Dies ist eine Diskussion zu Teilzeit vs. Vollzeit - Rechte? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Teilzeit vs. Vollzeit - Rechte? auch wenn es vielleicht heftig formuliert sein mag: Haben Teilzeitangestellte die selben Rechte wie Vollzeit-Angstellte? Man gehe von einer 50%-Beschäftigung aus. Bekommen diese AN gemäß ihrer Arbeitstage rechtmäßig ebenso Urlaub oder kann dieser generell verwehrt werden? Haben TZ-Angestellte einen Anspruch auf einen zeitlichen Ausgleich, bei Sonn- und Feiertagsarbeit (mind. 9 Stunden/Tag)? Man könnte das noch weiter ausdehnen auf Zuwendungen des AG... Um dieses Thema zu intensivieren, kann man AN gleichen Lohngefüges und gleicher Stundenzahl in einem Unternehmen unterschiedlich behandeln, bei gleichem Aufgabenbereich? Gewähren/Vorenthalten diverser Ansprüche/Zuwendungen? Beste Grüße Crystal |
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| AW: Teilzeit vs. Vollzeit - Rechte? Zitat:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html Zitat:
Dabei kommt es darauf an, auf wieviel Tage die Woche sich die Teilzeit bezieht. Wer also nur 3 Tage pro Woche arbeitet, kommt entsprechend weniger Urlaub. Zitat:
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| AW: Teilzeit vs. Vollzeit - Rechte? Weder das Urlaubsgesetz noch das Arbeitszeitgesetz enthalten den Begriff Teilzeit. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz tauchen die Worte Urlaub, Sonn- und Feiertag nicht auf. Das legt die Schlussfolgerung nahe, die gesetzlichen Rechte und Mindestansprüche beider Gruppen sind gleich. Man kann aber als AG vertraglich bestimmten AN Vergünstigungen gewähren, die man anderen nicht gönnt. Die Teilzeitkraft kann also z.B. durchaus 42 Tage Urlaub bekommen, während ihr voll arbeitender Kollege nur 24 bekommt und umgekehrt. Das geht natürlich nicht, wenn man sich anderswo schon (tarif-)vertraglich verpflichtet hat, dies nicht zu tun. Außerdem muss man dann noch aufpassen, nicht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Konflikt zu kommen.
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| AW: Teilzeit vs. Vollzeit - Rechte? Vielen Dank für die ersten Antworten. Regulär gibt es eine 5-Tage-Woche, die lediglich den AN maximal zweimal im Monat einen halben Samstag zur Arbeit verpflichtet. Diese Zeit wird auch regulär gut geschrieben. Für einige Tätigkeitsbereiche dehnt sich aber der Einsatzbereich auch auf Sonn- und Feiertage aus. Jenem AN wurde aber mittgeteilt, dass es dafür keinen Ausgleich geben wird. Ebenso keinen Urlaub. Der AN hat eine entsprechende Stundenzahl zu leisten, was er auch tut, benötigt er "Urlaub", was ihm ja offensichtlich zusteht, würde es ihm von den geleisteten Stunden abgezogen werden. |
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| AW: Teilzeit vs. Vollzeit - Rechte? Zitat:
Zitat:
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| AW: Teilzeit vs. Vollzeit - Rechte? Sorry, das war für die Vollzeitler gedacht. Teilzeit/halbtags wird unterschiedlich gehabt. 5 halbe Tage bzw. 2 Tage voll und einer halb... |
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| AW: Teilzeit vs. Vollzeit - Rechte? Das heißt, AN arbeitet 2 Wochen 3 volle Tage und dann 2 Wochen 2 volle Tage zu 8 Stunden? Wie ist das im Vertrag genau definiert? Entsprechend regelt sich dann auch der Urlaubsanspruch auf gesetzlich mindestens 4 Wochen. Falls das irgendwie gummiartig beschrieben ist, droht auch der nächste Ärger bei Erkrankung des AN!
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| AW: Teilzeit vs. Vollzeit - Rechte? Nee, ich meinte, dass es TZ-Kräfte gibt, die jeden Tag für paar Stunden kommen und andere zwei Tage je 8 Stunden und einen Tag nur halb.. jedoch ohne Sonn- & Feiertagsarbeit. Über den Inhalt des AV ist mir nichts bekannt. Lediglich die Tatsachen, dass man jenem AN den Urlaub verwehrt sowie bei Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen (bei ihm unumgänglich) keinen Zeitausgleich. Das Thema Krankheit wagt man nicht anzuschneiden, weil dies wohl kein AG gern sieht. |
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| AW: Teilzeit vs. Vollzeit - Rechte? Keinen Urlaub, keine Lohnfortzahlung, ... sowas habe ich bisher nur in Bezug auf Minijobber gehört. Gilt da aber auch nicht.
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