöht, aber nie vertraglich festgelegt worden. (Die Mitarbeiterin MÖCHTE auch Vollzeit arbeiten).

Nun ist die Sache aufgefallen und soll rechtlich "in trockene Tücher" gebracht werden. Die Frage ist, ob da eine rechtlich saubere Lösung überhaupt möglich ist und wenn ja, wie.

Ich bin nicht sicher, aber ich denke, dass sie vollzeit arbeitet, dürfte eh schon "betriebliche Übung" sein. Nur wie wird ein korrekter Arbeitsvertrag erstellt? Rückwirkend zu dem Zeitpunkt, ab wo sie in Vollzeit gearbeitet hat??

Und würde man dann einen neuen Vertrag machen oder nur schreiben "Das Arbeitsverhältnis wird zum ____ in ein Vollzeitarbeitsverhältnis umgewandelt. Alle weiteren Vertragsbestandteile bleiben bestehen" (oder so)??

Danke schön für Antworten im Voraus!
Carmen
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 02.10.2009, 09:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.332
96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)  
AW: Teilzeitvertrag trotz Vollzeit - und das seit Jahren

Man kann davon ausgehen dass der Arbeitsvertrag tatsächlich bereits stillschweigend angepasst wurde. Dennoch ist es sinnvoll diese Vertragsänderung auch schriftlich fest zu halten. Einen komplett neuen Vertrag braucht man dafür nicht.
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 02.10.2009, 10:21
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 103
Keine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Teilzeitvertrag trotz Vollzeit - und das seit Jahren

Danke schön!
Also Deiner Ansicht nach reicht ein "Vertragsnachtrag".

Aber rückwirkend ab dem Zeitpunkt als die Umstellung auf Vollzeit erfolgte?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 02.10.2009, 10:22
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.332
96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)  
AW: Teilzeitvertrag trotz Vollzeit - und das seit Jahren

Wozu "rückwirkend"? Was wäre der Vorteil?
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 02.10.2009, 10:38
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 103
Keine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Krötilla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Teilzeitvertrag trotz Vollzeit - und das seit Jahren

Hm, keine Ahnung, offen gesagt.... Darum frag ich ja. ;-)

Ich dachte, damit das rechtlich auch so "sauber" wie möglich ist. Die Mitarbeiterin arbeitet ja faktisch nicht erst ab jetzt vollzeit, sondern schon seit 2005 (?).

Meint Ihr das reicht, wenn man schreibt: "...Der Vertrag wird hiermit in einen VZ-Vertrag geändert (...)" OHNE Zeitpunkt, ab wann das war?

Ich bin da echt unsicher....

Danke und Gruss
kröti
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 05.10.2009, 09:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.332
96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)  
AW: Teilzeitvertrag trotz Vollzeit - und das seit Jahren

Die Mehrarbeit in der Vergangenheit ist ja wohl durch entsprechend höheres Entgelt bezahlt worden und damit "erledigt". Diese schriftliche Fixierung dient ja nur der Rechtssicherheit für die Zukunft. Insofern ist es egal mit welchem Datum das vereinbart wird.
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Herzschrittmacher: Erfolgsstory seit 50 Jahren Nachrichten: Wissenschaft 02.10.2008 12:00
x arbeitet seit 6 Monaten Vollzeit, nicht bei KK angemeldet, Kündigung..HILFE Arbeitsrecht 15.11.2006 20:20
Teilzeitvertrag und nun wieder Vollzeit ohne Vertrag? Arbeitsrecht 01.03.2005 23:03
Gekündigt von Vollzeit auf Teilzeit, Urlaub aber noch von der Vollzeit Arbeit Übrig. Arbeitsrecht 21.02.2005 13:52
Mietfrei seit 25 Jahren - nun Streit Mietrecht 17.10.2004 13:03





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN