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Satz im Arbeitsvertrag rechtens?

Dies ist eine Diskussion zu Satz im Arbeitsvertrag rechtens? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 05.02.2012, 09:26
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Satz im Arbeitsvertrag rechtens?

Guten morgen,
ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt und würde mich über Antworten freuen.

Herr XY arbeitet als LKW-Fahrer, in seinem Arbeitsvertrag steht:
Herr XY ist als LKW-Fahrer eingestellt und hat neben seinen berufsspezifischen Arbeiten noch folgende Tätigkeiten zu erledigen:

- selbständiges Be- und Entladen
- Pflege des LKW
- Sorgfaltspflicht im Umgang mit der Ware

Er verpflichtet sich, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entspricht und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.

Es geht um den Satz, Er verpflichtet sich................. ist das rechtlich ok?

In der Praxis sieht es so aus das XY in der Firma die Ware belädt und zu Kunde A,B,C..... bringt, dort entlädt und bei 50% der Kunden in das Lager, Keller etc tragen muss. Der AG meint er sei im Recht da ja der o.g. Satz im Arbeitsvertrag steht.
Auf den gedruckten AGB´s des Lieferscheines ist davon nichts erwähnt das die Ware ins Lager,... getragen werden muss.
Es handelt sich um Trockenware ( Mehl,Zucker, Nudeln, Reis,.... für Großabnehmer)

Die Vertreter der Firma geben gerne an das die Fahrer die Ware auch ins Lager tragen um neue Kunden zu gewinnen und desen Provision zu erhöhen, auch bei der Einstellung wurde Herr XY darüber nicht informiert.

Wie ist es, ist der Satz rechtens?

Ausserdem ist die Kommission der Ware äußert komisch, auf den LKW inkl. Anhänger passen 60 Rollboxen, meist sind 70 - 80 bereit, muss Herr XY je die 10 - 20 Rollboxen zuviel abpacken um es auf den LKW zu bekommen? Auch dies rechtfertigt der AG immer mit dem o.g. Satz.
XY hat jeden Tag durch die abräumerei und abpackerei Probleme seine Stunden einzuhalten und seine vorgeschriebenen Ruhezeiten zu machen.
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Alt 05.02.2012, 10:24
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AW: Satz im Arbeitsvertrag rechtens?

Ich halte die Vertragsklausel für zulässig. Ein Kraftfahrer dürfte auch grundsätzlich nicht durch Schwierigkeiten, die sich beim manuellen Transport von Gegenständen ergeben, intellektuell überfordert sein.

Probleme mit der Zumutbarkeit könnten sich aber ergeben, wenn die Sachen zu schwer, die Wege (Treppen, enge Gänge) gefährlich oder unpassierbar sind.

Wegen der Zeitprobleme wäre zu prüfen, ob in den dem Kraftfahrer vorgeschriebenen Ruhezeiten andere Tätigkeiten ausgeführt werden dürfen, eben Be- und Entladen oder ähnliches. Zumindest müsste mit solchen Argumentationen des AG gerechnet werden.

Wenn aber insgesamt die Zeit nicht reicht, ist sie einfach zu knapp. Wenn das der AG selbst nicht merken will, muss man ihm das mal nicht ignorierbar mitteilen.
Der Vertrag wird dann sicher auch eine Klausel enthalten, dass im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Mehrarbeit verlangt werden darf. Sollte da aber weiter stehen, dass die pauschal mit dem Festgehalt abgegolten ist, dürfte das ungültig sein.
XY hätte also Anspruch auf Freizeitausgleich oder Bezahlung.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 10:51
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AW: Satz im Arbeitsvertrag rechtens?

schau mal hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsschutzgesetz

http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-e...im-betrieb.php
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 12:05
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AW: Satz im Arbeitsvertrag rechtens?

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Ich halte die Vertragsklausel für zulässig. Ein Kraftfahrer dürfte auch grundsätzlich nicht durch Schwierigkeiten, die sich beim manuellen Transport von Gegenständen ergeben, intellektuell überfordert sein.
Nur weil jemand körperlich arbeitet und keinen Anzug trägt ist er noch lange nicht intellektuell überfordert!!!

Eine Klausel wegen Mehrarbeit gibt es im Arbeitsvertrag nicht.

Die Treppen sind teilweise sehr eng und oft vollgestellt, dies ist ein Problem was der AG auch kennt, aber nichts tut. Auch hier beruft sich der AG wieder auf den Satz!

Problem ist auch bei manchen Kunden das von XY erst das Lager umgeräumt werden muss um die Ware überhaupt ins Lager zu bekommen, da alles wirr rum steht.
Ausgleich bei Überstunden gibt es, es geht nur um den Satz, rechtfertigt der alle arbeiten ( Lager umräumen, Rollboxen abpacken, etc)?
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