Dies ist eine Diskussion zu Tarifvertrag/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Tarifvertrag/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis? Wenn die Gewerkschaften einen TV aushandeln gilt dieser zunächst nur für die Gew.mitglieder ( es sei denn der TV wird für allgemeinverbindlich erklärt). Die Arbeitgeber lassen diesen TV allerdings dann auch für nicht Gewerkschaftsmitglieder in Wege von Bezugnahmenklauseln gelten ( da der AG nicht will dass seine AN alle der Gew. beitreten). Beim einem Bewerbungsgespräch darf der AG nicht nach Gewerkschaftszugehörigkeit fragen; und wie ich es verstanden habe, wollen die Gew. auch nicht dass der AG weiß wie viele seiner AN Gewerkschaftsmitglieder sind ( ist das korrekt?). Woher weiß der AG dann für wen der TV normativ wirkt? Hat der AG doch eine Liste auf der steht wer in der Gewerkschaft ist? Falls nicht (wovon ich bisher ausgegangen bin) wie bekommen dann die Mitglieder, die aus dem TV versprochenen Leistungen. Besonders Leistungen, die nur für Mitglieder gelten und nicht für Nichtmitglieder mit Bezugnahmeklausel ( habe zumindest gelesen dass solche Differenzierungsklauseln unter Umständen zulässig sein können - ich glaube mich zu erinnern, ein Gericht hielt eine solche Klausel für gültig, wonach Verdi Mitglieder 600€ mehr Jahreslohn erhalten sollten). Entschuldigt bitte wenn diese Frage dämlich wirkt, aber bekomme das Wissen gerade nicht in Einklang. Vielen Dank für jede Hilfestellung schon im voraus. MfG |
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| AW: Tarifvertrag/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis? Zitat:
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__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Tarifvertrag/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis? Vielen Dank für Ihre Antwort TomRohwer. Zitat:
Eine Bezugnahmeklausel würde im Fall von Differenzierungsklauseln für Gew.mitglieder nicht ausreichen. Solche Klauseln scheinen nun zulässig zu sein. Der AN muss dem AG also glaubhaft mitteilen, dass er Mitglied der Gew. ist. Ich dachte bisher genau das will der AN tunlichst vermeiden ( mehr dazu am Ende ). http://rechtsprechung.hamburg.de/jpo...0032108&st=ent ( verstehe allerdings nicht wirklich wie man das mit der negativen und positiven Koalitionsfreiheit vereinbaren kann; das ist aber ein anderes Thema) Zu Ihrer zweiten Aussage: Habe hier bisher leider nur gefährliches Halbwissen. Aber es erscheint mir als großer Nachteil, wenn der AG erfährt, dass von seinen 1000 AN nur 10 Mitglied einer Gew. sind, da der AG die Gew. dann nicht mehr ernst nehmen muss. Deshalb dachte ich bisher, dass die Gew. nicht so scharf darauf ist preiszugeben, wie viele Mitglieder sie im Betrieb hat. Ich meine mich auch zu erinnern, dass genau dieses Thema schon vor Gericht diskutiert wurde und die Gew. eben vehement versuchte die Offenlegung der Mitgliederzahl im Betrieb des AG zu verhindern. Finde in meinen Unterlagen momentan leider nicht um welches Verfahren es sich hierbei gehandelt hat. Liege ich hier falsch? Zu Ihrer letzten Aussage: Das ist ja genau meine Frage. Sagen es die AN dem AG? Wenn ja, wann tun sie dies? Ich würde behaupten es ist dem AN lieber ( wenn überhaupt) erst nach Einstellung die Gew.mitgliedschaft dem AG anzugeben. Ich will nur verstehen wie läuft das dann im "echten Leben" ab. Gerade wenn es eine Sonderzahlung ( Differenzierungsklausel) für die Gew.mitglieder gibt. In solchen Fällen muss der AG doch dann wissen, wem er eine solche Sonderzahlung zu überweisen hat. Damit ist die Mitgliedschaft doch offen gelegt. Allerdings klingt das aus meiner Sicht nicht besonders attraktiv für den AN. Ich dachte bisher niemand will dass sein AG weiß, man sei in einer Gew. Mitglied. Habe ich hier falsche Vorstellungen? MfG |
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| AW: Tarifvertrag/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis? Ich will es nochmals versuchen, indem ich die Frage einfacher formuliere: Wann/Wie erfährt der AG ob ein AN in der Gewerkschaft ist? MfG |
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| AW: Tarifvertrag/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis? Das ist eine Interessante Frage. Die Lösung wird vermutlich die sein, dass der AN dem AG nach Einstellung mitteilt, dass er in der Gewerkschaft ist und die Anwendung des entsprechenden Tarifvertrages verlangt. Eine andere Lösung sehe ich im Moment nicht.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Tarifvertrag/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis? Zitat:
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| AW: Tarifvertrag/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis? Also weiß der AG nicht ob der TV für den AN normativ oder nur über die Bezugnahmeklausel wirkt. (?) Ausnahme hiervon müssten dann Differzierungsklauselen sein ( angenommen diese werden für zulässig gehalten). Hier müsste sich der AN dann ja "outen". |
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| AW: Tarifvertrag/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis? Zitat:
Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Tarifvertrag/Gewerkschaftszugehörigkeit in der Praxis? Zitat:
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Allein schon das Wissen, daß die Gewerkschaft im Streitfall ihrem Mitglied Rechtsschutz gewährt, ist doch schon ein Stück Stärke.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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