Dies ist eine Diskussion zu Schriftform der Lohnabrechnung? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Schriftform der Lohnabrechnung? ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Lohnabrechnungen in schriftlicher Form dem Arbeitnehmer übersandt werden müssen? Oder wäre es möglich, diese den Arbeitnehmern digital zu übermitteln (per E-Mail oder über das firmeninterne Netzwerk, auf das alle Zugriff haben z. B.!)? Bitte um eure Antworten. Vielen Dank im Voraus. Schöne Grüße DU |
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| AW: Schriftform der Lohnabrechnung? § 108 Gewerbeordnung Abrechnung des Arbeitsentgelts (1) Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich. (2) Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben. (3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, das Nähere zum Inhalt und Verfahren einer Entgeltbescheinigung, die zu Zwecken nach dem Sozialgesetzbuch verwendet werden kann, durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber zu anderen Zwecken eine weitere Entgeltbescheinigung verlangen, die sich auf die Angaben nach Absatz 1 beschränkt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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