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Schadensersatzanspruch wegen nicht fristgerechter Kündigung

Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatzanspruch wegen nicht fristgerechter Kündigung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 03.09.2010, 10:33
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Schadensersatzanspruch wegen nicht fristgerechter Kündigung

Ich hoffe, man kann mir hier weiterhelfen, denn ich bin langsam ratlos.
Person A ist mit der aktuellen Arbeitsstelle unzufrieden und sucht sich eine neue Arbeitsstelle (auf Rat der Leitung da man nicht weiß, wie die Zukunft des Betriebes aussieht). Person A macht dies, bewirbt sich, einen Tag später kommt bereits die Zusage. Am selben Tag wird noch der neue Arbeitsvertrag unterschrieben. Gleichzeitig wird die alte Arbeisstelle schriftlich gekündigt. Da im alten Vertrag nicht ersichtlich war wie lange die Kündigungsfrist lautet, ist Person A von der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen ausgegangen. Diese Kündigung wurde dem Chef überreicht und dieser bestätigte, das dies alles soweit in Ordnung sei. (Anschließend hatten Einrichtung und Person A je 3 Wochen gemeinsam Urlaub, die Leitung wurde durch den Chef aber noch darüber unterrichtet) (Person A war nach dem Urlaub weger einer Erkrankung die restliche Zeit krankgeschrieben)
Nach 3 Wochen und 4 Tagen ruft die Leitung an und sagt, das die Kündigung nicht rechtens sei, da eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vorliegt (was aber nur durch einen "Verweis" auf eine Zusatzordnung im alten Arbeitsvertrag drauf hinweist, welche sich aber nicht im persönlichen Besitz von Person A befindet und somit nicht erkennbar war. (Leitung und eigentlicher Chef sind 2 verschiedene Personen). Person A trat aber dennoch zum 01. des neuen Monats die neue Arbeitsstelle an. Die Leitung will nun Person A auf Schadensersatz von mehreren tausend Euro verklagen, da der Leitung nun eine Person im Team fehlt und sie somit auf Fördergelder verzichten muss.
Ist es wahr, das eine Kündigung schriftlich vom Betrieb oder der Einrichtung bestätigt werden muss, bevor sie Gültigkeit besitzt. Da Person A dem Wort Ihres Chefs Glauben schenkte, trat sie wie bereits erwähnt die neue Arbeitsstelle zum 01. des neuen Monats an. Ist es ebenso wahr, das ein sog. Auflösungsvertrag nicht rückwirkend erstellt werden kann, da sich der Chef zu der Zeit, als man Person A angerufen hat, sich auf einer Reise befand, und somit den Vertrag nicht mehr unterschreiben konnte?
Laut Aussage der LEitung ist es möglich, einen Auflösungsvertrag zum 07. des neuen Monats zu machen. Allerdings hätte dann die neue Arbeitsstelle das gleiche Problem wie die alte mit diesen Fördergeldern.
Hätte man Person A nicht früher bescheid geben müssen, wenn etwas mit der Kündigung nicht in Ordnung ist?
Wie geht man nun weiter gegen so etwas vor?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 10:47
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AW: Schadensersatzanspruch wegen nicht fristgerechter Kündigung

Zitat:
Zitat von damicl Beitrag anzeigen
was aber nur durch einen "Verweis" auf eine Zusatzordnung im alten Arbeitsvertrag drauf hinweist
Was ist das für eine ominöse Zusatzordnung? Werhat diese festgelegt? Wie lautet die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag?


Zitat:
Zitat von damicl Beitrag anzeigen
Die Leitung will nun Person A auf Schadensersatz von mehreren tausend Euro verklagen, da der Leitung nun eine Person im Team fehlt und sie somit auf Fördergelder verzichten muss.
Immerhin haben wir es hier mit einem Fall zu tun bei dem es dem Arbeitgeber ausnehmsweise gelingen könnte, den Schaden tatsächlich zu beziffern.


Zitat:
Zitat von damicl Beitrag anzeigen
Ist es wahr, das eine Kündigung schriftlich vom Betrieb oder der Einrichtung bestätigt werden muss, bevor sie Gültigkeit besitzt.
Nein!


Zitat:
Zitat von damicl Beitrag anzeigen
Ist es ebenso wahr, das ein sog. Auflösungsvertrag nicht rückwirkend erstellt werden kann, da sich der Chef zu der Zeit, als man Person A angerufen hat, sich auf einer Reise befand, und somit den Vertrag nicht mehr unterschreiben konnte?
Wozu hier eine Auflösungevereinbarung schließen?


Zitat:
Zitat von damicl Beitrag anzeigen
Laut Aussage der LEitung ist es möglich, einen Auflösungsvertrag zum 07. des neuen Monats zu machen. Allerdings hätte dann die neue Arbeitsstelle das gleiche Problem wie die alte mit diesen Fördergeldern.
Davon würde ich die Finger lassen. Im Zweifelsfalle würde ich mich auch lieber mit dem alten Arbeitgeber überwerfen, als mit dem neuen...


Zitat:
Zitat von damicl Beitrag anzeigen
Hätte man Person A nicht früher bescheid geben müssen, wenn etwas mit der Kündigung nicht in Ordnung ist?
Nein.


Zitat:
Zitat von damicl Beitrag anzeigen
Wie geht man nun weiter gegen so etwas vor?
Indem man mit sämtlichen Unterlagen zu einem Fachanwalt für SArbeitsrecht spratzelt. Der könnte dann prüfen ob die längere Kündigungsfrsit überhaupt wirksam ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 11:44
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AW: Schadensersatzanspruch wegen nicht fristgerechter Kündigung

Zitat:
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Folgender Absatz stehe genau so im Arbeitsvertrag drin, der auf das Verweist, was ich bereits gepostet habe:

Für das Dienstverhältnis der Mitarbeiter im Dienst der Kath. Kirche gelten die von der Bayer. Regional-KODA beschlossenen und vom (Erz-)Bichof für die (Erz-)Diözese in Kraft gesetzten arbeitsvertraglichen Regelungen der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD) in Ihrer jeweiligen Verfassung.
Insbesondere findet die Sonderregelung 2y Anwendung.
Der Dienstgeber gewährt den Mitarbeiter auf Wunsch Einsicht in das ABD und die im Amtsblatt der Diözese veröffentlichten Ergändzungen zum ABD.
Ok, ich sehe dass der Fachanwalt für Arbeitsrecht nicht unbedingt der Bringer ist, es sollte möglichst einer sein der sich auch intensiv mit den Besonderheiten des Arbeitsrechtes in der Kirche beschäftigt.

Leider sind die ABD nicht irgendeine Zusatzverordnug deren Existenz man evtl. negieren kann, sondern ein wichtiger Teil des kirchlichen Arbeitsrechtes.

Das BAG hat festgestellt dass die ABD den Charakter von allgemeinen Geschäftsbedingungen haben und nciht den Charakter von Tarifverträgen. Von daher stellt sich mir die Frage ob diese Regelungen hier wirksam einbezogen wurden, da sie nicht vor Unterzeichnung zur Kenntnis gegeben wurden.
__________________


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Alt 03.09.2010, 11:49
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AW: Schadensersatzanspruch wegen nicht fristgerechter Kündigung

Was kann Person A im schlimmsten Fall passieren?
Hat Person A überhaupt eine Chance, sollte es vor Gericht
gehen?
Wie kann Person A nun am schnellsten und einfachsten das "noch bestehende Arbeitsverhältnis" mit dem alten Arbeitgeber beenden, ohne das neue beireits angetretene Arbeitsverhältnis zu gefährden?
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  #5 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 12:11
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AW: Schadensersatzanspruch wegen nicht fristgerechter Kündigung

Zitat:
Zitat von damicl Beitrag anzeigen
Was kann Person A im schlimmsten Fall passieren?
Das übliche halt: Fegefeuer!

Vorher droht noch die Schadenersatzforderung...


Zitat:
Zitat von damicl Beitrag anzeigen
Hat Person A überhaupt eine Chance, sollte es vor Gericht gehen?
Welches Gericht? Das jüngste? Keine Ahnung, da ich auch bevor ich diesen Vereinen den Rücken gekehrt habe der anderen Fraktion angehört habe.

Vor dem Arbeitsgericht sind hier die Chancen wohl am größten wenn man sich kompetent vertreten lässt.


Zitat:
Zitat von damicl Beitrag anzeigen
Wie kann Person A nun am schnellsten und einfachsten das "noch bestehende Arbeitsverhältnis" mit dem alten Arbeitgeber beenden, ohne das neue beireits angetretene Arbeitsverhältnis zu gefährden?
Das alte Arbeirtsverhältnis ist nach meinem Dafürhalten faktisch beendet, da braucht man nichts mehr zu tun.
__________________


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