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Resturlaub

Dies ist eine Diskussion zu Resturlaub innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 10:31
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Resturlaub

Hallo,

mal angenommen ein Arbeitnehmer hat noch 14 Tage Resturlaub aus 2011, da er diesen in 2011 aus betrieblichen Gründen nicht nehmen konnte. Nun müsste der Urlaub ja bis zum 31.03. genommen werden, da er sonst verfallen würde. Was wäre, wenn die Chance, den Urlaub in diesem Zeitraum zu nehmen, gering ist? Wäre es zulässig, mit dem Arbeitgeber eine schriftl. Vereinbarung zu treffen, den Resturlaub im Laufe des Jahres 2012 zu nehmen?
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  #2 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 16:00
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AW: Resturlaub

Zitat:
Was wäre, wenn die Chance, den Urlaub in diesem Zeitraum zu nehmen, gering ist?
Der AG darf den Urlaub im Übertragungszeitraum nicht mehr aus betrieblichen Gründen verweiger odert warum sollen die Chancen gering sein?

Zitat:
Wäre es zulässig, mit dem Arbeitgeber eine schriftl. Vereinbarung zu treffen, den Resturlaub im Laufe des Jahres 2012 zu nehmen?
Wenn sich beide Seiten einig sind, dann stellt das aus meiner Sicht kein Problem da. Wie immer gilt der Grundsatz, wo kein Kläger, da kein Richter.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 16:37
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AW: Resturlaub

Zitat:
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Der AG darf den Urlaub im Übertragungszeitraum nicht mehr aus betrieblichen Gründen verweiger odert warum sollen die Chancen gering sein?
Ja, auch in dem Fall aus betrieblichen Gründen

Zitat:
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Wenn sich beide Seiten einig sind, dann stellt das aus meiner Sicht kein Problem da. Wie immer gilt der Grundsatz, wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber hätte so eine Vereinbarung auch vor Gericht bestand?
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  #4 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 17:07
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AW: Resturlaub

Zitat:
Aber hätte so eine Vereinbarung auch vor Gericht bestand?
Inwiefern? Beide Seiten unterschreiben die Vereinbarung und der AG sagt hinterher am 1.4. "ätsch, reingelegt, dein Urlaub ist jetzt verfallen!"?
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  #5 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 17:13
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Zitat:
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Inwiefern? Beide Seiten unterschreiben die Vereinbarung und der AG sagt hinterher am 1.4. "ätsch, reingelegt, dein Urlaub ist jetzt verfallen!"?
Ist er aber nicht. Eine solche individuelle Vereinbarung ist möglich und dann auch gültig.
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  #6 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 18:33
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Zitat:
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Inwiefern? Beide Seiten unterschreiben die Vereinbarung und der AG sagt hinterher am 1.4. "ätsch, reingelegt, dein Urlaub ist jetzt verfallen!"?
Ja so ungefähr ist es gemeint. Nicht das sich dann,trotz schriftl. Vereinbarung, im nachhinein doch auf die gesetzlichen Vorgaben berufen wird (sprich 31.03).
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  #7 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 16:40
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AW: Resturlaub

Da die Regelung, dass der Urlaub nicht am 31.03. verfällt, für den AN günstiger ist, wäre eine solche Vereinbarung wirksam und der AG kann sich dann nicht auf das Gesetz berufen.

Es ist halt nur darauf zu achten, dass dem AN die Entscheidungsfreiheit nicht genommen wird, d.h. er muss den Urlaub auch vorher nehmen dürfen, wenn er denn wollte.

Aber auch in diesem Fall wäre nur der Teil der Vereinbarung ungültig, welcher dem AN die Möglichkeit verwehrt, im ersten Quartal Urlaub zu nehmen. Da greift dann die gesetzliche Regelung, wie filter sie dargelegt hat.

Im übrigen bedarf es hier keiner Vereinbarung. Vielmehr kann der Arbeitgeber die Übertragbarkeit des Resturlaubs auch einseitig zusichern.
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