Dies ist eine Diskussion zu Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag im öD! innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag im öD! |
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| AW: Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag im öD! Ohne Nachlesen im TzBfG hätte ich einfach ja gesagt. §14 Absatz 1 Nummer 7 beinhaltet aber gerade den Sachgrund, dass das Geld für die Position von übergeordneter Stelle eben nur befristet bewilligt wurde. Die Aussage wäre damit hinreichend und der Einstellende kann sehr wahrscheinlich selbst auch nicht sagen, ob und wie es danach weitergehen kann. Ob das Geld nun aus einem EU-, Bundes- oder Landesfördertopf kommt, spielt für die Beschäftigung keine wesentliche Rolle. Es ist aber allen Beteiligten klar, dass es nur für einen begrenzten Zeitraum sicher zugesagt wurde, und es dürfte auch klar sein, dass die jeweilige Einrichtung selbst keinen zwangsweisen Anspruch auf eine Fortsetzung der Förderung hat, diese bestenfalls gewährt werden kann.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag im öD! Also JA, es sollte näher beschrieben werden aus welchen Haushaltsmitteln diese Stelle begründet ist??? Der AG weiß sehr wohl welche Mittel dafür zur Verfügung stehen und diese sind auch voraussichtlich bis 2016 verfügbar. Nur ist dies leider immer nur jährlich (Ende November eines jeden Jahres) genauestens im Haushaltsplan verankert. Deshalb sicher auch die Staffelung Jahr für Jahr. Das ganze soll noch bis 2016 so laufen. Jahr für Jahr wird betreffender Arbeitsvertrag nach benannten § aufgestellt. Hinzu kommt allerdings noch, dass der AN nicht die vorgeschriebenen Tätigkeiten die er mit dieser Stelle bekommen hat ausführt. |
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| AW: Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag im öD! Nein, sehe ich nicht so. Zitat:
Zitat:
Bekommt er andere Aufgaben übertragen, als er vertragsgemäß hätte, bräuchte er die nicht unbedingt ausführen, insesondere dann, wenn sie unzumutbar sind oder ihn überfordern. Bekommt er Aufgaben übertragen, die eigentlich gar nicht aus dem Fördertopf zu finanzieren sind, sollte er darauf hinweisen und sich selbst vorbeugende Gedanken über seine materielle Zukunft machen. Es könnte ja vorzugsweise in solchen Fällen passieren, dass "voraussichtlich" eben doch nicht eintritt.
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| AW: Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag im öD! Muss eigentlich ein Sachgrund erst beendet sein, wenn es sich z. B. um die Vertretung eines anderen Mitarbeiters handelt, oder kann noch in der ursprünglichen Sachgrundbefristung ein neuer Änderungsvertrag geschlossen werden, in dem ein neuer Sachgrund angeführt wird. Benannte Mitarbeiterin ist erst zum 31.03.2012 aus dem Dienst ausgeschieden bzw. wurde versetzt, es wurde jedoch noch vor dem 31.03.2012 ein neuer Änderungsvertrag mit einer neuen Sachgrundbefristung (Haushaltsmittel) geschlossen. Es fielen auch seitens der Personalabteilung Worte wie "entgegen aller Regeln" etc. Möglicherweise ist hier nicht alles hieb- u. stichfest? |
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| AW: Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag im öD! Das ist mir jetzt alles etwas schwer verständlich, aber weil auch niemand anders eine Meinung hat, schreib ich halt mal was. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
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| AW: Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag im öD! Die Sachlage ist halt etwas schwierig. Auf jeden Fall wurde die benannte Mitarbeiterin versetzt und ist dem Personalstand des Hauses nicht mehr zugehörig. D.h. der Sachgrund ist weggefallen. Die Vermutung lag nun nahe, dass der Vertrag schon eher beendet gewesen wäre, aber da ein neuer Vertrag geschlossen wurde, ist dies wohl unerheblich. Trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort! |
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