Dies ist eine Diskussion zu Rechtsgrundlage für frühzeitigen "Gelben-Schein" innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Rechtsgrundlage für frühzeitigen "Gelben-Schein" Könntet Ihr bei folgenden Fall weiterhelfen? Die Angestellte A des öffentlichen Dienstes ist des öfteren krank. Der Personalabteilungschef X der Kommunalverwaltung Y möchte aufgrund dieses gehäuften Vorkommens eine Personalbesprechung führen und sucht nach Argumenten für die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am ersten Tag und nicht erst am vierten Kalendertag. Im Arbeitsvertrag ist diesbezüglich nichts vereinbart worden und die Betriebsvereinbarung schreibt nur eine unverzügliche Anzeige der Erkrankung vor. Erst bei einer Erkrankung, die länger als drei Kalendertage dauert, wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt. Dies passt dem Personalchef X nicht, denn er möchte die Angestellte A dazu veranlassen diese schon am ersten Tag vorzulegen. 1. Mit welcher Rechtsgrundlage könnte der Personalchef argumentieren und auf welche sich beziehen? Präferieren würde er eine aus dem TVöD? 2. Welche Rolle spielt das billige Ermessen (§ 315 Abs. 1 BGB)? 3. In welchem Zusammenhang steht das billige Ermessen mit dem Fall und welchen Lösungsweg bietet dieses? Würde mcih über fachliche und vor allem schnelle Hilfe sehr freuen! Ich bedanke mich schonmal im Voraus! |
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| AW: Rechtsgrundlage für frühzeitigen "Gelben-Schein" Zitat:
Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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| AW: Rechtsgrundlage für frühzeitigen "Gelben-Schein" Kein weiterer Kommentar... ![]() Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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| AW: Rechtsgrundlage für frühzeitigen "Gelben-Schein" Hallo, Zitat:
(Entgeltfortzahlungsgesetz § 5) Zitat:
MfG |
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| AW: Rechtsgrundlage für frühzeitigen "Gelben-Schein" Zitat:
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| AW: Rechtsgrundlage für frühzeitigen "Gelben-Schein" ... wobei im öffentlichen Dienst nicht unbedingt der BAT gelten muss. Es gibt einen neuen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, für Arbeiter (was hier nun nicht zutrifft) gilt bzw. galt z. B. auch der BMTG uws. Gruß
__________________ Soualmi |
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| AW: Rechtsgrundlage für frühzeitigen "Gelben-Schein" Genau so ist es. Die wichtigste Grundlage sollte sich aus dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) ergeben. Zudem bleibt ja noch die Frage offen, was jetzt mit dem billigen Ermessen ist? |
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| AW: Rechtsgrundlage für frühzeitigen "Gelben-Schein" Zitat:
Zitat:
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| AW: Rechtsgrundlage für frühzeitigen "Gelben-Schein" Zitat:
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