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Schwierige Fälle

Dies ist eine Diskussion zu Schwierige Fälle innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.03.2007, 21:03
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Schwierige Fälle

Was geschieht mit S wenn S urlaub ohne Bezüge für 6 Monate in Anspruch nimmt und im 4.Monat der Schwangerschaft , also nach ablauf der 6 Monate urlaub ohne bezüge ihre Arbeit wieder aufnimmt?
Was geschieht dann genau? Ne ahnung? ist die KK zuständig?der AG? Elterngeld?
Danke im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 28.03.2007, 06:58
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AW: Schwierige Fälle

Moin,

Wenn S wieder arbeiten geht hat S auch wieder Anspruch auf Gehaltszahlungen des AG. Umsonst arbeiten muss mann meines Wissens nach (noch) nicht
Oder verstehe ich die Frage falsch?

Gruß
Aspirinho
__________________
Zum Abbau der Bürokratie fehlen uns die nötigen Beamten!
---------------------------------------------------------------------------------------
Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn er zieht Dich auf sein Niveau herunter und schlägt Dich dann dort mit seiner Erfahrung....
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  #3 (permalink)  
Alt 30.03.2007, 13:28
V.I.P.
 
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AW: Schwierige Fälle

Umsonst arbeiten.... Bei Zwangsarbeit sind wir zum Glück noch nicht.

Da die AN schwanger ist, genießt sie ab Mitteilung an den AG einen besonderen Kündigungsschutz, § 9 MuSchG.

Mehr kann auch ich der Frage nicht entnehmen
__________________
Gruß
Daniel

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