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Sittenwidrigkeit eines Ausbildungsvertrages

Dies ist eine Diskussion zu Sittenwidrigkeit eines Ausbildungsvertrages innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 15.06.2007, 22:29
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Sittenwidrigkeit eines Ausbildungsvertrages

Hallo !

Ich habe folgende Frage:

Person AN hat bei Person AG einen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Die monatl. Vergütungszahlungen belaufen sich auf weniger als die Hälfte des im Tarifvertrag festgesetzten Lohnes.

Bei der Frage nach der Gültigkeit des Vertrages, der mit Wissen über die tatsächlichen Höhe der Vergütung allerdings durch eine Notsituation von AN wissentlich eingegangen ist, ist Person AN auf folgende Informatin gestoßen : Verträge können unter bestimmten Bedingungen als Sittenwidrig eingestuft werden, u.a bei zu geringer Auszahlung. Ab wann gilt so ein Vertrag als Sittenwidrig und kann trotz des anfänglichen Einverständnisses des AN die bisher unterschlagene Höhe der Aubi- Vergütung Eingefordert werden?

Also die Person AG ist wahrscheinlich im Arbeitgeberverband , Person AN aber nicht in der Gewerkschaft. Wie sieht es in diesem Fall aus? Kann durch nachträglichen Eintritt in eine Gewerkschaft ein besseres Ergebnis erzielt werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.06.2007, 22:38
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AW: Sittenwidrigkeit eines Ausbildungsvertrages

Zitat:
Zitat von Maniac Mark
Die monatl. Vergütungszahlungen belaufen sich auf weniger als die Hälfte des im Tarifvertrag festgesetzten Lohnes.
Hallo, auf die Hälfte des Lohnes oder der Ausbildungsvergütung im TV?

Welche Branche? Welcher Tarifvertrag?

Gilt besagter Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis?

MfG
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  #3 (permalink)  
Alt 15.06.2007, 22:59
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AW: Sittenwidrigkeit eines Ausbildungsvertrages

Zitat:
Hallo, auf die Hälfte des Lohnes oder der Ausbildungsvergütung im TV?
Die Angabe des Tariflohnes von der Gewerkschaft, in diesem Falle IGM


Zitat:
Welche Branche? Welcher Tarifvertrag?
Branche ist Kfz Gewerbe, Tarifvertrag der IGM


Zitat:
Gilt besagter Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis?
soweit ich weiss gilt der TV für die Firmen der Branche, die sich im AG-Verband befinden. Laut meiner Information ist Innungszugehörigkeit = Mitglieg im A-Verband bzw laut Info von Personen die angeblich von der Zugehörigkeit der Person AG im AG-Verband wissen. (also gehen wir mal davon aus)


laut meiner Information gelten sogar für Firmen die sich nicht im AG-Verband befinden Mindestlohnzahlungen an die Azubis


Im Wesentlichen geht es halt darum, das person AN den Aubi-vertrag mit Einverständnis an den minderen Lohn eingegangen ist, jetzt aber auf eine Art schadensersatz verlangt (eben aufgrund der Sittenwidrigkeit)
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  #4 (permalink)  
Alt 15.06.2007, 23:22
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AW: Sittenwidrigkeit eines Ausbildungsvertrages

Der Ausbildungsvertrag trägt die Genehmigung der HK , so ich denke???

Sodann ist dieser auch nicht "sittenwidrig", sondern legitim in der Ausbildungsrolle eingetragen!

Gehe zur HK und frage dort nach, ob deren Genehmigung.

Das nachträgliche Jammern und/oder der Schrei nach Gewerkschaft ist dürftig!

Im Übrigen kann der Ärmste den A-Vertrag auch nach geregelter Frist kündigen.


Lg. aus München
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Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

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Alt 15.06.2007, 23:23
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AW: Sittenwidrigkeit eines Ausbildungsvertrages

Zitat:
Zitat von Maniac Mark
Die Angabe des Tariflohnes von der Gewerkschaft, in diesem Falle IGM
Und du meinst ganz sicher den Tariflohn und nicht Azubientgelte? Dir ist aber schon klar, dass das nicht vergleichbar ist?

Zitat:
Branche ist Kfz Gewerbe, Tarifvertrag der IGM
Welches Bundesland?


Zitat:
soweit ich weiss gilt der TV für die Firmen der Branche, die sich im AG-Verband befinden.
Für die Geltung eines TV gibts 3 Möglichkeiten:

- AG ist im AG-Verband und AN in der Gewerkschaft
- die Geltung des TV ist vertraglich vereinbart
- der TV ist allgemeinverbindlich

Trifft eine der 3 Möglichkeiten in diesem Fall zu?

Nichtsdestotrotz kann man natürlich auch das Argument mit der Sittenwidrigkeit verwenden, aber da kann man aus der Ferne ohne Vergleichswerte nichts zu sagen.

MfG
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  #6 (permalink)  
Alt 15.06.2007, 23:51
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AW: Sittenwidrigkeit eines Ausbildungsvertrages

Zitat:
Und du meinst ganz sicher den Tariflohn und nicht Azubientgelte? Dir ist aber schon klar, dass das nicht vergleichbar ist?
nein dann meine ich Azubientgelte ... inwiefern das vergleichbar ist weiss ich leider nicht !


Bundesland ist NRW

Zitat:
ür die Geltung eines TV gibts 3 Möglichkeiten:

- AG ist im AG-Verband und AN in der Gewerkschaft
- die Geltung des TV ist vertraglich vereinbart
- der TV ist allgemeinverbindlich

Trifft eine der 3 Möglichkeiten in diesem Fall zu?
ok sagen wir so , der Ag ist im Ag-verband, der Azubi vor kurzem in die IGM eingetreten

@ monaco501
Geh mal davon aus dass die Person PN keinerlei moralische bedenken dabei hat

Die Unterscrift wurde auf die Vorlage des Tarifvertrages gesetzt, die Felder in denen das gehalt eingetragen wird sind durchgestrichen worden... also kein eintrag
hat die HK dem AG damit sozusagen "freie hand" gewährt mit genehmigen dieses vertrages ?




Ich will lediglich wissen ob es rechtens ist einfach weniger Geld zu zahlen als Tariflich festgelegt - trotzdem es vorher bekannt war . ein Beispiel, ich habe keine Ahnung , das Körperverletzung strafbar ist und lasse mich jahrelang schlagen. ist es dann ein "rumheulen" wenn ich nachträglich dagegen angehe ?? ich mache dann nur von meinem recht gebrauch das andere ebenso auf mich anwenden würden
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  #7 (permalink)  
Alt 16.06.2007, 02:29
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AW: Sittenwidrigkeit eines Ausbildungsvertrages

Im Prinzip finde ich es als Sauerei, seitens der Arbeitgeber, welches derlei nötig haben derlei Bewerberüberangebot so auszunutzen.

Andererseits, wäre der Azubi schnell aus meinem Betrieb ,....


Wo soll also die Mitte liegen der beidseitigen Interessen???

Denke mal, dass es keinen Spass mehr macht auszubilden. Hatte selbst bis genug Azubis, Praktikanten und Volontariate, über diese und deren Kosten könnte ich mich heute noch ärgern, zumindest zu 70 % waren dies hohle Birnen.

Somit hat sich der Schrei nach Ausbildungsbeihilfen in überzogenem Verhältnis zum Aufwand in ein Gräuel verwandelt.
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  #8 (permalink)  
Alt 18.06.2007, 12:51
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AW: Sittenwidrigkeit eines Ausbildungsvertrages

dieses Problem ist ein zweischneidiges Schwert. Wenn ein Azubi jammernd rumläuft, er bekomme keinen Ausbildungsplatz und findet dann eine Firma, die vielleicht wegen der vielen Probleme mit Azubis keine ausbildet, sich anhand von der Jammerei des Einen sich aber doch durchringt, einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen, allerdings mit weniger Vergütung, so finde ich das immer noch ehrenwerter, als die Betriebe, die erst gar nicht mehr ausbilden wollen, weil die Ausbildungsvergütung meist in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung der Azubis stehen. Azubis haben Schule, eventuell noch überbetriebliche Ausbildung und nur zu einem Bruchteil erbringen Sie wirklich eine nennenswerte Leistung für die Firma. ......meine Meinung... eine Ausbildung ist eine Investition in die Zukunft... für die Firma und vor allem für den Azubi. ... Ich würde jedenfalls keinen Azubi nehmen, der sich wegen so einer Sach schon mal gestritten hat, ganz ehrlich nicht.
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  #9 (permalink)  
Alt 18.06.2007, 13:39
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AW: Sittenwidrigkeit eines Ausbildungsvertrages

Ich auch nicht, weil..................


Gebe recht!

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Alt 18.06.2007, 18:43
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AW: Sittenwidrigkeit eines Ausbildungsvertrages

Zitat:
[...] allerdings mit weniger Vergütung, so finde ich das immer noch ehrenwerter, als die Betriebe, die erst gar nicht mehr ausbilden wollen, weil die Ausbildungsvergütung meist in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung der Azubis stehen. [...]

im großen und ganzen gebe ich dir recht! es ist aber meines wissens so, dass betriebe sogar strafe zahlen müssen wenn sie nicht ausbilden. bei person AG ist es so, dass die lehrlinge meistens im november eingestellt werden und somit als schwer vermittelbar angegeben werden, das heisst für den AG er bekommt einen beihilfe vom staat ... diese wird dann ausgezahlt . dazu kommen noch allerlei berufsfremde arbeiten wie baustelle oder die azubis werden auch mal ausgeliehen an andere firmen um lampen zu montieren. außerdem gibt es in dieser firma 5 azubis auf einen gesellen die von vorne herein nur eingestellt wurden um ein paar nebenprojekte von AG zu erledigen

man könnte person AN ja geldgier unterstellen . aber ich kenne diese person und er ist froh einen ausbildungsplatz bekommen zu haben aber unter der bedingung was zu lernen und nicht ausgenutzt zu werden.
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