Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Rückzahlung von freiwilliger Gratifikation (Weichnachtsgeld)

Dies ist eine Diskussion zu Rückzahlung von freiwilliger Gratifikation (Weichnachtsgeld) innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 26.04.2012, 06:56
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 2
Keine Wertung, Herr_Breslauer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Herr_Breslauer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Herr_Breslauer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Herr_Breslauer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Herr_Breslauer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Herr_Breslauer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Herr_Breslauer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Herr_Breslauer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Herr_Breslauer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Herr_Breslauer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Rückzahlung von freiwilliger Gratifikation (Weichnachtsgeld)

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall:

Angenommen Arbeitnehmer AN kündigt fristgerecht und ordentlich (Kündigungsfrist beträgt ein Monat zum Monatsende) zum 30.04.. Die Kündigung wird schriftlich rechtzeitig abgegeben (angenommen 27.03.)

Es gibt keinen Tarifvertrag. Folgende Klauseln bezüglich Gratifikation ("Weihnachtsgeld") sind Bestandteil des Arbeitsvertrags von AN:

1. Der Arbeitnehmer AN erhält als freiwillige Gratifikation ein Brutto-Monatsgehalt, das mit dem laufenden Gehalt für den Monat November überwiesen wird. Voraussetzung hierfür ist, dass das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt ungekündigt besteht.

2. Die Gewährung der Gratifikation und der sonstigen Leistungen erfolgt freiwillig ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass hieraus für die Zukunft kein Rechtsanspruch auf Beibehaltung dieser oder ähnlicher Leistungen hergeleitet werden kann, auch wenn die Zahlungen wiederholt ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgten.

3. Wurde eine Gratifikation gewährt und sollte das Arbeitsverhältnis zum nächst zulässigen ordentlichen Kündigungstermin, der auf den 31.03. des nachfolgenden Kalenderjahres folgt, längstens jedoch bis einschließlich 30.06. beendet sein, besteht die Verpflichtung zur Rückzahlung der gesamten Gratifikation.

Dürfte der Arbeitgeber das Geld zurückfordern bzw mit dem April-Gehalt verrechnen?

Vielen Dank

Geändert von Herr_Breslauer (26.04.2012 um 10:26 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 26.04.2012, 19:47
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 1.798
92% positive Bewertungen (1798 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1798 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1798 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1798 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1798 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1798 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1798 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1798 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1798 Beiträge, 116 Bewertungen)92% positive Bewertungen (1798 Beiträge, 116 Bewertungen)  
AW: Rückzahlung von freiwilliger Gratifikation (Weichnachtsgeld)

Zitat:
Dürfte der Arbeitgeber das Geld zurückfordern
Wenn ich die vertragliche Vereinbarung richtig verstehe, ja. Die Klausel ist m.E. auch bei der Höhe der Gratifikation noch angemessen und wirksam.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
gratifikation, ordentliche kündigung, rückzahlung, weihnachtsgeld

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Arbeitszeiten und Gratifikation Arbeitsrecht 18.10.2010 17:24
Gratifikation ohne Widerruf gestrichen Arbeitsrecht 04.10.2009 09:25
Gratifikation Arbeitsrecht 12.04.2009 17:47
Gratifikation nun komlett weg Arbeitsrecht 12.04.2009 11:32
Gratifikation Arbeitsrecht 17.01.2008 17:41





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios