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Tarifrecht - Tarifparteien

Dies ist eine Diskussion zu Tarifrecht - Tarifparteien innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 23.01.2012, 18:18
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Tarifrecht - Tarifparteien

Ich beschäftige mich zurzeit mit dem Thema Tarifrecht und bitte um die Beantwortung der folgenden Fragen;

1. Woher erfährt man zu welcher Branche genau ein bestimmter Betrieb gezählt wird?
2. Woher erfährt man, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist, wenn dies im Arbeitsvertrag nicht geregelt ist?
3. Gibt es ein Recht des AN gegenüber den AG auf Auskunft, ob der AG tarifgebunden ist?
4. Welche Gewerkschaft darf eigentlich mit dem AG verhandeln?
Ich stelle es mir so vor;
Es gibt 10 Gewerkschaften, die sich zuständig fühlen. Darf der AG sich die für ihn günstigste auswählen oder wie sieht das aus?
Welche Gewerkschaft darf einen Vertrag aushandeln, wenn 40% der Beschäftigen ver.di, 40% IG Metall und 20% keiner Gewerkschaft angehören.
5. Muss der einzelne AN Gewerkschaftsmitglieder der Gewerkschaft sein, die einen Tarifvertrag ausgehandelt hat oder gilt ein Tarifvertrag für alle Arbeitnehmer in dem Betrieb, wenn im individualvertraglichen Arbeitsvertrag kein Bezug auf einen Tarifvertrag vorhanden ist?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 10:56
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AW: Tarifrecht - Tarifparteien

Das weiß doch bestimmt jemand von euch.

Nach § 3 I TVG sind nur die Gewerkschaftsmitglieder auf der AN-Seite tarifgebunden. Bestimmt der § 3 II TVG aber nicht auch die Tarifgebundenheit des AG gegenüber den Nichtgewerkschaftsmitgliedern-AN?
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Alt 24.01.2012, 16:07
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AW: Tarifrecht - Tarifparteien

Es gibt verschiedene Länder, Betriebe und Verträge. Verträge werden zwischen parteien ausgehandelt und enthalten häufig Klauseln, die ihre Gültigkeitsbereiche geografisch und persönlich festschreiben.

Unter den Tarifverträgen gibt es nun solche, die in einer Branche flächendeckend zwangsweise gültig sind, solche, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geschlossen wurden und deshalb nur in den vertretenen Unternehmen gelten und auch solche, die nur im jeweiligen Unternehmen gelten.
Auskunft zum Thema sollte die nächstliegende Gewerkschaftsvertretung geben können. Die Gültigkeit eines Manteltarifvertrags dürfte ein sehr offenes Geheimnis sein und grundsätzlich wäre die Anwendung eines Tarifvertrages im Arbeitsvertrag zu erwähnen, sofern nicht beide Parteien automatisch davon betroffen sind.

Nichts zu erfahren - Vermutlich gilt kein TV.
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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Alt 24.01.2012, 16:54
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AW: Tarifrecht - Tarifparteien

Du hast meine Frage Nr. 2 etwas umrissen, aber die anderen Fragen wurden leider nicht beantwortet.
Klar gibt es verschiedene Möglichkeiten verschiedene Verträge zu schließen, aber woher weiß denn der einzelne AN, ob ein solcher Vertrag geschlossen wurde? Woher weiß ein Anwalt, der den An vertritt wo er nachschauen muss oder an wen kann er sich wenden?
Gibt es diesbezüglich einen Anspruch?

Sehr wichtig für mich sind die Fragen 4 und 5.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 19:24
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AW: Tarifrecht - Tarifparteien

Alles weiß ich auch nicht, aber in der Zeitung steht, dass z.B. Bahn und Post mit mehreren Gewerkschaften verhandeln, die auch untereinander ihre Streitereien haben.
Andere Großfirmen stehen in Verdacht, die betreffende Gewerkschaft quasi selbst gegründet zu haben, um nicht mit mit den anderen Gewerkschaften sprechen zu müssen. Innerhalb des DGB sollte sich da aber noch eine Einigung finden lassen.

Die Antwort auf Frage 5 kann auch nicht eindeutig sein. Es gibt TV, in denen eineutig steht, dass sie nur für Mitglieder der beteiligten Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gelten. In anderen steht anderes.

Da ich kein Anwalt bin, weiß ich nicht, woher der sowas erfährt. Einen, der das nicht selber weiß, würde ich mir in arbeitsrechtlichen Fragen auch nicht nehmen. Und als AN der in dieser Hinsicht hilflos ungeheuerlichen Gemeinheiten ausgesetzt ist, wäre das Nachdenken über einen Gewerkschaftseintritt empfehlenswert, dort kann er zum einen erfahren, wo Tarifverträge gelten und zum anderen berät man ihn auch in Rechtsfragen. Rechtsschutz in arbeitsrechtlicher Hinsicht dürfte auch zum Service gehören.
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