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Rentennachzahlung da angeblich rentenversicherungspflichtig

Dies ist eine Diskussion zu Rentennachzahlung da angeblich rentenversicherungspflichtig innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 24.04.2010, 20:53
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Rentennachzahlung da angeblich rentenversicherungspflichtig

Hallo,
PersonA ist seit 2007 selbständig und als Kleinunternehmer gemeldet. Er bezieht ALG2, da er nur ab und zu selbstängige Tätigkeiten hatte, bleibt aber natürlich als Kleinunternehmer gemeldet.
2007 hat PersonA 3 Monate sich von der ALG2 abgemdeldet, da er Beträge aus der Selbständigkeit erzielt hat. Die 3 Monate waren auf das Jahr veteilt also nicht hintereinander.
2010 wird PersonA informiert dass es eine Geringfügigkeitsgrenze von 400€ gibt, die er aber mit 7600€ überschritten hat. 7600€ hat er insgeamt von der Selbständigkeit erziehlt und war in den 3 Monaten auch nicht Rentenversichert.

Jetzt soll PersonA der Rentenversicherung ca 1500€ zurückzahlen, da er nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI als selbständiger rentenversicherungspflichtig ist, weil PersonA wegen seiner selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen Arbeitnehmer beschäftigte und auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig war.

Die 1500€ die PersonA zurückzahlen ergibt sich daraus da sie das ganze Jahr anfallen.
Also das Einkommen wird auf das ganze Jahr gestreckt. 12 Monate * 125€(Rentenbeitrag) = 1500€.

PersonA versteht folgende Sachen nicht.

1. Warum werden 12 Monate genommen, wenn er sich nur 3 Monate von der ALG2 abgemeldet hat und nur in den 3 Monaten selbständig war? In der anderen Zeit hat ALG2 die gesetzliche Rente bezahlt.

2. Warum muss PersonA schon im ersten Jahr Arbeitnehmer einstellen bzw. mehrere Arbeitgeber haben damit er nicht rentenversicherungspflichtig ist? Für PersonA war nicht abzusehen wie sich seine selbständigkeit entwickelt.

3. PersonA kannte diese Geringfügigkeitsgrenze nicht, hätte er sie gekannt würde er Versicherungsfreiheit beantragen. Ist hier noch was möglich sei es Rückwirkend oder unwissend?

4. Warum muss nur PersonA die Rente nachzahlen und der Arbeitgeber nicht?

5. Wenn PersonA die 7600€ durch 12 Monate teilt sind das 633,33 €. Sind die 125€ Rentenbeitrag nachzahlung pro Monat nicht etwas viel?

Geändert von donald2 (24.04.2010 um 21:36 Uhr).
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