Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatzanspruch wegen nicht fristgerechter Kündigung innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Schadensersatzanspruch wegen nicht fristgerechter Kündigung Person A ist mit der aktuellen Arbeitsstelle unzufrieden und sucht sich eine neue Arbeitsstelle (auf Rat der Leitung da man nicht weiß, wie die Zukunft des Betriebes aussieht). Person A macht dies, bewirbt sich, einen Tag später kommt bereits die Zusage. Am selben Tag wird noch der neue Arbeitsvertrag unterschrieben. Gleichzeitig wird die alte Arbeisstelle schriftlich gekündigt. Da im alten Vertrag nicht ersichtlich war wie lange die Kündigungsfrist lautet, ist Person A von der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen ausgegangen. Diese Kündigung wurde dem Chef überreicht und dieser bestätigte, das dies alles soweit in Ordnung sei. (Anschließend hatten Einrichtung und Person A je 3 Wochen gemeinsam Urlaub, die Leitung wurde durch den Chef aber noch darüber unterrichtet) (Person A war nach dem Urlaub weger einer Erkrankung die restliche Zeit krankgeschrieben) Nach 3 Wochen und 4 Tagen ruft die Leitung an und sagt, das die Kündigung nicht rechtens sei, da eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vorliegt (was aber nur durch einen "Verweis" auf eine Zusatzordnung im alten Arbeitsvertrag drauf hinweist, welche sich aber nicht im persönlichen Besitz von Person A befindet und somit nicht erkennbar war. (Leitung und eigentlicher Chef sind 2 verschiedene Personen). Person A trat aber dennoch zum 01. des neuen Monats die neue Arbeitsstelle an. Die Leitung will nun Person A auf Schadensersatz von mehreren tausend Euro verklagen, da der Leitung nun eine Person im Team fehlt und sie somit auf Fördergelder verzichten muss. Ist es wahr, das eine Kündigung schriftlich vom Betrieb oder der Einrichtung bestätigt werden muss, bevor sie Gültigkeit besitzt. Da Person A dem Wort Ihres Chefs Glauben schenkte, trat sie wie bereits erwähnt die neue Arbeitsstelle zum 01. des neuen Monats an. Ist es ebenso wahr, das ein sog. Auflösungsvertrag nicht rückwirkend erstellt werden kann, da sich der Chef zu der Zeit, als man Person A angerufen hat, sich auf einer Reise befand, und somit den Vertrag nicht mehr unterschreiben konnte? Laut Aussage der LEitung ist es möglich, einen Auflösungsvertrag zum 07. des neuen Monats zu machen. Allerdings hätte dann die neue Arbeitsstelle das gleiche Problem wie die alte mit diesen Fördergeldern. Hätte man Person A nicht früher bescheid geben müssen, wenn etwas mit der Kündigung nicht in Ordnung ist? Wie geht man nun weiter gegen so etwas vor? |
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| AW: Schadensersatzanspruch wegen nicht fristgerechter Kündigung Zitat:
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Indem man mit sämtlichen Unterlagen zu einem Fachanwalt für SArbeitsrecht spratzelt. Der könnte dann prüfen ob die längere Kündigungsfrsit überhaupt wirksam ist.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Schadensersatzanspruch wegen nicht fristgerechter Kündigung Zitat:
Leider sind die ABD nicht irgendeine Zusatzverordnug deren Existenz man evtl. negieren kann, sondern ein wichtiger Teil des kirchlichen Arbeitsrechtes. Das BAG hat festgestellt dass die ABD den Charakter von allgemeinen Geschäftsbedingungen haben und nciht den Charakter von Tarifverträgen. Von daher stellt sich mir die Frage ob diese Regelungen hier wirksam einbezogen wurden, da sie nicht vor Unterzeichnung zur Kenntnis gegeben wurden.
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| AW: Schadensersatzanspruch wegen nicht fristgerechter Kündigung Was kann Person A im schlimmsten Fall passieren? Hat Person A überhaupt eine Chance, sollte es vor Gericht gehen? Wie kann Person A nun am schnellsten und einfachsten das "noch bestehende Arbeitsverhältnis" mit dem alten Arbeitgeber beenden, ohne das neue beireits angetretene Arbeitsverhältnis zu gefährden? |
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| AW: Schadensersatzanspruch wegen nicht fristgerechter Kündigung Zitat:
Vorher droht noch die Schadenersatzforderung... Welches Gericht? Das jüngste? Keine Ahnung, da ich auch bevor ich diesen Vereinen den Rücken gekehrt habe der anderen Fraktion angehört habe. Vor dem Arbeitsgericht sind hier die Chancen wohl am größten wenn man sich kompetent vertreten lässt. Zitat:
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