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Tarifvertrag/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis?

Dies ist eine Diskussion zu Tarifvertrag/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 23:04
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Tarifvertrag/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis?

Hallo, ich verstehe nicht wirklich wie das mit den Tarifverträgen/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis abläuft.

Wenn die Gewerkschaften einen TV aushandeln gilt dieser zunächst nur für die Gew.mitglieder ( es sei denn der TV wird für allgemeinverbindlich erklärt).
Die Arbeitgeber lassen diesen TV allerdings dann auch für nicht Gewerkschaftsmitglieder in Wege von Bezugnahmenklauseln gelten ( da der AG nicht will dass seine AN alle der Gew. beitreten).
Beim einem Bewerbungsgespräch darf der AG nicht nach Gewerkschaftszugehörigkeit fragen; und wie ich es verstanden habe, wollen die Gew. auch nicht dass der AG weiß wie viele seiner AN Gewerkschaftsmitglieder sind ( ist das korrekt?).
Woher weiß der AG dann für wen der TV normativ wirkt?

Hat der AG doch eine Liste auf der steht wer in der Gewerkschaft ist? Falls nicht (wovon ich bisher ausgegangen bin) wie bekommen dann die Mitglieder, die aus dem TV versprochenen Leistungen.
Besonders Leistungen, die nur für Mitglieder gelten und nicht für Nichtmitglieder mit Bezugnahmeklausel ( habe zumindest gelesen dass solche Differenzierungsklauseln unter Umständen zulässig sein können - ich glaube mich zu erinnern, ein Gericht hielt eine solche Klausel für gültig, wonach Verdi Mitglieder 600€ mehr Jahreslohn erhalten sollten).

Entschuldigt bitte wenn diese Frage dämlich wirkt, aber bekomme das Wissen gerade nicht in Einklang.

Vielen Dank für jede Hilfestellung schon im voraus.
MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 01:04
V.I.P.
 
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AW: Tarifvertrag/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis?

Zitat:
Zitat von chiefjustice Beitrag anzeigen

Wenn die Gewerkschaften einen TV aushandeln gilt dieser zunächst nur für die Gew.mitglieder ( es sei denn der TV wird für allgemeinverbindlich erklärt).
Oder im Arbeitsvertrag wird auf den Tarifvertrag Bezug genommen.
Zitat:
Beim einem Bewerbungsgespräch darf der AG nicht nach Gewerkschaftszugehörigkeit fragen; und wie ich es verstanden habe, wollen die Gew. auch nicht dass der AG weiß wie viele seiner AN Gewerkschaftsmitglieder sind ( ist das korrekt?).
Nein. Warum sollte eine Gewerkschaft nicht wollen, daß der AG weiß, wieviele seiner Mitarbeiter Mitglied in der Gewerkschaft sind?
Zitat:
Woher weiß der AG dann für wen der TV normativ wirkt?
Weil es ihm die AN ggf. sagen, wenn sie nach Tarif bezahlt werden wollen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 03:10
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AW: Tarifvertrag/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis?

Vielen Dank für Ihre Antwort TomRohwer.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Oder im Arbeitsvertrag wird auf den Tarifvertrag Bezug genommen.

Nein. Warum sollte eine Gewerkschaft nicht wollen, daß der AG weiß, wieviele seiner Mitarbeiter Mitglied in der Gewerkschaft sind?

Weil es ihm die AN ggf. sagen, wenn sie nach Tarif bezahlt werden wollen.
Zu Ihrer ersten Aussage:
Eine Bezugnahmeklausel würde im Fall von Differenzierungsklauseln für Gew.mitglieder nicht ausreichen. Solche Klauseln scheinen nun zulässig zu sein. Der AN muss dem AG also glaubhaft mitteilen, dass er Mitglied der Gew. ist. Ich dachte bisher genau das will der AN tunlichst vermeiden ( mehr dazu am Ende ).
http://rechtsprechung.hamburg.de/jpo...0032108&st=ent

( verstehe allerdings nicht wirklich wie man das mit der negativen und positiven Koalitionsfreiheit vereinbaren kann; das ist aber ein anderes Thema)


Zu Ihrer zweiten Aussage:

Habe hier bisher leider nur gefährliches Halbwissen. Aber es erscheint mir als großer Nachteil, wenn der AG erfährt, dass von seinen 1000 AN nur 10 Mitglied einer Gew. sind, da der AG die Gew. dann nicht mehr ernst nehmen muss. Deshalb dachte ich bisher, dass die Gew. nicht so scharf darauf ist preiszugeben, wie viele Mitglieder sie im Betrieb hat.
Ich meine mich auch zu erinnern, dass genau dieses Thema schon vor Gericht diskutiert wurde und die Gew. eben vehement versuchte die Offenlegung der Mitgliederzahl im Betrieb des AG zu verhindern. Finde in meinen Unterlagen momentan leider nicht um welches Verfahren es sich hierbei gehandelt hat.
Liege ich hier falsch?

Zu Ihrer letzten Aussage:

Das ist ja genau meine Frage. Sagen es die AN dem AG? Wenn ja, wann tun sie dies? Ich würde behaupten es ist dem AN lieber ( wenn überhaupt) erst nach Einstellung die Gew.mitgliedschaft dem AG anzugeben.
Ich will nur verstehen wie läuft das dann im "echten Leben" ab.
Gerade wenn es eine Sonderzahlung ( Differenzierungsklausel) für die Gew.mitglieder gibt. In solchen Fällen muss der AG doch dann wissen, wem er eine solche Sonderzahlung zu überweisen hat. Damit ist die Mitgliedschaft doch offen gelegt. Allerdings klingt das aus meiner Sicht nicht besonders attraktiv für den AN. Ich dachte bisher niemand will dass sein AG weiß, man sei in einer Gew. Mitglied. Habe ich hier falsche Vorstellungen?
MfG
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  #4 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 22:01
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AW: Tarifvertrag/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis?

Ich will es nochmals versuchen, indem ich die Frage einfacher formuliere:

Wann/Wie erfährt der AG ob ein AN in der Gewerkschaft ist?

MfG
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  #5 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 22:11
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AW: Tarifvertrag/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis?

Das ist eine Interessante Frage.

Die Lösung wird vermutlich die sein, dass der AN dem AG nach Einstellung mitteilt, dass er in der Gewerkschaft ist und die Anwendung des entsprechenden Tarifvertrages verlangt.

Eine andere Lösung sehe ich im Moment nicht.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 22:25
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AW: Tarifvertrag/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis?

Zitat:
Wann/Wie erfährt der AG ob ein AN in der Gewerkschaft ist?
Gar nicht, wenn der AN es nicht dem AG verrät.
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  #7 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 22:34
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AW: Tarifvertrag/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis?

Zitat:
Zitat von filter Beitrag anzeigen
Gar nicht, wenn der AN es nicht dem AG verrät.
Also weiß der AG nicht ob der TV für den AN normativ oder nur über die Bezugnahmeklausel wirkt. (?)

Ausnahme hiervon müssten dann Differzierungsklauselen sein ( angenommen diese werden für zulässig gehalten).
Hier müsste sich der AN dann ja "outen".
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  #8 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 02:13
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AW: Tarifvertrag/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis?

Zitat:
Zitat von chiefjustice Beitrag anzeigen
Ich will es nochmals versuchen, indem ich die Frage einfacher formuliere:

Wann/Wie erfährt der AG ob ein AN in der Gewerkschaft ist?
Indem der AN es ihm sagt.

Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
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  #9 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 02:23
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AW: Tarifvertrag/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis?

Zitat:
Zitat von chiefjustice Beitrag anzeigen
Der AN muss dem AG also glaubhaft mitteilen, dass er Mitglied der Gew. ist.
Anders wird er Ansprüche, die sich aus seiner Mitgliedschaft in Hinblick auf einen Tarifvertrag ergeben, nicht geltend machen können...

Zitat:
( verstehe allerdings nicht wirklich wie man das mit der negativen und positiven Koalitionsfreiheit vereinbaren kann; das ist aber ein anderes Thema)
Wo sollte das denn mit der Koalitionsfreiheit kollidieren?

Zitat:
Zu Ihrer zweiten Aussage:

Habe hier bisher leider nur gefährliches Halbwissen. Aber es erscheint mir als großer Nachteil, wenn der AG erfährt, dass von seinen 1000 AN nur 10 Mitglied einer Gew. sind, da der AG die Gew. dann nicht mehr ernst nehmen muss.
Wieso sollte der AG die Gewerkschaft dann nicht mehr ernst nehmen? Es reicht ein Gewerkschaftsmitglied im Unternehmen, und die Gewerkschaft kann zu einer Betriebsversammlung einladen und eine Betriebsratswahl anleiern...

Zitat:
Deshalb dachte ich bisher, dass die Gew. nicht so scharf darauf ist preiszugeben, wie viele Mitglieder sie im Betrieb hat.
Ein einziges Gewerkschaftsmitglied im Unternehmen gibt der Gewerkschaft einen großen Hebel in die Hand.
Zitat:
Ich meine mich auch zu erinnern, dass genau dieses Thema schon vor Gericht diskutiert wurde und die Gew. eben vehement versuchte die Offenlegung der Mitgliederzahl im Betrieb des AG zu verhindern.
Es zwingt auch niemand eine Gewerkschaft, die Zahl ihrer Mitglieder unter den Angestellten offenzulegen. Es muß nur eben der einzelne AN seine Gewerkschaftsmitgliedschaft offenlegen, wenn er die Vorteile eines Tarifsvertrags in Anspruch nehmen will, der nicht durch den Arbeitsvertrag sowieso allgemeingültig für alle ist.

Zitat:
Zu Ihrer letzten Aussage:

Das ist ja genau meine Frage. Sagen es die AN dem AG?
Wenn sie die tariflichen Leistungen haben wollen und diese ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft nicht bekommen, dann wird ihnen nichts anderes übrigbleiben. Oder sie müssen auf die entsprechenden Leistungen verzichten...

Zitat:
Wenn ja, wann tun sie dies? Ich würde behaupten es ist dem AN lieber ( wenn überhaupt) erst nach Einstellung die Gew.mitgliedschaft dem AG anzugeben.
Ja.
Zitat:
Ich will nur verstehen wie läuft das dann im "echten Leben" ab.
Im echten Leben sind entweder die Tarifverträge über den Arbeitsvertrag gültig, oder der AN teilt es dem AG mit, oder der AN verzichtet auf Leistungen.
Zitat:
Gerade wenn es eine Sonderzahlung ( Differenzierungsklausel) für die Gew.mitglieder gibt. In solchen Fällen muss der AG doch dann wissen, wem er eine solche Sonderzahlung zu überweisen hat.
Ja. Logisch.
Zitat:
Damit ist die Mitgliedschaft doch offen gelegt.
Offensichtlich.
Zitat:
Allerdings klingt das aus meiner Sicht nicht besonders attraktiv für den AN.
Man tritt normalerweise einer Gewerkschaft bei, weil man so die eigenen Interessen besser vertreten kann.

Zitat:
Ich dachte bisher niemand will dass sein AG weiß, man sei in einer Gew. Mitglied. Habe ich hier falsche Vorstellungen?
Ja. Heftig.

Allein schon das Wissen, daß die Gewerkschaft im Streitfall ihrem Mitglied Rechtsschutz gewährt, ist doch schon ein Stück Stärke.
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